Stromzähler nicht frei einsehbar, wie kann ich ableseen?

3 Antworten

Im allgemeinen “meldet“ der Vermieter keine Zählerstände an die Versorger, sondern, die Stände werden einmal jährlich vom Abrechnungsunternehmen abgelesen. Aber warum willst Du monatlich Deinen Zählerstand ablesen, unabhängig davon, daß Du den Stromversorger wechseln willst?

Nach ständiger Rechtsprechung muss dem Mieter einmal im Monat kostenfrei Zugang zum Stromzähler gewährt werden. Also: Termin ausmachen und gut ist

????

Hier geht es aber doch gar nicht um den Mieter und auch nicht um den Vertragspartner des Lieferanten.

Falls er es aber doch sein sollte, hat doch seine Bekannte nichts mit seinem Mietgegenstand am Hut.

Ich habe die Frage so verstanden, dass der Fragesteller mit in der Wohnung wohnt....und dann ist durchaus auch ihm der Zugang zu gewähren und nicht nur der Mieterin. Sollte er nicht dort wohnen, hat natürlich nur die Mieterin einen Anspruch

.... einfach den Hausmeister bestellen, natürlich dann auch für diese Sonderwünsche bezahlen und gut ist. Wie denn bitte sonst?

Und wieso Dein Vermieter, wenn es gar nicht Deine Wohnung ist?