Honorartätigkeit als Student 300€

2 Antworten

meine Aufgabe wäre es Recherchearbeiten zu vollbringen - dabei ist monatlich ein bestimmtes Zeitpensum vorgesehen, auf das ich dann Studenlohn bekomme. Im Vetrag steht ich bin für Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen selbst verantwortlich bzw. führe diese selbst ab

Das klingt ganz stark nach Scheinselbstständigkeit, ich würde dir dringend davon abraten. 

Bzw. um welchen "Stundenlohn" geht es hier? Ich würde, da du hier auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall usw. hast, nicht unter 30 Euro Honorar pro Stunde arbeiten. 

Stundelohn liegt bei 11 Euro.. hmm

Also ich arbeite schon selbstständig - Arbeitgeber sitzt sogar in einer anderen Stadt. Ich soll eigentlich wirklich nur die Recherche als Ergebnis darlegen. 

Wenn es sich wirklich um Scheinselbstständigkeit handelt - was hatte das für Konsequenzen für mich?  

@Maxmachine

Das ist hier aber keine freiberufliche Tätigkeit, sondern du müsstest ein Gewerbe anmelden. Und davon auch steuern abführen. Sonst wird der Zoll auf dich aufmerksam. Und dafür sind 11 Euro extrem armselig.

@stinkertum

Danke erstmal für deine Antworten!

Muss dabei immer ein Gewerbe angemeldet werden? ich meine das ganze bezieht sich hier auf eine Tätigkeit die wahrscheinlich nur 1-2 Monate dauern würde - es liegt hier also weit unter dem Steuerfreibetrag. 

Auf Nachfrage wurde mir vom Auftraggeber gesagt, dass ich mir keine Gedanken machen muss und auch kein Gewerbe anmelden müsse...

@Maxmachine

Diese Aussage ist falsch. Die freien Berufe sind ein relativ enger gesteckter Rahmen, der ist hier aber definitiv nicht der Fall.

Um was für eine Tätigkeit handelt es sich denn ?

meine Aufgabe wäre es Recherchearbeiten zu vollbringen - dabei ist monatlich ein bestimmtes Zeitpensum vorgesehen, auf das ich dann Studenlohn bekomme. Im Vetrag steht ich bin für Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen selbst verantwortlich bzw. führe diese selbst ab

@Maxmachine

Dann handelt es sich weder um eine freiberufliche noch eine selbständige Tätigkeit, sondern wie schon geschrieben um eine Scheinselbständigkeit.

lies dich hier mal ein: 

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/01_wer_ist_pflichtversichert/01a_selbststaendige/04_personen_mit_einem_auftraggeber.html

Dies bedeutet, es handelt sich nur um einen Arbeitgeber, der dir dann auch noch vorschreibt wieviel Zeit Du für ihn verbringen musst. - Also muss er dich als Arbeitnehmer einstellen und dir entsprechendes Gehalt zahlen.

Gruß A.

@Apolon

Danke für deine Antworten!

Das gilt auch dann, wenn ich mir die Zeit komplett frei einteilen kann und auch nicht "in Räumen des Arbeitgebers" arbeite?

@Maxmachine

Ein Selbständiger hat keinen Arbeitgeber! Er stellt seinen Kunden eine Rechnung aus und entscheidet auch über die Höhe seines Honorars. Ergänzend er hat auch nicht nur einen Kunden, sondern mehrere.