Haus zu Kalt - was tun?

14 Antworten

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Wenn das Haus nicht richtig isoliert ist, MUSS dafür der Vermieter sorgen, dass das Haus eine ausreichende Isolierung hat! Eine kalte Wohnung im Winter stellt auf jeden Fall einen erheblichen Mangel der Mietwohnung/des Miethauses dar und berechtigt zur Mietminderung. Geht die Vermieterin darauf nicht ein, würde ich die Miete kürzen und mir langfristig ein neues Haus zur Miete suchen, sonst bezahlt sich Deine Bekannte auf Dauer dumm und dämlich an Heizkosten! Hilfe kann sich Deine Bekannte holen entweder beim Mieterbund, einem Fachanwalt für Mietrecht oder auch bei der Verbraucherzentrale!

guterwolf  16.02.2010, 19:08

diese Antwort ist wohl Wunschdenken.

tierfreund1973  16.02.2010, 19:14
@guterwolf

Ach ja? Hast Du eine bessere Antwort?

denecke  16.02.2010, 22:58

@tierfreund1973: Würde es sich hier um einen Mangel handeln, hättest du was die Mietminderung anbelangt vielleicht recht. Wenn das was du schreibst richtig wäre, dann würden in Deutschland an jedem zweiten Haus Baugerüste stehen, weil alle Eigentümer nachbessern müssten. Für die Wirtschaft wär das toll, aber dem ist nicht so.

Der Vermieter hat das nicht verschwiegen, sondern Deine Freundin hat nicht nachgefragt...Bei alten Häusern ist das leider so, wenn sie keine Komplettsanierung bekommen haben...Deine Freundin kann nur selbst isolieren & dämmen, der Vermieter wird dafür nicht aufkommen...

Karalu 
Fragesteller
 16.02.2010, 18:53

Was ist mit der Isolation des Hauses? Alles bestens.

Was sagt man dazu? xD

tierfreund1973  16.02.2010, 18:54

Wenn man ein Haus mietet, egal ob alt oder neu, darf man davon ausgehen, dass das Mietobjekt richtig isoliert ist. Ansonsten hat der Vermieter ausdrücklich darauf hinzuweisen! Isolierung gehört zur Bausubstanz bzw. zum Mietobjekt und hat daher in einem vertragsgemäßen Zustand zu sein! Wenn dem Mieter durch die schlechte Isolierung Nachteile entstehen, z. B. eine kalte Wohnung im Winter, dann ist der Vermieter dafür verantwortlich Abhilfe zu schaffen und das Mietobjekt vernünftig zu isolieren!

alterego64  16.02.2010, 18:55
@tierfreund1973

Mein Vermieter musste nicht dafür aufkommen...

Sie sollte den Vermieter mit Nachdruck auffordern, etwas für die Dämmung des Hauses bzw. der Wohnung zu tun. Dazu ist er nach neuester Rechtssprechung und der mittlerweile bestehenden Energiesparverordnung auch verpflichtet. Reagiert der nicht, würde ich mal kurzerhand wegen der imensen Energiekosten die Miete entsprechend kürzen. Man hat heutzutage als Mieter den Anspruch, ich drücke es mal vorsichtig aus, "ein normal gedämmtes Haus", in dem sich die Energiekosten in Grenzen halten, bewohnen zu können. Da der Mieter nicht der Eigentümer des Gebäudes ist, kommt für die Kosten einer nachträglichen Gebäudedämmung, in welcher Form und in welchem Umfang auch immer, nunmal der Eigentümer, also der Vermieter, auf. Nehmt das nicht so hin und setzt eurte Ansprüche durch. Wendet euch notfalls an den örtlichen Mietverein, der die Bestimmungen kennen sollte und dem Mieter im Bedarfsfall hilft, seine Ansprüche durchzusetzen.

guterwolf  16.02.2010, 19:14

wo hast du denn das her? Kein Eigentümer kann vom Gesetz her gezwungen werden sein altes Haus auf den neusten technischen Stand zu bringen...

schwinge10  16.02.2010, 19:37
@guterwolf

Wenn er es selbst bewohnt, dann hast du recht, aber sobald er vermietet, kann der Mieter neuerdings, ich glaube seit 2008/09 vom Vermieter die Einsicht in einen Energiesparausweis verlangen, um darauzs schon zu erkennen, wieviel Euro er wahrscheinlich durch den Schornstein schleudern wird. So einfach ist das!

guterwolf  16.02.2010, 23:09
@schwinge10

wenn das Haus so alt ist, wird der Energieausweis nichts nutzen, außerdem gibt es Objekte, die brauchen keinen und selbst wenn einer vorliegen würde, hätte man wahrscheinlich daraus sehen können, dass die Dämmung schlecht ist.

Man kann vor Fenster und Türen Decken hängen.

Die Mieterin kann in Erfahrung bringen (lassen), ob die Temperatur der Heizung richtig eingestellt ist. Weiterhin spielt bei der Erwärmung von Räumen auch das Lüften eine Rolle, denn frische trockene Luft erwärmt sich besser als bereits "alte" verbrauchte, feuchte Luft.

Sicher ist es nicht angenehm, wenn dies dennoch nichts hilft, aber jede Wette das der Mietpreis dem Alter und Zustand des Hauses entspricht. Es ist auch richtig, dass Mieter Einsicht in den Energiepass verlangen können, was über weitere Pflichten des Vermieters jedoch nichts aussagt. Der Eigentümer ist dennoch nicht VERPFLICHTET, etwas zu tun. Anders ist es, wenn auf Grund eines Schadens die Fassade saniert werden muss. Sagen wir, es müsste Putz ausgebessert werden und die auszubessernde Fläche wäre größer als 10% der Fassadenfläche, DANN, und erst dann, ist der Vermieter verpflichtet, eine Dämmung vorzunehmen.

Ansonsten ist das Haus "gemietet wie gesehen". Der Mieter kann zwar den Zustand bemängeln, ein Anrecht auf Besserung besteht nicht. Nicht über einen Anwalt und auch nicht über den Mieterschutzbund.

Weiterhin wäre es für dieses Forum auch gut, wenn nicht die Fragen ausgezeichnet werden, die einem am besten passen, sondern die, welche auch tatsächlich hilfreich und vor allem korrekt sind. Nur mal so am Rande.