Mietwohnung im Altbau komplett ohne Heizung - welche Verpflichtungen hat der Vermieter ?

10 Antworten

Muss der Vermieter da irgendetwas machen das kann ja eigentlich nicht angehen sie Elektro Geräte gehen auch durch die extremen Temperatur Unterschiede kaputt usw.

Es gilt der Grundsatz gemietet wie gesehen und nur wenn vertraglich vereinbart oder wen es in der Wohnung eine Heizung gibt, muss der Vermieter etwas unternehmen.

welche Verpflichtungen hat der Vermieter ?

§ 535 BGB
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

MfG

johnnymcmuff

Ich lese nur Heizung hier Heizung da es geht nicht um die Heizung. Es geht darum das wenn ich mal richtig heize (ja, elektronisch) das sein kann das nach nichtmal 10min es wieder richtig kalt ist in anderen Räumen ist dies nicht so extrem.

@DanielHarper92

Es geht darum das wenn ich mal richtig heize (ja, elektronisch) das sein kann das nach nichtmal 10min es wieder richtig kalt ist in anderen Räumen ist dies nicht so extrem.

Mit der entsprechenden vielleicht auch teuren Heizung erzielt man ein gutes Ergebnis.

Das nicht jeder Raum gut beheizt wird, mag an der Bauweise liegen.

Die bleiben nur drei Möglichkeiten:

  • Bessere Heizkörper
  • sich damit Abfinden und dickere Sachen tragen
  • Umziehen
@DanielHarper92

Wenn man Wohnraum anmietet, sollte man sich alles genau anschauen und wenn keine Heizkörper da sind, sollte man fragen wie geheizt wird.

Es gibt Gaskathalyt-Öfen oder Elektro-Heizung beide Varianten sind nicht zu empfehlen. Der Raum ist als Wohnraum nicht zu gebrauchen - such dir ggf. eine andere Wohnung.

Wen in der Wohnung bei Vermeitung keine Heizung war, muss der Vermeiter auch keine einbauen, tut er es irgndwann trotzdem, wird er entsprechend die Miete erhöhen ....

Wer eine Wohnung ohne heizung mietet muss selbst für die Beheizung sorgen - durch Gaseinzelöfen etc.

"Gemietet wie gesehen" heißt:

Tatsächlich muß der Vermieter keine Heizung einbauen - der Mieter muß dann selbst für eine Heizungsmöglichkeit sorgen.

Oder wurde mietvertraglich eine Heizung zugesichert?

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/heizung.html

Man weiß ja im Vorfeld, wo man sich einmietet.

Eine Elektroheizung kostet ein Vermögen. Die Stromrechnung wird in die Höhe schnellen wie ein  Springkasper.

Wenn in einem der Zimmer ein Holzofen ist, dann kann man damit praktisch die Wohnung heizen. Anheizen und die Türen offen lassen. Oder eine neue Wohnung suchen.