Hilfe mein Chef will mich anzeigen

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Hallo roko9999!

Deine Frage ist nicht pauschal zu beantworten, da hierzu genauere Information nötig wäre.

Grundsätzlich kommt in Deinem Fall das Entgeltfortzahlungsgesetz zur Anwendung:

§ 5 Anzeige- und Nachweispflicht (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. ...

Die Frage ist nun: Hast Du diesen Anforderungen Genüge getan?

Dann besteht Seitens Deines AG keinerlei materieller Anspruch auf irgendwelche Schadensersatzleistungen Dir gegenüber. Er hat als Unternehmer schließlich das Geschäftsrisiko zu tragen und nicht Du als Beschäftigte/r! (Es sei denn. Du wärst sein Teilhaber - auch beim Gewinn ... )

Was er nun wo "anzeigen" möchte, bleibt wohl ausschließlich sein Geheimnis.

Wohlgemerkt: Dies gilt nur, wenn Du Deinen Pflichten gem. Entgeltfortzahlungsgesetz nachgekommen bist.

An sonsten könnte er Dich u. U. durchaus wegen (grober?) Pflichtverletzung in Regress nehmen, wobei er hier den durch Dein Verhalten verursachten Schaden exakt nachweisen müsste. Und zudem ist auch noch von Bedeutung, ob hierzu evtl. etwas im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

LG

Das hat Dein Chef bestimmt in der ersten Wut gesagt. Allerdings ist es so, dass Du fahrlässig gehandelt hast. Sollte Dein Chef den Nachweis antreten, dass ihm ein Schaden entstanden ist, weil Du Dich nicht gesetzeskonform verhalten hast (und dies evtl. noch vorsätzlich), kann er Dir einen Teil seines tatsächlich entstandenen Schadens schon in Rechnung stellen., Allerdings wird es schwer sein nachzuweisen, dass der Schaden nicht entstanden wäre, hättest Du einen Krankenschein gebracht. Hast Du Dich allerdings auch nicht mündlich gemeldet, kann er schon versuchen, Dir seine Kosten bzw. den Schaden in Rechnung zu stellen, allerdings würde das bei einem Monatslohn dann höchstens enden. Unentschuldigtes Fehlen wird hier als Lapalie abgetan, ist es aber tatsächlich nicht. Man hat arbeitsvertragliche Pflichten, die man einhalten muss, nicht nur der Arbeitgeber. Was hat Dich gehindert, ihn wenigstens anzurufen, um abzusagen?. Das ist aber Zivilrecht und hat nichts mit Strafrecht zu tun.

Anzeige ist totaler Schwachsinn......wenn Du krank bist, bist Du krank..heute ist Feiertag ! Krankmeldung also so gut wie ausgeschlossen......geh morgen erstmal zum Arzt und lass dich vorsichtshalber rückwirkend krankschreiben.....

Er vermutet sicher, dass du in den Mai getanzt hast und das nicht ohne Folgen...aber lass ihn mal, das kann er ja vermuten...ob es so ist oder nicht geht ihn nix an, wenn Du eine ordentliche Krankschreibung nachweisen kannst.

Davon ab, hätte die ja auch wenig genutzt, wenn er sie gehabt hätte, was das Eis machen betrifft....Schadenersatz ist daher ausgeschlossen..zumal du ja auch nur ne Aushilfe bist.....

Fraglich ist aber: Wann hast Du dich bei ihm krank gemeldet ? Wenn das nicht unverzüglich vor Arbeitsbeginn passiert ist, dann könnte er dich schon fristlos kündigen......

Was für ein Unsinn!? Nein, so eine Anzeige gibt es nicht. Wenn du krank bist, bist du krank. Eine ärztliche Bescheinigung muss spätestens am 4. Krankheitstag vorliegen, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist. Angeblich entstandene Schäden müßten sowieso erst einmal von deinem Chef lückenlos nachgewiesen und in ihrer Höhe nachvollziehbar beziffert werden. Aber selbst wenn er das könnte, kann er dir nichts, außer dir evtl. die Kündigung in die Hand zu drücken.

Wenn Du ohne bestätigte AU einfach wegbleibst, dann kann er Dich rausschmeissen oder versuchen, sich einen Schadensersatz zu erklagen, aber anzeigen sicher nicht - weshalb denn auch?