Hi, hab eine Frage zur Schlussformel beim Arbeitszeugnis?

5 Antworten

"Sollte der AG aber nicht besser "betriebsbedingt" mit reinnehmen, klingt besser oder?"

Nein, definitiv nicht.

Wenn ein Arbeitsverhältnis durch Ablauf der vereinbarten Frist endet, dazu noch Bedauern ausgesprochen wird, dass kein unbefristetes AV angeboten werden konnte, so ist das genau so zu verstehen, wie es dort steht. Hier bedarf es keiner Kündigung. Wird dann noch im freiwilligen Schlusssatz Bedauern, Dank und für die Zukunft weiterhin viel Erfolg gewünscht, so kommen keine Zweifel oder Widersprüchlichkeiten auf.

Betriebsbedingtes Ende eines Arbeitsvertrages als Begründung impliziert hingegen Kündigung seitens des Arbeitgebers, ist in einem Arbeitszeugnis also etwas ganz Anderes.

Es macht also keinen Sinn, diese beiden Aussagen miteinander zu vermischen.

Man kann ein Zeugnis nur dann richtig einschätzen, wenn man es vollständig im Zusammenhang liest, also von der Überschrift bis zum Ausstellungsdatum.

Wenn der Rest des Zeugnisses auch eine "gute" Bewertung ist und alles schlüssig ist, ist die Schlussformel passend und sollte nicht geändert werden. So, wie die Schlussformel hier vorliegt, ist alles plausibel. Ein zusätzliches "betriebsbedingt" würde unnötig verwirren, denn das wäre eher ein Hinweis auf eine Kündigung durch den Arbeitgeber.

Sollte der AG aber nicht besser "betriebsbedingt" mit reinnehmen, klingt besser oder? Ungefähr so:
Wir bedauern, dass wir XYZ zur Zeit betriebsbedingt kein unbefristetes Arbeitsverhältnis anbieten können.

Das ist möglich, aber nicht nötig. Eine Beendigung durch Fristablauf ist bereits für sich gesehen ein unschädlicher Grund für das Ausscheiden aus einem Anstellungsverhältnis.

Was ich jedoch als störend wahrnehme ist die hervorgehobene, weil wiederholte Erwähnung des Bedauerns. Wie schädlich dies ist lässt sich aber nur in Kenntnis des vollständigen Zeugnisses feststellen.

DarthMario72  26.02.2018, 16:10
hervorgehobene, weil wiederholte Erwähnung des Bedauerns.

Stimmt. Da gebe ich dir Recht. Ich hatte das übersehen.

Ich würde es mit rein nehmen lassen und zu dem Bedauern, passen auch nicht die guten Leistungen....Gute Leistungen bedeutet soviel wie, naja er hat hier gearbeitet und sich bemüht. Wenn du der Meinung bist, das du GUTE Arbeit geleistet hast, dann lasse das besser ändern. Deiner alten Firma ist das egal was da drin steht, du musst dich vielleicht noch ein paar Jahre damit bewerben bei anderen Firmen/Unternehmen und wirklich gut ist das so nicht.;)

Ich hatte das gleich Problem mit meiner Firma, die haben einiges nach 18 Jahren Zugehörigkeit im Zeugnis weg gelassen und merkwürdig formuliert. Habe es ändern lassen und bei mir hat die Firma eingesehen, nachdem ich ihnen die wahren Worte hinter den Zeugnis Bemerkungen vorgelegt hatte.

Ich glaube nicht, das sie es vorher nicht besser wussten, denn ich habe mehrmals mitbekommen. das Zeugnisse neu geschrieben werden mussten. Doch zumindest habe ich für mich eingestanden und den nächsten Job mit Kusshand bekommen und es war gut so!!:)

Lieben Gruß

DeElfen

rotreginak02  25.02.2018, 11:15

"und zu dem Bedauern, passen auch nicht die guten Leistungen....Gute Leistungen bedeutet soviel wie, naja er hat hier gearbeitet und sich bemüht. "

Das ist schlichtweg falsch. Auch beim freiwilligen Schlusssatz kommt es auf jedes geschriebene oder weggelassene Wort an. Das Ausscheiden wird sehr bedauert, es wird sich zudem für die jederzeit guten Leistungen bedankt und ganz wichtig: man wünscht weiterhin viel Erfolg.

Hätte er "hier (nur) gearbeitet und sich bemüht", also unterdurchschnittliche Leistungen erbracht, so würde man Dank und Bedauern anders formulieren bzw. sogar ganz weglassen und maximal für die Zukunft viel Erfolg wünschen.

DarthMario72  26.02.2018, 09:03
und zu dem Bedauern, passen auch nicht die guten Leistungen

Bitte entschuldige, aber genau das ist falsch. Offensichtlich hast du nicht wirklich Ahnung von der Zeugnissprache. Wenn ein Mitarbeiter gute Leistungen gezeigt hat, bedauert man es selbstverständlich, wenn er geht.

Wenn der Betrieb dir keinen unbefristeten Vertrag anbieten kann, dann ist das doch betriebsbedingt. Meiner Meinung nach wäre es wie ein weißer Schimmel, wenn man das "betriebsbedingt" noch dazu setzen würde.

DarthMario72  26.02.2018, 09:22
Meiner Meinung nach wäre es wie ein weißer Schimmel

Nein, das wäre eher der weiße Rappe. Denn "betriebsbedingt" wäre eher ein Hinweis auf eine Kündigung durch den AG - was ja hier nicht zutrifft.

PeterSchu  26.02.2018, 14:22
@DarthMario72

So gesehen stimme ich dem auch zu. Wenn der Vertrag ohnehin befristet vorgesehen war, muss man nicht unbedingt lange begründen, warum er verlängert wurde.