Heizungsaustausch im Winter, kann ich ins Hotel?

7 Antworten

ich zweifle daran, dass du ins hotel darfst. normalerwiese ist es aber so, dass es zwischenzeitlich mobile Notheizsysteme gibt, die man einsetzen kann. ich würde erst mal mit der vermieterin verhandeln, ob sie nicht die kosten übernimmt für eine notdürfige beheizung mit Strom.

lg, Anna

  • vermieter

Heizungstausch im Winter? Warum nicht? Welche Außentemperaturen herrschen denn gerade? Wie viel Grad hat es denn in deiner Bude zum Zeitpunkt deines ersten Postings gehabt, wenn Du schreibst es ist eiskalt? Du hast Die Grippe?? Kann ich mir nicht vorstellen, wenn es so wäre würdest Du bestimmt nicht Am PC  od. Telefon herum daddeln. Man kann sich auch einmal den Temperaturen entsprechend anziehen, auch wenn es blöd aussieht. 

Möglicherweise kannst Du mit einem kleinen Heizstrahler etwas ausrichten. Der Zeitpunkt scheint mir aber auch etwas unglücklich gewählt, denn es ist ja doch noch recht kalt. Sprich doch mal mit einem Mieterverein, wie man da am besten vorgeht.

Du solltest Dir Hilfe bei einem Fachanwalt oder einem Mieterverein holen. Aber in erster Linie wirst Du Dich um Deine Gesundheit kümmern müssen. Wenn Du Dir eine Notheizung zulegst, dann muß der Vermieter für die Kosten aufkommen müssen. Einen Hotelaufehnthalt kommt auch in Frage, besonders in Hinblick auf Deinen Gesundheitszustand. Auch hast Du das Recht die Kosten vom Vermieter zurück zu fordern, allerdings wird das nicht leicht zu bwerkstelligen sein, denn wie Du geschrieben hast ist er ein Anwalt und gibt bestimmt nicht klein bei. Eine Heizung im Winter auswechseln zu lassen, ist nur im Notfall durchzuführen. Wenn es planmäßig erfolgte ist die Mitteilung über die bevorstehenden Arbeiten und dem damit verbundenen Heizungsausfall viel zu kurzfristig ausgefallen. Allein aus diesem Grunde wird es ihm schwerfallen sich von den zusätzlichen Kosten zu drücken. Allerdings sehe ich schwarz, daß Du das Geld für einen Hotelaufenthalt ohne Hilfe eines Anwaltes und Gerichtes so einfach zurück erhälst. Auf alle Fälle solltest Du, wenn Du ins Hotel gehst die Kosten überschaubar zu halten.Du bist aus Versicherungstechnischer Sicht immer zur Schadensbegrenzung verpflichtet. Ich wünsche Dir gute Besserung und viel Glück bei der Durchsetzung Deiner Rechte! Also noch einmal kurz zusammen gefasst: Kosten für eine Notheizun muß der Vermieter tragen, also Miete und zusätzliche Kosten. Mietminderung ist auch möglich, Hotelkosten bei Deinem Gesundheitszustand möglich ersetzt zu werden, aber alles nur mit Hilfe von Mieterverein oder Fachanwalt durchsetzbar!

Vielen Dank, für die Tipps. In der Zwischen zeit hat sich einiges getan, ich traf meinen Vermieter an, und beschwerte mich über den Heizungsaustausch und drohte wegen meines Gesundheitszustandes ins Hotel zu ziehen. Daraufhin bot er mir an, mir eine Heizung vorbeizubringen. Nach ein paar Stunden, es wurde immer kälter, schrieb ich ihm eine E-Mail mit einer Fristsetzung, dass ich, wenn um 17.00 Uhr keine Heizung da sei, ich sofort ins Hotel ziehen würde. Und siehe da, gegen 16.00 Uhr hatte ich eine Heizung. Ich habe jetzt seit drei Tagen eine kleine Ölheizung, die ich mit mir herumziehen muss. Das ist sehr anstrengend, da es nur in der Nähe der Heizung warm ist, aber immerhin, ich kann zu Hause bleiben. Die Kosten für den Strom werde ich natürlich in Rechnung stellen, auch brauche ich für die drei Tage keine Miete zu zahlen, ich werde mir alles vom Mieterbund ausrechnen lasse und dann von der nächsten Miete abziehen. Nun haben wir den dritten Tag, aber die Heizung läuft immer noch nicht, ich bin mal gespannt, wie lange es noch dauert.

@marabout

Na da hat der Vermieter sich ja um eine Notheizung gekümmert! Wenn auch erst nach Aufforderung. Vielleicht hat er auch einfach aus welchen Gründen auch immer, nicht an eine Notheizung gedacht. Der Austausch einer Heizung kann unvohergesehen länger dauern, besonders wenn ein Systemwechsel vollzogen werden sollte. Auch können manchmal unvorhersehbare Probleme auftauchen, die die Fertigstellung verzögern können. Hab Geduld! Gute Besserung!

@BigLittle

Danke! Leider ist heute der vierte Tag ohne Heizung, nun hat die Firma einen Notfall und kann erst gegen Mittag kommen. Dass wir hier ohne Heizung sind, ist anscheinend kein Notfall. In den Wohnungen sind es z.Z. überall 12 Grad. Nur bei mir in unmittelbarer Nähe der Ölheizung sind es 17 Grad, die anderen habe ja keine Heizung bekommen. Man hat uns vorhin per E-Mail angedroht, falls heute Mittag nicht alle daheim wären zur Entlüfttung der Heizung, würde die Heizung noch eine Woche ausbleiben. Ich werde dann aber ins Hotel ziehen und die Presse informieren wie man hier mit Mietern umgeht. Das habe ich auch mitgeteilt. Ich bin echt bedient da es mir gesundheitlich auch noch nicht besser geht.

Notwendige Instandsetzungsarbeiten musst du hinnehmen, wenn auch unter Mietminderung.

Der VM dürfte eher nicht aus Jux und Dollerei den Austusch ausgerechnet in der Heizperiode vornehmen lassen, oder?

Meine Frage, kann ich ins Hotel und die Kosten später mit der Miete verrechnen?

Das kannst du unter dem Gesichtspunkt deiner Schadensminderungspflicht nicht, allenfalls dann, wenn der Heizungsausfall mehrere Tage bestünde und Unbewohnbarkeit geltend gemacht werden könnte :-(

Solange ist dir zuzumuten, dich warm zuzudecken und ggf. Heizlüfter zu betreiben (dessen Verbrauch man geltend machen könnte).

Was soll ich tun, ich liege mit der Grippe im Bett, fühle mich nicht nur elendig sondern es ist nun auch eiskalt in der Wohnung.Ich habe meinen Vermieter per E-Mail angeschrieben, ihm mitgeteilt, dass ich das aufgrund meiner Krankheit nicht hinnehmen werde und ins Hotel gehen würde.

Ich denke nicht, dass man mit einer echten Grippe und angeraten notwendiger Bettruhe überhaupt das Haus verlassen und in der Kälte ein Hotel aufsuchen sollte.

G imager761


Die Heizung wird ausgetauscht ohne Notwendigkeit. Sie soll 3 Tage ausbleiben, dh. 3 Tage und 2 Nächte komplett kalt. Einen Heizlüfter habe ich nicht.