Hund hat Jacke kaputt gemacht?

7 Antworten

Dann wirst du wohl mal die Dame kontaktieren und deinen Schaden geltend machen müssen (Anschaffungsrechnung, gegebenenfalls Info zu Reparaturkosten). Ist schließlich deine Aufgabe als Geschädigter den Schaden nachzuweisen. Und ohne, dass du eine konkrete Forderung gestellt hast, wird wohl auch die Versicherung nicht tätig werden. Schließlich hoffen die ja, dass du gar nichts willst.

Ich habe ihr geschrieben, es kommt keine Antwort

@Flair199

Du hast also deinen Schaden der Höhe nach belegt und es gibt trotzdem keine Reaktion? Dann bleibt dir wohl nichts übrig als einen Mahnantrag zu stellen.

Lass dir die Versicherungsnr. geben.

Hast du keinen Fragebogen von deren Versicherung erhalten?

Vielleicht hat sie es nicht gemeldet.

Falls sie die Nr nicht geben will, geh zur Polizei, wenn's schon paar Wochen her ist.

Hoffentlich hast du Datum, Uhrzeit dir notiert sofort.

Lass dir die Versicherungsnr. geben.

Und was soll dies bringen?

Nur der Versicherungsnehmer kann den Schaden seiner Versicherung melden.

Der Geschädigte kann aber dann der Versicherung ne Mail senden, und erfährt, ob der Verursacher überhaupt gemeldet hat. Als Geschädigter auch bei Verkehrsunfällen, lässt man sich die Vers. Nr. geben. Es geht auch über Vers., wenn der Geschädigte die Vers. anschreibt.

@Monianka
Als Geschädigter auch bei Verkehrsunfällen, lässt man sich die Vers. Nr. geben. Es geht auch über Vers., wenn der Geschädigte die Vers. anschreibt.

Genau das ist der große Unterschied. Hier hat man als Geschädigter einen Direktanspruch gegenüber der Kfz Haftpflichtversicherung und kann somit direkt bei der Versicherung seine Forderungen geltend machen.

Bei einer Tierhalterhaftpflicht gibt es diesen Direktanspruch NICHT. Wenn der Versicherungsnehmer den Schaden nicht meldet, wird die Versicherung auch nicht tätig.

Der Geschädigte kann aber dann der Versicherung ne Mail senden, und erfährt, ob der Verursacher überhaupt gemeldet hat

Nein das erfährt er nicht. Einer wildfremden Person wird die Versicherung definitiv keine Auskünfte geben.

@Monianka

Ja, bei Kfz.-Haftpflicht gibt es einen Direktanspruch, aber eben nicht bei Privathaftpflicht.

@Monianka

Oh, eine Kennerin? Wir sind hier aber nicht im Pflichtversicherungsbereich und da kann der ASt. eben nicht.

Zudem hat er bis heute seinen Schaden überhaupt nicht beziffert/belegt, so jedenfalls alle seine Kommentare.

Dann finde erst mal raus, ob Name und Nummer stimmen, frag sie dann nach der Versicherung.......wenn sie es gemeldet hat, sendet dir die Versicherung einen Schadensfragebogen, in dem du auch den Zeugen angeben kannst. Du kannst noch etwas warten, aber ich würde schon mal nachforschen.

ja, Namen und Nummer stimmen. Ich habe sie ja gefragt, sie antwortet nur nicht.

Dann bleib hartnäckig. Du musst immer wieder nachfragen, sonst kommst du nicht an die Versicherung ran. Leider haben manche Leute keine, tun dann nur so....ich hoffe für dich, das ist nicht der Fall....ansonsten schicke ihr die Rechnung und fordere Sie zur Zahlung auf. Wie sie es dann regelt, ist ihr Ding.

@hazelwood00

.... was denn für eine Rechnung? Es wird doch nur der Schaden ersetzt und der wurde noch nicht einmal beziffert/belegt, so jedenfalls alle Kommentare vom Anspruchsteller!

Du musst erst einmal eine Forderung stellen. was soll die Hundebesitzerin denn ihrer Versicherung sonst mitteilen?

Dazu wäre die Anschaffungsquittung der Jacke hilfreich.

Ich habe die Quittung leider nicht mehr.

@Flair199

Dann müsstest du GLAUBHAFT machen, was sie gekostet hat und wann du sie gekauft hast. Sonst ist der Zeitwert ja nicht zu ermitteln.

So was kann dauern bis man da Rückmeldung von der Versicherung bekommt.

Aber du wirst schon selber wieder Kontakt mit der Dame aufnehmen müssen.

Habe ich, sie antwortet nicht