Heim abhauen verboten

4 Antworten

Ich würde dir Raten das nicht zu machen. Wenn du niemanden verletzt ist es keine Strafttat. Also wenn du niemanden da mit reinziehst brauchst du vor dem Gesetzt so eigentlich keine Angst haben. Ich weiß nur nicht was dein Heim dann macht. Das Heim könnte dich vielleicht auf irgend eine weise langsam davon abhalten. Es gibt aber eine Regel die in unserem Grundgesetz oder halt bei den Menschenrechten verankert ist. Jeder Mensch sehnt sich nach Freiheit. Auch ein Gefängnis ausbruch ist an sich nicht strafbar nur jemand der aus dem Gefängnis ausbricht muss beim Ausbruch auch meistens Leute verletzen oder so und das ist dann wieder Körperverletzung. Allein der Ausbruch aus dem Gefängnis ist keine Straftat.

Wenn du abhaust, erfüllst du soweit ich weiß keine Straftatbestand. Es sei denn, du lässt dabei irgendwas mitgehen, verhaust irgendwen oder stellst sonst irgendwas an. Dann kannst du nach Jugendstrafrecht bestraft werden. Um als Jugendlicher allerdings in den Knast zu kommen, musst du schon ordentlich was angestellt haben.

Du bist nicht volljährig, das bist du erst mit 18 Jahren, aber strafmündig. Du könntest in ein (teil-)geschlossenes Heim irgendwo im Nirvana überstellt werden.