Heizung erneuern bei Vermietung - Steuerlich absetzen?

1 Antwort

Nach deutschem Recht ist der Anschaffungsbetrag über die gewöhnliche Nutzungsdauer monatsgenau abzuschreiben im Rahmen der EStE (Anlage V+V). Das wäre bei einer Heizungsanlage über 10 bis 15 Jahre. - > StB fragen.

Brainbiter 
Fragesteller
 30.03.2020, 19:02

Was ja so nicht ganz korrekt ist. Austausch der Heizungsanlage ist Erhaltungsaufwand und daher voll absetzbar in einem Jahr. ( wohlgemerkt ich Rede von Vermietung und das Haus ist länger als 3 Jahre in meinem Besitz https://www.steuertipps.de/lexikon/e/erhaltungsaufwand )

Ich weiß nur nicht, welchen Betrag ich absetzen kann.

FordPrefect  30.03.2020, 19:11
@Brainbiter

Bei der genannten Summe handelt es sich m. E. eben nicht um Erhaltungsaufwand, sondern um eine Modernisierung, und die kann nicht im Jahr der Anschaffung komplett als Werbungskosten abgezogen werden.

-> StB

Brainbiter 
Fragesteller
 30.03.2020, 19:15
@FordPrefect

Die Summe oder das Alter der ersetzen Sache spielt keine Rolle. Steht alles in dem Link, den ich angegeben habe. Modernisierung/Sanierung wäre es, wenn ich 3 von 4 Kernbereichen erneuern würde (Sanitär, Heizung, Fenster, Elektro- Installation) Viele Grüße

FordPrefect  31.03.2020, 11:24
@Brainbiter

Die Summe oder das Alter der ersetzen Sache spielt keine Rolle.

Doch.

Steht alles in dem Link, den ich angegeben habe.

Genau. Und weil es irgendwo so steht, muss es natürlich allgemeingültig richtig sein. Wenn dem so wäre, bräuchten wir ja keine Steuerberater, keine Fachanwälte für Steuerrecht und keine Finanzgerichte mehr.

Zitat:

"Kostet die einzelne Maßnahme nicht mehr als 4.000 Euro netto, wird in der Regel von Erhaltungsaufwand ausgegangen, weil es insoweit eine Vereinfachungsregelung gibt (R 21.1 Abs. 2 Einkommensteuer-Richtlinien).

Generell sollte man aber äußerst vorsichtig sein bei Erhaltungsaufwand, der in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie anfällt. Das Finanzamt könnte die Kosten dann nämlich zu sogenannten anschaffungsnahen Herstellungskosten umqualifizieren mit der Folge, dass sich diese nur über die Abschreibungen steuerlich auswirken. Das ist in der Regel bei solchen Erhaltungsmaßnahmen der Fall, die innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb durchgeführt werden und deren Nettokosten mehr als 15% der ursprünglichen Anschaffungskosten betragen"

Zitat Ende, Quelle https://www.betriebsausgabe.de/lexikon/heizung/

Und genau deswegen sollte bei solchen Investitionen immer *vor* der Durchführung der StB befragt werden.