Ist meine Vermieterin dazu verpflichtet mir die Heizung einzuschalten?

6 Antworten

Wann muss der Vermieter im Herbst die Heizung anschalten?

Viele Vermieter sind der Meinung, sie müssten nur innerhalb der Heizperiode die Heizungsanlage anschalten. Die Heizperiode geht vom 1. Oktober bis 30. April, es sei denn dass im Mietvertrag etwas anderes vereinbart wurde.

Fakt ist jedoch, das der Vermieter immer heizen muss, wenn die Außentemperaturen so abfallen, dass der Mieter zu frieren beginnt. Dabei kommt es natürlich nicht darauf an, ob der einzelne Mieter friert oder nicht - zu unterschiedlich ist das Wärmeempfinden des einzelnen Menschen.

Jedoch muss die Temperatur in der Wohnung gewisse Werte erreichen. Gemessen wird die Temperatur in ca. 1 Meter Höhe über dem Boden. Dort muss die Temperatur mindestens 20-22 Grad Celsius betragen. In der Zeit von 0 Uhr bis 6 Uhr darf die Temperatur auch auf 18 Grad Celsius abfallen. Fällt die Temperatur unter diese Werte, muss der Vermieter aktiv werden und die Heizung anschalten - auch wenn die Kernheizperiode noch nicht begonnen hat. Die Heizperiode hat insofern nur empfehlenden Charakter.

http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als-mieter/wann-muss-der-vermieter-die-heizung-einschalten.html

Der Vermieter muss auch außerhalb der Heizperiode heizen, und zwar wenn die Zimmertemperatur tagsüber auch nur zeitweise unter 18° C sinkt und absehbar ist, dass die Kälteperiode länger als einen Tag anhält.
Quelle und mehr zum Thema

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/heizung.htm

Sollte es zb schon so kalt sein das du nachts unter 18/17 Grad raumtemperatur hast kanst du sogar mit absprache des mietervereins bzw deines anwalt sogar die miete kürzen und ab spätesten ab 16 grad nacht sogar eine anzeige wegen körperverletzung gegen deine vermieterin einreichen.