Haus soll leer verkauf werden, muss ich ausziehen?

15 Antworten

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Es gibt hier 3 Möglichkeiten:

1. Beide Wohnungen sind derzeit vermietet

2. Eine Wohnung steht leer

3. In einer Wohnung wohnt der Vermieter

Bei
2. und 3. ist es so, dass der Vermieter auch ohne Abfindung recht
schnell und unproblematisch kündigen kann. Wenn er im Fall 2 noch nicht
drin wohnt, genügt es, diese Wohnung minimal mit gebrauchten Möbeln
auszustatten, selbst einzuziehen und dann die Kündigung auszusprechen.
Wenn der Fragesteller dann ausgezogen ist, kann er selbst auch wieder
ausziehen.

Im Fall 1 müßte der Vermieter einem der Mieter auf
Eigenbedarf kündigen. Er wird sich den aussuchen, der am
unproblematischsten ist. Dann zieht er selbst in die freigewordene
Wohnung ein und hat dann die gleiche Situation, wie bei 3.

Das Haus dürfte also in ca. 1 Jahr unproblematisch leer sein und 1 Jahr ist im Immobilienbereich fast nichts.

Dem Makler kann es also nur darum gehen, Dich zu einem schnelleren Auszug zu bewegen und dafür will er Dir ein Angebot machen. Solltest Du nicht einverstanden sein - ein bisschen verhandeln kann man immer -, wird man wohl den von mir beschriebenen Weg gehen und Du stehst mit leeren Händen da.

Danke für die Auszeichnung und alles Gute.

bleib drinnen wohnen. Kauf bricht kein Mietrecht, soll heissen, der neue Besitzer muss dich als Mieter übernehmen. Ansonsten überhöhte Forderungen stellen: lass dich aus dem Mietvertrag rauskaufen (je höher desto besser), die müssen den Umzug bezahlen, plus eventl. Renovierung der neuen Wohnung. etc. Verkauf dich so teuer wie es geht.

Schlechter Rat! Sie scheinen keine Ahnung vom verinfachten Kündigungsrecht bei Zweifamilienhäusern zu haben!?!

@schelm1

Sie aber auch nicht Frau/Herr schelm1. Denn bisher ist nicht bekannt ob der Vermieter in der 2. Wohnung wohnt. Eher ist davon auszugehen das die 2. Wohnung schon leer ist oder bald wird.

Die 2. Wohnung, wenn ich das Recht verstehe, ist aktuell schon leer bzw. nicht vom Vermieter selbst bewohnt.

Dann brauchst auch keine Angst haben das Dir jetzt vom derzeitigen Vermieter gekündigt werden kann. Außer es liegen andere Gründe vor die ihn dazu berechtigen.

Ist die 2. Wohnung aber vom Vermieter selbst bewohnt hätte dieser eine ganz einfache Lösung das Haus leer zu bekommen und ein Gespräch über die "Änderung unseres Mietverhältnisses" wäre unnötig.

Grundsätzlich gilt der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete", das bedeutet dass dein Mietvertrag ohne Änderung von dem Käufer übernommen werden muss. Erst der Käufer könnte dir dann wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er einziehen will.

Aber: wenn der Vermieter zufälligerweise die andere Wohnung des 2-Familienhauses bewohnt, darf er auch ohne Angabe von Gründen kündigen.

am besten gehste zum Anwalt, aber was ich dir schon sagen kann, er muss eine Kündigung schreiben ujdbda du erst 1 jahr dort wohnst sind es entweder 3 oder 6 Monate nach Zustellung der Kündigung wann du draußen sein musst, aber wie gesagt, ein Anwalt kann dir das gebau erklären und gegebenenfals auch nich etwas hinauszögern

Bis 5 Jahre sind es nur drei Monate Kündigiungsfrist. Anwälte auf beiden Seiten werden da kräftig Honig saugen; der Dumme bleibt in jedem Falle beim Zweifamilienhaus der Mieter!

@schelm1

Bis 5 Jahre sind es nur drei Monate Kündigiungsfrist.

Sollte der von Dir xfach genannte Sonderfall, Mieter und Vermieter wohnen im 2FH, vorliegen wären es 6 Monate wenn der Vermieter gem §573a kündigt.