Heisswasser ausgefallen - Reparaturfrist?

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Die Sache ist doch recht einfach: Da ist eine kleine Reparatur zu machen. Dafür sind Termine abzustimmen. Frag doch einfach den Vermieter, ob Du Dich selbst darum kümmern kannst. Er soll Dir Namen und Telefonnummern geben und dann bestellst Du selbst den Handwerker und machst einen Termin aus. Die Rechnung geht dann an den Vermieter.

Wenn uns (als Vermieter) ein Mieter mit einem solchen "Problem" kommen würde, wäre das das Erste, um was ich ihn bitten würde, nämlich beim Installateur meiner Wahl anrufen und direkt einen Termin vereinbaren. Gleichzeitig würde ich darum bitten, dass man mir Bescheid sagt, wenn der HW irgendwie rumzickt. So geht das schon seit vielen Jahren sehr gut.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das wäre natürlich das Einfachste, aber bei uns läuft das leider nicht so. Ich hab da keinerlei Raum für Eigeninitiative. Inzwischen hab ich mich kurz per Email bedankt dafür dass er mir gestern zugesagt hat, jemanden zu Reparatur zu schicken, und damit gleichzeitig die Sache schriftlich fixiert und angefragt ob er schon einen Termin hat. Wenn er antwortet hab ich auch einen Beleg dass er informiert ist für den Fall dass durch die kaputte Dichtung z.B. Wasser ins Mauerwerk läuft und evtl. ein Folgeschaden entsteht.

@Frau12345
Ich hab da keinerlei Raum für Eigeninitiative.

Vorschlag, wie Du Dir den Raum für Eigeninitiative verschaffen kannst.

Erlkläre dem Vermieter ganz kurz und knapp, dass die ständige Versorgung mit Heisswasser gerade in Deinem Fall besonders wichtig ist.

Und bitte ihn, wenn er bis heute Abend nichts meldet, für einen Termin innerhalb der nächsten drei Tage zu sorgen, bzw. spätestens Montag ab jetzt, andernfalls würdest Du Dich selbst darum kümmern. Dagegen kann er dann wirklich nichts machen.

Auch wenn Handwerker im Moment nur schwer zu bekommen sind, so ist es doch auch eine gewisse Pflicht des Berufsstandes, in einem Notfall schnell zu helfen.

Ich hatte schon mehrfach ganz unterschiedliche Notfälle und in jedem einzelnen Fall hat uns der Handwerker in kürzester Zeit jemanden geschickt.

1x Ostersamstagabends nach 20.00 Uhr (45 Minuten Wartezeit)

1x ganz normal während der Arbeitswoche vormittags (knapp 1 Stunde Wartezeit)

1x während der Woche Wartezeit von morgens bis irgendwann nachmittags

So etwas klappt, wenn man seine Handwerker immer gut "pflegt". Ob das Dein Vermieter macht, weiß ich natürlich nicht.

@bwhoch2

Danke für die Auszeichnung.

So ca. 3 - 5 Werktage mußt Du dem Vermieter schon geben.

Handwerker sind ja nicht von jetzt auf gleich zu bekommen.

Gerade bei "diesem" Vermieter solltest Du den Mangel schriftlich per Einwurf-Einschreiben melden.

Davon abgesehen ist das sogar deine Pflicht.

Danke für Deine Antwort. 5 Tage wären natürlich mega-K... , aber immerhin sinds keine 4 Wochen. Ich hab für heute erstmal alle Termine abgesagt und warte mal ab ob ich irgend was weiter höre. Wenn ich weder einen Termin noch einen Handwerker sehe muss ich wohl morgen wirklich eine größere Aktion starten. Wenn Du sagst dass ich zu dem Einschreiben verpflichtet bin und er das wissen sollte hab ich sonst die A-Karte.

@Frau12345 § 536c Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter

(1) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt.

(2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt,1. die in § 536 bestimmten Rechte geltend zu machen,2. nach § 536a Abs. 1 Schadensersatz zu verlangen oder3. ohne Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abhilfe nach § 543 Abs. 3 Satz 1 zu kündigen.

@anitari

Vielen Dank. Hier steht nicht dass die Anzeige schriftlich per Einschreiben erfolgen muss, aber ja, es ist der sichere Weg. Ich finde aber, ich muss ihm eine angemessene Zeit geben, Vertrauenswürdigkeit zu beweisen auf meine mündliche Anzeige hin, immerhin gibt es Zeugen dafür (der Handwerker, der den Zähler getauscht hat und gleich Bescheid gegeben hat, und sicher einige Nachbarn, die das Gespräch in unserer hellhörigen Straße mithören konnten). Wenn ich bis heute Abend keine Reaktion habe schicke ich ihm ein rein formelles Schreiben mit Berufung auf den Paragraphen, damit er sich nicht (mal wieder) auf den Schlips getreten fühlt. Seine Mutter (wohnhaft in der Wohnung über mir) war ja schon sauer dass ich es ihm selber nochmal gesagt habe obwohl sie dies bereits getan hatte. Das ist also sehr empfindlich von der zwischenmenschlichen Seite.

@anitari

Hier weiß der Vermieter ja längst, dass der Mangel vorliegt. Er kann aber auch keinen Handwerker herbei zaubern.

Kurzfristig, seid gestern, kein Heißwasser zu haben stellt keinen erheblichen Mangel dar der dich zu berechtigt Schadensersatz (Friseur) zu fordern. Du mußt dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels geben. Wie lange das ist ist unterschiedlich. Ein bis zwei Wochen kann das schon mal dauern je nachdem wie lange es dauert das Ersatzteil zu bekommen, sollte aber eher erledigt werden. Wenn du weiß welcher Handwerksbetrieb das was kannst du da mal freundlich nachfragen wann sie es reparieren.

Ich weiss wen er da beauftragt, aber ich hab keine Kontaktdaten von dem. Selbst wenn, würde ich da anrufen erzählt er das dem Vermieter und dann hab ich wieder den Tanz.

@Frau12345

Dann warte eine angemessene Frist ab.

Ein richtiger Handwerker hat so eine Dichtung im Auto oder in der Werkstatt zu Hause, die würde er sofort austauschen und feddich. Wenn wir früher so gearbeitet hätten wären wir in dem Job nicht alt geworden.

Wegen einer kaputten Dichtung tagelang kein Warmwasser! wo gibts denn sowas!

Armes Deutschland!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Genau!

Dass es "vorübergehend" kein Heißwasser gibt, ist KEIN gravierender Mietmangel.

Natürlich kann kein Handwerker, der bei einer Hausverwaltung unter Vertrag steht, sich leisten, diesen auf 4 Wochen Wartezeit zu vertrösten.

Dann ist er diesen Wartungsvertrag sofort los.

Danke für Deine Antwort. Das seh ich nicht so. Schliesslich leide ich unter dem Schaden und nicht der Vermieter. Und dieser beauftragt und bezahlt den Handwerker. Und wenn das wie Du sagst kein Mietmangel sein soll braucht er es ja gar nicht machen zu lassen??

@Frau12345

Die Betonung liegt auf "vorübergehend". Wenn du deswegen eine Mietkürzung vornehmen würdest, wirst du schnell merken, wie falsch du liegst.

@DerHans

Vorübergehend ist ein dehnbarer Begriff. Ein Menschenleben ist auch vorübergehend. Eine Mietminderung würde nur weiter das Klima im Haus verschlechtern (Mutter des Vermieters wohnt über mir und schikaniert mich eh schon genug). Anfallende Kosten für z.B. Friseur oder auch Verdienstausfall wegen Erkältung wenn ich die Haare kalt waschen sollte wären für mich schon eher eine Option. Ich bin freiberufliche Musikerin und muss extrem darauf achten Atemwegsinfekte zu vermeiden.

@Frau12345
Schliesslich leide ich unter dem Schaden

"Leiden" ist vielleicht nicht der richtige Ausdruck dafür.

@Frau12345

Dann musst du eben mal ins nächst gelegene Schwimmbad gehen. das vermindert dein "Leiden"

@bwhoch2

Wenn man mit juckender Neurodermitis auf der Kopfhaut nicht in gewissen Abständen die Haare waschen kann schon ...

@Frau12345

Und in dem Moment kann man nur dem Hans beipflichten, denn dadurch reduziert sich das "Leiden" auf die Fahrt zum nächsten Schwimmbad, Fitnessstudio oder Bekannte/Verwandte/Freunde, die man ausnahmweise mal aufsuchen kann.