Höchstbieterbei Ebay - ist denn mein Gebot nicht bindend?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sorry, aber hier steht keine Antwort, die wirklich hilft. Abgesehen davon kann man die Frage auch so einfach nicht beantworten. Es fehlen einfach zu viele Infos bezüglich der Auktion. Die Auktionsnummer würde schon deutlich helfen.
Grundsätzlich ist es erst einmal so, dass mit dem Einstellen einer Auktion der Käufer ein verbindliches Angebot abgibt. Hat er keinen "BERECHTIGTEN Abbruchgrund", dann geht er mit dem letzten Höchstbietenden einen rechtskräftigen Kaufvertrag ein. Nur wenn er einen berechtigten Abbruchgrund hatte, und da hat der BGH mehrfach eindeutige Urteile zu gesprochen, kommt es zu keinem Kaufvertrag.

Antwortet der Verkäufer nicht auf die Frage, warum er denn abgebrochen hat, dann hat der Höchstbietende es schwer, dem Verkäufer nachzuweisen, dass er unberechtigt abgebrochen hat. Antwortet der Verkäufer hingegen, kommt es auf den Grund an. Hat er das Topfset seinem Nachbarn verkauft, weil der ihm einen guten Preis angeboten hat, dann ist das kein berechtigter Grund. Ist ihm das Topset hingegen runtergefallen und die Töpfe weisen nun Beulen auf, dann war der Grund berechtigt. Hatte er einen Fehler in dem Angebot, z.B. falscher Durchmesser eines Topfes, dann kann der Grund berechtigt sein. Gut wäre es dann, wenn er das Topfset nach der vorzeitigen Beendigung berichtigt wieder eingestellt hat bzw. hätte. Hat er sich aber dazu entschieden, das Topfset doch selbst zu behalten, dann ist das wieder kein berechtigter Abbruchgrund.

Du kannst Dich mit deiner Frage aber auch an Auktionshilfe.info wenden. Die haben in dem Bereich eine Pionierarbeit geleistet, so dass Rechtsanwälte sich dort mittlerweile einen Rat holen, wenn es um das Thema geht.

Und Vorsicht! Viele geben eine falsche Antwort, weil sie es einfach nicht besser wissen. Wer sich auf solche Aussagen verlässt, ist oftmals auf verlassenen Posten!
Ich mach mir gleich mal die Mühe und kommentiere die bisherigen Antwort stichwortartig auf die Richtigkeit deren Inhaltes.

geell 
Fragesteller
 02.11.2015, 19:46

Danke für die Antwort. Ich habe auch mit Ebay gesprochen und die hatten mit aufgezeigt was ich tun kann. Dann habe ich den Verkäufer nochmals angeschrieben und seine Antwort lautete sinngemäß so, dass er den Verkauf vor Ende der Auktion abgebrochen hat und für ihn es unerklärlich ist, warum die Nachricht erst 1 Minute nach Auktionsende angezeigt wurde durch Ebay. Ich hatte ihn dann nochmals angeschríeben, dass ich ja 3 Tage vor Ende das erste Gebot abgegeben habe und er dann doch nicht mehr abbrechen kann. Er hatte auch geschrieben, dass ich nicht bezahlen soll. Kulanter weise habe ich ihn mitgeteilt, dass ich keine weiteren Schritte einleiten werde. Es kam dann keine Nachricht mehr. Mir geht es ja gar nicht um die Töpfe, aber wenn ich so etwas einstelle, dann muss ich auch evtl. Verluste hinnehmen, oder einen Mindestverkaufspreis angeben. Das Topfset  kostet im Handel ca. 240 EURO.

pedell  02.11.2015, 19:51
@geell

Das musst Du wissen, was Du machst.
Wie gesagt, hat der Verkäufer einen berechtigten Grund, dann durfte er abbrechen. Hatte er den nicht, dann hat er mit Dir einen gültigen Kaufvertrag und er muss Dir die Töpfe zum letzten Stand verkaufen.

Die Frage bleibt aber: War der Grund berechtigt. Er wird es Dir wohl kaum verraten. Und wie willst Du ihm das nachweisen? Denn das wäre dann deine Aufgabe. Er muss Dir gar nichts nachweisen.

geell 
Fragesteller
 02.11.2015, 19:52

Die Aukionsnummer war 191719277422 wenn es Ihnen weiterhilft. Danke für die nette Antwort

pedell  02.11.2015, 20:20
@geell

Aha, danke für die Art.Nr.

Danach hast Du erst einmal tatsächlich die Auktion gewonnen.

Dein Verkäufer hat die Auktion zwar vorzeitig beendet, er hat aber die Gebote (dein Gebot) nicht gestrichen.

Gestartet wurde die Auktion am 21.10. um 21:04:16. Die Laufzeit war 10 Tage. Sie hätte also am 31.10. um 21:04:16 auslaufen müssen. Sie endete aber am 31. um 20:48:44.
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&item=191719277422&rt=nc&\_trksid=p2047675.l2565

Ein Fehler dürfte es in dem Angebot auch nicht mehr geben. Der Verkäufer wusste, wie man einen Artikel bearbeiten kann. Kann es leider nicht verlinken, da ich nur einen Link einfügen darf.

Es hat jedenfalls den Anschein, dass deinem Verkäufer der eine Euro tatsächlich zu wenig gewesen sein sollte. Garantieren kann ich Dir das aber nicht.

Was stand eigentlich in der Nachricht von eBay? Der Verkäufer hat das Angebot vorzeitg beendet, weil das Angebot einen Fehler enthielt, oder was?

Ach, sehe gerade: Dein Verkäufer hatte dieTöpfe in der Auktion auch zum Sofortkauf für 120,- EUR angeboten. Durch dein Gebot entfiel diese Option natürlich. Klar, dass 120 € mehr als 1 € ist ;)

geell 
Fragesteller
 03.11.2015, 08:44
@pedell

Danke für die Antwort, habe gestern nicht mehr in den Computer geschaut.

Ebay hatte 1 Minute nach Auktionsende nur geschrieben, "Der Verkäufer hat den hat den Verkauf abgebrochen" oder so ähnlich. Aber das lässt sich nun nicht mehr ändern, man hätte zwar was dagegen vielleicht unternehmen können, aber dazu hatte ich keine Lust. Trotzdem Danke für die Antworten von Dir und alles Gute.

Beschwere Dich bei EBAY. Der Verkäufer kann nicht einfach das Angebot zurücknehmen.

geell 
Fragesteller
 01.11.2015, 12:32

Ich muss noch berichtigen, der Verkäufer hat 1 Minute nach Ende den Kauf "abgebrochen"

Rockuser  01.11.2015, 12:35
@geell

Das geht ja gar-nicht. Du hast ein Recht auf die Ware. Droh dem Verkäufer, einen Anwalt einzuschalten und wie schon gesagt, bei EBAY beschweren.

pedell  02.11.2015, 18:27

Beschwere Dich bei EBAY. Der Verkäufer kann nicht einfach das Angebot zurücknehmen.

Beides Unfug! Der Verkäufer kann und eBay interessiert sich einen Dreck dafür.

Das geht ja gar-nicht. Du hast ein Recht auf die Ware. Droh dem Verkäufer, einen Anwalt einzuschalten und wie schon gesagt, bei EBAY beschweren.

@Rockuser
Woher bist Du dir so sicher, dass der Abbruchgrund unberechtigt war? War er das nicht, dann hat @geell nämlich keinen Anspruch auf die Ware! Bezahlst Du ihm dann die überflüssigen Rechtsanwaltskosten? Wäre dann ja nur fair! Oder?

Rockuser  02.11.2015, 18:36
@pedell

Dann lies mal deinen eigenen Link richtig Durch, den du mineralix geschickt hast.

pedell  02.11.2015, 18:40
@Rockuser

Hab ich und nicht nur den!
Dann beantworte mir bitte mal die Frage, warum der Abbruch unberechtigt war.

Rockuser  02.11.2015, 18:43
@pedell

Aus pedell s Link

Mögliche Konsequenzen beim Abbruch eines Kaufs

Wenn Sie von sich aus einen Kauf abbrechen, ist der Käufer möglicherweise enttäuscht oder bekommt den Eindruck, dass Sie kein zuverlässiger Verkäufer sind. Zudem kann der Käufer Rechte aus dem Kaufvertrag gegen Sie geltend machen. 

Mehr zum Thema

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschsprachigen eBay-Dienste

 

Wichtige Informationen zu „Kauf abbrechen“

Wenn Sie einen Artikel bei eBay verkaufen, gehen Sie einen rechtsverbindlichen Vertrag ein. Sie haben sich damit verpflichtet, den Kaufvertrag zu erfüllen. Bei der Funktionalität „Kauf abbrechen“ handelt es sich um einen technischen Vorgang, der den zwischen Ihnen und dem Käufer bei eBay geschlossenen Kaufvertrag unberührt lässt. Sollte es sich nicht um einen einvernehmlichen Abbruch handeln, überprüfen Sie bitte vorab, ob Sie rechtlich zum einseitigen Abbruch des Kaufs berechtigt sind.Wenn Sie einen Kauf abbrechen, kann sich dies negativ auf Ihren Servicestatus auswirken. Wenn Sie einen Kauf abbrechen, kann der Käufer Sie dennoch bewerten und ggf. eine negative oder neutrale Bewertung abgeben.Sobald der Abbruch eines Kaufs abgeschlossen ist, können Sie eBay nicht mehr einschalten, falls es Probleme gibt.

Hinweis: Der unberechtigte Abbruch eines Kaufs kann für Sie rechtliche Konsequenzen wie zum Beispiel Schadensersatzansprüche des Käufers haben. 

pedell  02.11.2015, 19:04
@Rockuser

Ich weiß was da steht. Das beantwortet meine Frage an dich aber nicht.
Ich habe dich gefragt, warum DIESER Abbruch berechtigt war!
Beantworte mir bitte genau diese Frage mit deinen eigenen Worten und nicht mit dem was eBay schreibt!
Ich kann die Frage nämlich nicht beantworten, da meine Glaskugel gerade zur Inspektion ist. Ich hab auch nicht neben dem Verkäufer gesessen, als der die Auktion / den Verkauf abgebrochen hat. Ich kenne daher seinen Grund nicht! Von daher scheinst Du ja einen enormen Wissensvorsprung zu haben, dass Du dir bei deiner Antwort oben so sicher bist!

Zitat: "Du hast ein Recht auf die Ware. Droh dem Verkäufer, einen Anwalt einzuschalten"

Rockuser  02.11.2015, 19:09
@pedell

Das kann ich wohl nicht beantworten, da muss der Verkäufer sich was einfallen lassen. Und das wird bestimmt schwer.

pedell  02.11.2015, 19:22
@Rockuser

OK, danke.

Und wie würdest Du deinen ersten Kommentar hier jetzt formulieren?

Rockuser  02.11.2015, 19:27
@pedell

Tut mir Leid Du, ich werde nie wider bei EBAY Kaufen, wenn der Verkäufer so einen Mist machen kann. Zum Glück ist man bei Amazone noch in sicheren Händen . Deshalb hast Du mich nun Endgültig Überzeugt, das EBAY Müll ist. Danke für dir Wahrung. DH.

Wenn die Auktion noch nicht beendet war, also du sie nicht gewonnen hast, kannst du nichts machen.

Selbstverständlich steht es dir frei, dich bei Ebay zu beschweren. Aber der Verkäufer kann aus triftigen Gründen eine Auktion beenden.

Ich hatte mal eine große Keramik-Küchenlampe eingestellt, und jemand hatte bereits drauf geboten. Dieser Jemand bombadierte mich mit Fragen, ob man sie nicht günstiger verschicken könne (Es war ein großer Karton und die Lampe wog mit Verpackung über 10 kg) und diskutierte herum.

Als ich die Lampe nochmals überprüfte, stellte ich fest, daß in der Keramik ein winziger Abplatzer vorhanden war. Sofort hab ich dann die Auktion beendet und die Gebote gestrichen - mit dem Käufer hätte es nur extrem Ärger gegeben. (Begründung: Artikel wurde beschädigt und steht nicht mehr zum Verkauf)

Sowas Ähnliches kann auch mit dem Topfset passiert sein.

geell 
Fragesteller
 01.11.2015, 12:35

Darüber kann man doch mit dem Bieter sprechen, bzw. ihm das Schreiben. Ich hatte das doch eingesehen bzw. verstanden, aber es wurde grundlos - abgebrochen -

Danke

Segnbora  01.11.2015, 12:39
@geell

Nein, als erstes mal die Auktion beenden, wenn der Artikel nicht mehr verfügbar ist. Du scheinst nicht viel Ebay-Erfahrung zu haben.

Das ist leider eine große Unsitte bei ebay geworden, Artikel, die nicht den gewünschten Preis brachten, einfach zu beenden. Leider bietet ebay diese Möglichkeit. Ich denke, wenn ebay da nicht bald einen Riegel vorschiebt, werden sich immer mehr Käufer von ebay entfernen. Denn so macht es keinen Spaß. Ein paar Stunden später steht der gleiche Artikel für deutlich mehr Geld in Angebot.
Man könnt den Artikel, wenn man Höchstbietender ist, zivielrechtlich einklagen - aber wer macht das schon?

geell 
Fragesteller
 01.11.2015, 12:31

Ich muss noch ergänzen, der Artikel wurde nach Ende vom Verkäufer --- ABGEBROCHEN ---

Droitteur  01.11.2015, 13:12
@geell

Wie auch immer es gehen soll, nach Ablauf der Auktionszeit die Auktion noch zu beenden: Du hättest schon Anspruch auf das Topfset zum erzielten Preis, alternativ Schadensersatz in Höhe der notwendigen Kosten, wenn du dir das Set anderweitig besorgen würdest.

Wie hier an anderer Stelle jedoch schon gesagt wurde, besteht die Möglichkeit, dass sich der Verkäufer auf gewisse Dinge wie zB Unmöglichkeit der Leistung aufgrund Diebstahls beruft. Musst du wissen, ob du es trotzdem riskieren möchtest.

Nach Auktionsende kann der Anbieter die Auktion nicht mehr abbrechen, das geht bei Ebay technisch nicht.

pedell  02.11.2015, 18:22

Doch, das kann er auch nach dem Ende der Auktion. Nennt sich dort "Kauf abbrechen" (Links siehe unten). Nur muss der Käufer dem Abbruch dann zustimmen. Tut er das nicht, haben beide einen rechtsgültigen Kaufvertrag.

http://verkaeuferportal.ebay.de/kauf-abbrechen