Hilfe! Kann unser Vermieter uns einfach so rausschmeißen, da nur mündlicher Mietvertrag besteht?

12 Antworten

Also irgendwie bist Du schon arg seltsam unterwegs. Es ist immer noch das Haus des Vermieters und was er damit macht ist seine Angelegenheit und geht Dir und Deinem Freund wahrlich nichts an. Er kann es verkaufen, fotografieren und damit machen was er will, das solltet auch Ihr nun verstanden haben.

Ihr seid Mieter, unter welchen Bedingungen auch immer und wenn die Bank das Haus verkauft dann ist das eben einfach mal so zu akzeptieren. Was der neue Besitzer dann macht werdet Ihr dann schon rechtzeitig erfahren. Aber bis dahin ist es noch ein langer Weg.

Aber gerne könnt Ihr ja der Bank ein Angebot unterbreiten. Dann seit Ihr ganz schnell Hausbesitzer mit allen Rechten und Pflichten. So haben wir es damals auch gemacht nachdem unser Mietobjekt verkauft werden sollte. Und schliesslich habt Ihr ja genug Geld.

Also, nicht jammern und anderer Menschen Recht absprechen...:-)

Gerhart  13.06.2014, 14:52

Als weiser Rabe gibst du schon seltsame Ratschläge, mit denen der Mieter nicht viel anfangen kann. Der Mieter ist Besitzer der Wohnung , der potentielle Erwerber wird Eigentümer des Hauses. Unwissende jammern hier nicht, sonder suchen Hilfe um mit der sich anbahnenden neuen Rechtssituation klarzukommen.

madquad  13.06.2014, 15:09
@Gerhart

Trotzdem. Es bleibt dabei. Der Eigentümer kann mit seinem Eigentum tun und lasse was er möchte und wie er es möchte. Er muss doch mit Sicherheit nicht seine Mieter fragen ob er Bilder von seinem Eigentum machen kann und ob er sein Eigentum verkaufen darf.

So und was ist daran so verkehrt. Nur weil der Mieter zur Zeit Besitzer der Wohnung ist hat er noch lange kein Mitsprache Recht.

So und welche Erleuchtung hast Du nun vorgezaubert? Wenn das Haus verkauft wird, dann wird es wohl oder übel mit den Mietern verkauft oder ohne diese. Und ob der neue Eigentümer den Mietern ein weiteres Mietverhältnis einräumt ist eine ganz andere Geschichte

Weiterhin können sich die Mieter ja beim Mieterbund erkundigen in wieweit das hier mündlich vereinbarte Mietverhältnis eine entsprechende Rechtssicherheit bietet.

Fakt: Mir geht es um das Mitspracherecht. Und das haben die Mieter definitiv nicht.

Vermieter die mit im Zweifamilienhaus wohnen können immer unter erleichterten Vorausetzungen kündigen - - § 573a BGB Erleichterte Kündigung des Vermieters

wenn das Haus versteigert werden sollte, könnte der Erwrwerber auch ein erleichtertes Kündigungsrecht geltend machen

http://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/sonderkuendigungsrecht-des-erstehers-in-der-zwangsversteigerung-57a-zvg_idesk_PI9865_HI1714693.html

PS: im Übrigen ist auch ein mündlicher Meitvertrag ein Mietvertrag ....

Hilfe! Kann unser Vermieter uns einfach so rausschmeißen, da nur mündlicher Mietvertrag besteht?

Man kann nicht einfach bei einem mündlichen Mietvertrag, noch bei einem schriftlichen Mietvertrag einfach rausgeschmissen werden.

Jetzt ist meine Frage: Kann er das einfach so beschließen? Oder hat man als Mieter auch ohne schriftlichen Mietvertrag ein Recht auf eine Fristgerechte Kündigung von 3 Monaten?

Kurz und knapp: Der Verkauf des Hauses ist kein wirksamer Kündigungsgrund.

Der Erwerber könnte wegen Eigenbedarf kündigen, wenn berechtigter Eigenbedarf vorliegt, dann mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten.

Dein jetziger Vermieter könnte aber Folgendes machen:

§ 573a

Erleichterte Kündigung des Vermieters

(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam


Solltet Ihr irgendwann ausziehen, müsst Ihr auch nicht renovieren, das ist einer der Vorteile des mündlichen Mietvertrages.

MfG

Johnny

Ob schriftlicher oder mündlicher Mietvertrag ist egal, es gilt für beide Vertragspartner das Mietrecht.

Einfach raus schmeißen kann Euch der VM nicht.

Bestenfalls kündigen. Und dazu muß er einen schwerwiegenden Grund haben.

Das das Haus verkauft wird ist kein Grund. Der neue Eigentümer muß Euch und den Mietvertrag "mitkaufen".

Ich lese aber weiter unten das der VM mit im Haus wohnt.

Dann kann er Euch ohne Grund kündigen. Allerdings mit einer Frist von mindestens 6 Monaten.

Und er müßt sich in der Kündigung auf sein erleichtertes Kündigungsrecht gemäß BGB § 573a berufen. Was genau genommen auch eine Begründung ist.

Ein mündlicher Vertrag ist genauso bindend wie ein schriftlicher. Leider ist es manchmal etwas schwer mit den 'Beweisen'. Da ihr aber schon seit Oktober in dem Haus wohnt und regelmäßig Miete zahlt (die ihr hoffentlich überweist (-; ), dürfte das kein Problem sein. Ich an eurer Stelle würde sofort zum Mieterbund gehen, da bakommt ihr notfalls auch rechtliche Unterstützung.

Alles Gute euch johannaoe