Haus wird verkauft, darf Vermieter Bilder von unserer Wohnung machen?
so jetzt ist das passiert was ich mir schon dachte,unser Haus soll verkauft werden.Meine Vermieterin hat mich angerufen wegen einem Termin mit ihrem Makler um Bilder zu machen.Nun meine frage : Muss Sie nicht mein einverständnis haben was Fotografiert werden darf? Das ist doch meine Privatsphäre oder nicht?
4 Antworten
Solange du noch einen llaufenden gültigen Mietvertrag hast, darfst du entscheiden, was aufs bild darf, und was nicht, problem aber: Die Eigentümerin darf auch ihren Besitz fotografieren, sprich zustand der Wohnung etc, wände böden, Wohnungsschnitt etc.
WEnn sachen nicht auf Fotos sollen, sollten die Sachen weggeräumt werden.
Das Porblem ist hier Besitz und Eigentum. Klar, hast du recht darauf, das deine Sachen nicht fotografiert werden sollen, auch darf keiner ohne dein Einverständnis die Wohnung betreten, generell verbieten kannst du es dem Eigentümer aber nicht!
Einen konkreten Termin kannst du absagen, und das es auch mit deiner Absprache geschieht, aber richtig dagegen unternehmen könntest du nichts. Man muss es ja nicht darauf hinauslaufen lassen, das die Eigentümer mit Anwalt und gerichtsbeschluss die wohnung dann betreten. Den kriegen die im zweifelsfall nämlich.
Sollte sich ein Käufer finden, solltest du nachfragen mit diesem ebenfalls in kontakt treten zu können, um mit ihm ein neues Mietverhältnis zu verhandeln.
Aber grundlegend sollte jeder Raum fotografiert werden dürfen, und auch details wie kleine mängel oder zum generellen zustand müssen erlaubt werden.
Räum weg, was nicht auf fotos soll
Du solltest einen Termin mit deiner Vermieterin machen, um in Ruhe die Sache mit ihr zu besprechen, was fotografiert werden soll und wie man es machen kann, das so wenig wie möglich von deinem Privatbereich auf die Fotos kommt.
Wenn etwas wie der verkauf before steht darf der Vermieter bilder von der Wohnung machen muss aber vorher einen termin machen. Einfach mal so ein bild machen ist nicht erlaubt.
Ich denke schon, dass sie dein Einverständnis benötigt. Hast du denn mit ihr darüber geredet? Würde ich erst mal machen...
LG Ailyna
vielleicht versteht sie es ja, dass du das nicht möchtest!?
nein,noch nicht.Bis jetzt ging ja alles nur noch über ihren Anwalt.