Kann man eine Grundschuld versichern lassen?

7 Antworten

Die 100.000 € aus dem Versicherungserlös gingen zwar an die Bank, dafür wäre dann ja auch deren Darlehen getilgt.

Was gibt es dann noch mal gesondert zu versichern?

Das Problem ist, das mein Vater dabei 100.000 Euro Verlust macht und nicht ich. Der Kredit ist aber ja meine Sache und nicht die meines Vaters. Mein Vater möchte eine Lösung wo er kein Risiko tragen muss, da er das Haus ja schon Schuldenfrei hat. 

@bergi11

Dann schuldest Du das Geld Deinem Vater statt der Bank - und er hat halt statt des Hauses die Erstattung von 200.000 € plus eine Forderung von 100.000 € gegen Dich. 

Es wird halt sehr schwierig, Dinge so zu versichern, dass man dadurch aus einem Schadensfall einen konkreten Gewinn erwirtschaftet.

Das Geld geht an die Bank und davon wird der Kredit getilgt. Dein Vater bekommt dieses Geld nicht. "Nur" die 200.000€ würden an ihn ausgezahlt. 

Dafür braucht ihr keine Versicherung. Holt euch keine Beratung von einem Versicherungsvertreter, der verkauft euch gleich eine Versicherung egal ob die unsinnig ist. 

Versicherungssumme bei Brandschaden: 300.000 €

Ich vermute mal, dass du dich auf die Gebäudeversicherung beziehst.

Nur die Versicherungssumme wäre viel zu niedrig, denn da reichen 300.000 € nicht aus um den Schutt des abgebrannten Hauses zu beseitigen, Pläne zu erstellen und das neue Haus wieder aufzubauen. 

Daher sollte man eine Wohngebäudeversicherung wählen, die eine unbegrenzte Deckung übernimmt, bzw. alle erforderlichen Kosten übernimmt um den Wiederaufbau des Gebäudes zu gewährleisten.

Über die Kreditsumme - sollte man eine Risiko-Lebensversicherung abschließen, die beim Todesfall des Vaters wie auch des Sohnes leistet.

Den Baukredit bekommt nur der Eigentümer des Gebäudes und dieser steht im Grundbuch.

Außerdem hat der Vater ja immer noch die Möglichkeit, sein Haus einem anderen zu vererben oder zu verkaufen. Er muss sich ja nicht an das gegebene Versprechen halten.

Hier gibt es die Gebäudeversicherung, 

Die Summen sind gut bezahlbar.
Aber eine Inventarversicherung währe auch zu Empfehlen.

Die kostet hier um 140€ für 200.000€

Das auch du auf der sicheren Seite bist, las eine Auflassungsvormerkung zu deinem Gunsten in Abt. II eintragen.

Das bedeutet das das Haus  im Erbfall oder Verkauf du immer das Vorkaufsrecht hast. Der Notar klärt dich auf.

Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland

Bley 1914

Die Situaition, dass Eltern ihr selbstgenutztes Haus als Kreditbesicherung hergeben, ist nicht so ganz selten. Nur bietet das Leben häufig Überraschungen, die nicht alle angenehm sind. Es kann zu Störungen bei der Kreditrückzahlung kommen, sodass die Eltern bei einer Zwangsversteigerung ihr sauer verdientes Eigenheim verlieren. Ich habe selbst vor einigen Jahren ein Objekt aus so einer Situation heraus erworben. War mir nicht so angenehm.