Heizung abgestellt , darf der Vermieter das?

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Angesichts des härtesten Winters in Deutschland seit mindestens 30 Jahren steht das Thema schon seit dem Spätherbst 2009 auf der Agenda: Wie steht es in der kalten Jahreszeit mit der "Heizpflicht" des Vermieters? Eine ganz einfache Regel kann man sich merken: Bei 18 Grad hört der Spaß auf.

Grundsätzlich müssen Vermieter dafür sorgen, dass vertraglich festgelegte Mindesttemperaturen auch tatsächlich in der Wohnung erreicht werden. Da es aber keine gesetzliche Regelung zur Dauer der Heizperiode gibt, kommt es vor allem darauf an, was im Mietvertrag steht. Fehlt hier eine entsprechende Vereinbarung, wird die Zeit vom 1. Oktober bis 30. April als Heizperiode angesehen.

In dieser Zeit müssen Mietwohnungen tagsüber auf mindestens 20 Grad Celsius geheizt werden können, laut dem Landgericht Heidelberg ist ein (im Mietvertrag vereinbarter) Wert von 18 Grad nicht ausreichend. Allerdings muss die Temperatur nicht durchgehend so hoch sein. Laut Amtsgericht Hamburg kommt der Eigentümer seiner Heizpflicht nach, wenn er von 7 bis 23 Uhr für Wärme sorgt. In der Zeit zwischen 24 und 6 Uhr kann er die Heizung wieder so weit drosseln, dass in den Wohnräumen eine Mindesttemperatur von 16 Grad Celsius gewährleistet ist.

Im Winter kann er dagegen auch verpflichtet sein, die Heizung durchgehend in Betrieb zu halten, wie unter anderem das Amtsgericht Springe entschied. Grundsätzlich darf die Temperatur nachts also abgesenkt werden, 18 Grad müssen aber dennoch mindestens erreicht werden, wie Richter des Berliner Landgerichts entschieden.

Gilt die Heizpflicht auch außerhalb der Heizperiode? Ja und nein: Es kommt schlicht auf die Außentemperatur an. Denn dem Mieter ist es der Rechtsprechung zufolge nicht zuzumuten, an sehr kalten Sommertagen zu frieren oder gar eine Gesundheitsgefährdung zu riskieren. So muss der Besitzer dem Mieterbund zufolge spätestens dann heizen, wenn die Zimmertemperatur tagsüber auch nur zeitweise unter 18 Grad sinkt und absehbar ist, dass die kalte Witterung länger als ein bis zwei Tage anhält.

Welche Ansprüche hat der Mieter im Streitfall? Das wohl schlagkräftigste Mittel ist eine Mietminderung für den Fall, dass nicht ausreichend geheizt wird oder der Vermieter die Anlage gar nicht erst einschaltet. Dann kann man davon ausgehen, dass die Wohnung sich nicht in "vertragsgemäßem Zustand" befindet, wie das Frankfurter Oberlandesgericht befand. Die Höhe der Minderung muss einzeln festgesetzt werden und kann im Extremfall auch 100 Prozent betragen.

Müssen Mieter auch etwas beachten? Eine generelle Heizpflicht besteht für sie nicht, vielmehr hat er möglicherweise drohende Schäden - etwa ein Zufrieren der Rohre - zu verhindern. In den meisten Verträgen ist vereinbart, dass der Mieter eine monatliche Vorauszahlung für die Heizkosten und nach Vorlage einer Gesamtabrechnung möglicherweise eine Nachzahlung leisten muss. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, darf der Vermieter nicht kurzerhand die Heizung abstellen. Vielmehr ist er gehalten, die Forderungen einzuklagen.

Nein, das darf er definitiv nicht! Wenn keine driftigen Gründe dafür existieren. Das wären z.B. eine Havarie, die die Heizung außer Betrieb setzt, oder die fehlenden Zahlungen Deiner Heizungsrechnung. Dies aber erst nach aufwändigen Mahnungen etc. Ein Abschalten oder ein Ausfall der Heizung ist ein Grund für die 100%ige Mietkürzung. Der Vermieter ist verpflichtet die Wohnräume das ganze Jahr über beheizbar zu halten. Die Mindesttemperaturen in den Wohnräumen sind dabei nicht nur in der sogenannten Heizperiode erreichbar zu sein. http://www.mieterbund.de/index.php?id=442

Wohl eher nicht, bei den Temperaturen käme auch ein normaler Mensch nicht auf die Idee. Vielleicht ist einfach was kaputt. Wenn die übrigen Heizkörper in der Wohnung warm werden ist nur in deinem Zimmer was im Argen

er muss dafür sorgen, das du dein wohnzimmer jederzeit auf eine temperatur von mindestens 20 grad erwärmen kannst...

Nein sollte er nicht, aber Du darfst ihm dafür die Miete kürzen, wenn er nicht anders will und kannst ihn mal darauf ansprechen ob er noch alle Latten am Zaun hat, freundlich natürlich aber bestimmt.