sprechfunkerlehrgang freiwillige Feuerwehr Niedersachsen

4 Antworten

Ja, mit dem abgeschlossenen Truppmann 1 darfst Du hier in Niedersachsen sofort mit dem Sprechfunkerlehrgang beginnen. Und mit 18 folgt dann bei Tauglichkeit der Atemschutzlehrgang.oder andere Lehrgänge , außerdem must Du ja noch den Truppmann 2 machen.

Weder die FwDV2 noch die PDV 810 legen eine Altersgrenze fest. Die einzige Voraussetzung die erfüllt sein muß ist der TM 1. Falls es in Niedersachsen nicht irgendeine besondere Vorschrift geben sollte spricht nichts dagegen, zumal in Nds. das Eintrittsalter in die aktive Abteilung ja 16 Jahre ist

Ganz klar 18 Jahre, das ist einfach so, jedenfalls der Digitalfunklehrgang.

Man ist ja irgendwo Geheimnisträger und man muss auch dafür unterschreiben...

Amateurfunkausbildung darf man ab 13 machen.

Da das so etwas ähnliches ist wie die Sprechfunkausbildung der Feuerwehr denke ich das das da auch so ist.

nicht so ganz, nein...