Huasverkauf an Kinder - Notar verlangt Verkehrswert für seine Honorarberechnung
Ich will mein Haus an meine Kinder verkaufen zu einem Preis von 100.000 €. Nun kommt der Notar un verlangt den Verkehrswert der Immobilie, wie er sagt, hat er dies beim Grundbuch- und Finanzamt anzugeben und darauf bezieht sich auch sein Honorar. Ist das wirklich so, dass der Notar den Verkehrstwert an das FA und Grundbuchamt mitteilen muß, denn im Kaufvertrag ist davon kein Wort erwähnt. Wie hoch sind Notarhonorare beim Immobilienverkauf? Ich denke sie haben eine Honorarordnung, aber der Notar hat bisher, auch auf Nachfage, keine Kostenaufstellung gegeben. Ist das seriös? Bitte um schnelle Antwort.
4 Antworten
Moin, ein Blick in die KosO(Kostenordnung) erleichtert die Rechtsfindung. Ab § 20 findest alles.
ja, das ist seine pflicht, aus den von ihm genannten gründen
er will ca 1,5% vom verkehrswert, da sind die grundbuchkosten aber dann drin+
weil das FA würde auch gerne grunderwerbssteuern vom wert bekommen und nicht von irgendeinem fiktiven kaufpreis, du hättest es ja auch für 1€ deiner tocher geben können
obwohl bei euch natürlich grunderwerbssteuerfrei ist
ja sicher zahlst du das selbst, mit notar, halt ca 1,5%
der einfachheit halber, notar+umschreibungen 1,5% für mich, wer was bekommt davon, juckt mich nicht
Erklären Sie ihm einfach, dass der Wert bekanntlich € 100.000 beträgt und schon ist der Mann mehr als zufrieden! Mosert er rum, reicht oft ein Hinweis auf einen anderen Notar, der auch beurkunden kann und weniger fragt!
versuch macht klug
aber wenn das ne 400qm villa ist, würde ich an seiner stelle auch nicht für 1500€ das beurkunden
das ist völlig ok und ist so in der honorarordnung. meine mutter hat mir ihr haus überschrieben (es floss gar kein geld!) und es wurde trotzdem der verkehrswert in ansatz gebracht.
Ich habe die Grundbuch-Eintragungen immer selbst bezahlt... Der Anwalt bereitet nur den Papierkram für die Grundbuchämter vor...