Kann mir mein Arbeitgeber zweimal mit jeweils einem anderen Kündigungsdatum kündigen?
Hallo, wie ich bereits in einem anderen Beitrag geschrieben habe, hat mir mein Arbeitgeber zum 15.09.2014 gekündigt. Habe mich dann umgehend bei der Agentur für Arbeit gemeldet usw. Jetzt, knapp 2 Wochen später erhalte ich per Post einen Brief vom Arbeitgeber, wo mir aufeinmal zum 30.08.2014 gekündigt wird und ich ab sofort freigestellt werde.
Meine Fragen: a) kann mir der AG zweimal kündigen??
Frage b) als ich die zweite Kündigung erhalten habe mit dem Datum 30.08.2014 war (und bin es noch) krankgeschrieben. Geht das dann überhaupt dass er mir kündigt und mich freistellt?
4 Antworten
Das geht ohne Weiteres. Da kam sicher deine Krankschreibung (und vermutlich noch etwas anderes) ins Spiel.
was soll denn "vermutlich noch etwas anderes" im Spiel sein?
Wie lange arbeitest Du denn schon im Betrieb? Ist es eine betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung? Kennst Du den Kündigungsgrund?
Grundsätzlich kann der AG auch zu einem früheren Termin kündigen, wenn die vertragliche, gesetzliche oder tarifliche Kündigungsfrist eingehalten wird. Es wäre aber evtl. zu prüfen, ob die Kündigung rechtens ist. Du hast nach Erhalt der Kündigung drei Wochen Zeit beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage zu erheben. Das geht dann, wenn Du schon länger als 6 Monate im Betrieb arbeitest und es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften (Teilzeit- und Minijob werden entsprechend aufgerechnet) handelt.
Freistellen kann der AG Dich selbstverständlich. Er muss Dich aber in der Zeit bezahlen als hättest Du gearbeitet. Urlaub darf er aber nur verrechnen, wenn es sich um eine unwiderrufliche Freistellung handelt. Ansonsten bleibt Dein evtl. vorhandener Resturlaub unberührt und muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden.
Mit einer neuerlichen Kündigung brauchst Du nicht zu rechnen. Bei einer Kündigungsfrist von vier Wochen kann nicht mehr auf einen früheren Termin gekündigt werden.
Die Dir noch zustehenden Urlaubstage die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden können, müssen nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz abgegolten werden.
Ich bin jedoch krankgeschrieben so dass ich meine Urlaub nicht nehmen kann. Muss der AG mir den auszahlen? Ja, oder? Und steht mir der gesamte Jahresurlaub zu oder nur anteilig bis zum 30.8.2014?
Bezahlt freistellen kann dich dein AG jederzeit. Die zweite Kündigung dürfte aber leicht anfechtbar sein. Wie hat er das denn begründet? Wie ist deine vertragliche Kündigungsfrist?
Er hat wie beim ersten Schreiben auch nur angegeben, dass mir fristgerecht gekündigt wird
Ja, man kann gekündigt werden, wenn man krank ist. Und man darf dann auch freigestellt werden.
Ob er dir zweimal kündigen kann, weiss ich nicht. Ich vermute aber mal, dass er das darf.
Ich bin seit Ende November dort angestellt. Kündigungsgrund ist der, dass man sich mein Gehalt nicht mehr leisten kann nachdem zwei neue Erzieherinnen eingestellt wurden (ich selbst bin keine gelernte Erzieherin).
Kündigungsfristen 4 Wochen (haben sich daran gehalten).
Was ich nicht verstehest, ob sie mir erst zum 15.9.2014 kündigen können und dann zwei Wochen später OHNE weitere Angaben aufeinmal zum 30.8.2014.kündigen mir zwei mal meinen Arbeitsvertrag?? Muss ich jetzt damit rechnen dass sie es sich i. Ein paar Tagen erneut anders überlegen und mir zu einem ganz anderen Termin kündigen???
Was passiert aber mit meinem Urlaub wenn ich die gesamte restliche Zeit krankgeschrieben bin und den Urlaub nicht nehmen kann?