Heizung Ablesen ohne Mitteilung?

6 Antworten

Mindestens 10 Tage vor dem Termin sind die Mieter zu verständigen (Aushang und/oder Info-Karte im Briefkasten. Ein neuer 1. Ersatz-Termin muss kostenlos sein, der 2. darf in Rechnung gestellt werden.

RaptorJack 
Fragesteller
 08.01.2013, 15:10

Ja aber das beantwortet nicht die Frage so wie ich das sehe scheint es so zu sein wen ich angenommen in meinem Haus so ein Zettel sehe und einfach das ding bösswilligerweise abmache werden alle Mieter zum Zahlen verdonnert ? Und ich soll der beweiß sein das der Zettel da war weil ich es gewusst habe ? Ich kann nicht glauben das ein schmier zettel genügt um mir einen so wichtigen termien mitzuteilen. Ich will auch noch mal klarstellen die können ja gern ablesen bei mir aber ich habe doch das recht zu verlangen das ich Informiert werde ich hab doch nen Briefkasten da schmeißt mann nen zettel rein und es ist gut.

albatros  11.01.2013, 11:20
@RaptorJack

Du hast natürlich Recht! Neben dem Aushang (der möglicherweise nur Stunden hängt und dann von jedem anderen entfernt worden sein kann, ist es üblich und richtig, dass jeder Mieter in seinen Briefkasten eine Benachrichtigung mit Datum und Uhrzeit der Ablesung mitgeteilt bekommt. Hier jedenfalls machen TECHEM und ISTA das so. Ansonsten ist die sichere Information nicht gewährleistet. Es ist Unsinn, wenn hier Andere schreiben, du müsstest beweisen, dass du keinen Aushang gesehen hast oder es keinen gegeben hätte. Wie sollte ein solcher Beweis den möglich sein. Vergiss also solche Verlautbarungen. Auf jeden Fall darf der erste Ersatztermin nicht berechnet werden, erst en zweiter und/oder dritter.

hmdada  09.01.2013, 14:09

das ist unsinn. ein ersatztermin muss nur dann kostenlos sein, wenn man diesen vorher vereinbart hat.

albatros  11.01.2013, 11:14
@hmdada

das ist kein Unsinn, genau den 1. Ersatztermin wollte der Mieter haben und dieser ist kostenlos. Erst der zweite darf berechnet werden. Nichts anderes schrieb ich.

Frag doch mal deine Hausverwaltung ob die was davon wissen?

wenn du nachweisen kannst, dass es keinen aushang gab, haste gute chancen............

albatros  11.01.2013, 11:21

Und wie bitte sollte er das nachweisen können? Bin gespannt auf deine Antwort.

du bist verpflichtet dich so auf dem laufenden zu halten, dass du reibungslosen ablauf solcher sachen gewährleistest. sollte das wirklich der ableser gewesen sein, werden nun richtig heftige kosten auf dich zukommen. nochmal kommt er nicht. somit werden deine heiz- und wasserkosten im verbrauch geschätzt und es kann zu hunderten von euro nachzahlung kommen. wehren kannst du dich dagegen nicht. du hast ja den ableser den zutritt zu wasseruhren und heizthermostaten verwehrt. dafür wirst du nun zahlen müssen.

albatros  11.01.2013, 11:21

Quatsch hoch drei!

kannst du nachweisen, dass der Zettel nciht hing? Wenn die anderen Parteien den Zettel gesehen haben, dann wird es eng für dich, denn wenn du den Ableser beim ersten termin ncht reinlässt, dann kostet der 2. Ablesetermin geld und zwar deines.......ich meine: du warst doch schon an der Tür, die Frau im Schlafzimmer soll sich für 2 Minuten die Decke über den Kopf ziehen und nach 5 Minuten ist der Ableser wieder draussen. Das ist ja nun wirklich nicht so, dass ich mich darauf seelisch einstellen müsste......

RaptorJack 
Fragesteller
 08.01.2013, 14:43

Ich halte sehr viel von meiner Privatsphäre und besitze auch ein gewisses Schamgefühl das muss mir in meinen Räumen wohl gewährt sein.

bwhoch2  08.01.2013, 21:25
@RaptorJack

Dann solltest Du Dir ein Haus kaufen oder eine Wohnung mieten, die man zum Ablesen nicht betreten muss. Du hast also vermutlich schon viel früher einen schweren Auswahlfehler begangen, den Du für die Zukunft korrigieren solltest.