Arbeitslosengeld nach Sabbatical/Unbezahltem Urlaub?

2 Antworten

§ 150 ff. SGB III und § 152 Absatz 1 SGB III regeln Deinen Anspruch und die Höhe. Wenn Du in den letzen 2 Jahren mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (Arbeit oder Krankengeldbezug z.B.) gesteckt hast, hast Du Anspruch auf ALG1. Die Höhe bemisst sich aus dem Durchschnitt der Bezüge, wobei für das Sabbatical ein fiktives Einkommen fortgeschrieben wird.

http://dejure.org/gesetze/SGB_III/152.html

Feinheiten wie Sperrzeiten-sichere Kündigung, korrekte Arbeitssuchend- bzw. Arbeitslosmeldung setze ich mal ganz leichtsinnig als bekannt voraus. Darüber und über unbedeutende Petitessen wie Krankenversicherung während des Sabbaticals hast Du Dich vermutlich umfassend informiert.

Zuletzt: Als Kundenmanager in der Leistungsabteilung der Arbeitsagentur wäre ich in höchstem Maße alarmiert, wenn ich den Eindruck hätte, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Sabbatical und Kündigung geben könnte. Dann dürfte das Wort "Sperrzeit" durchaus im Raum sein.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Es ist nur eine Frage zur Absicherung "Was passiert wenn". Im Normalfall wird das Arbeitsverhältnis weitergeführt.

@Beatnuts

Das ist auch der Sinn eines Sabbaticals. Das gewährt man keinem, den man sowieso loswerden will! 

Du hättest deinen Anspruch anmelden sollen ,BEVOR du die Auszeit nehmen wolltest

Tut Mir leid aber das verstehe ich nicht. Ich kann doch vorher nicht wissen ob evtl. eine Kündigung ausgesprochen wird?!

@Beatnuts

Welche Vereinbarung gilt denn in deiner Branche zum Sabbatical? Normalerweise ist die Kündigung dabei doch ausgeschlossen.

 Aber wie gesagt, das muss VORHER geklärt sein.