vermietetes Einfamilienhaus verkaufen
Hi,
aus wirtschaftlich-finanziellen Gründen wollen/müssen wir unser vermietetes 98 qm Einfamilienhäuschen(Grundstück 500 qm) verkaufen. Da es eilt, haben wir leider nicht die Zeit, dem seit 1 1/2 Jahren drin sitzenden Mieter zu kündigen.(Normale Kündigungsfrist im Mietvertrag) Fragen: Ist es wesentlich schwerer ein EFH mit Mieter drin zu verkaufen? Nehmen Makler denn so einen Auftrag an? Dürfen wir dem Mieter überhaupt aus so einem Grund kündigen oder sollten wir Eigenbedarf anmelden?
Gruß von Atiram
11 Antworten
Es ist kaum zu beurteilen, ob es schwerer ist ein Haus vermietet oder leer zu verkaufen. Kommt auf die Lage und Interessenten an. Wer ein Haus als Kapitalanlage kaufen will, dem ist es doch recht, wenn da solvente Miete drin sind. Makler nehmen alles an, was sich verkaufen lässt, mit oder ohne Mieter. Eingebedarf könnt ihr in dem Sinne nicht anmelden, da ihr ja nicht selbst einziehen wollt. Zu prüfen wäre eine Kündigung nach § 573, Abs. 2, Ziffer 3 BGB ( wenn der Vermieter an einer angemessenen Verwertung seines Eigentums gehindert wäre und daurch erhebliche Nachteile in Kauf nehmen müsste). Für so ein Kündigungsschreiben würde ich mir aber einen Anwalt nehmen.
Wegen der Verkaufsabsicht ist keine Kündigung möglich.
Kündigung wegen Eigenbedarf und dann verkaufen ist ein Straftatbestand.
Der Mietvertrag muss vom Käufer übernommen werden. Der hat nach dem Kauf 4 Wochen lang ein Sonderkündigungsrecht, wenn er selbst einziehen will.
"Kündigung wegen Eigenbedarf und dann verkaufen ist ein Straftatbestand." §?
"Der Mietvertrag muss vom Käufer übernommen werden. Der hat nach dem Kauf 4 Wochen lang ein Sonderkündigungsrecht, wenn er selbst einziehen will." falsch hoch 3
"Wegen der Verkaufsabsicht ist keine Kündigung möglich." gemäß BGB § 573 Abs. 2 Pkt. 3 schon
Hallo,
gerne probiere ich Ihre Frage zu beantworten.
1.) Kündigen können Sie Ihrem Mieter nicht einfach so. Dazu müssen Gründe vorliegen. Entweder wegen Mietrückständen, dann müssen die Mieter aber 3 Monatsmieten im Rückstand sein und Sie müssen diese abgemahnt haben.
Eigenbedarf anmelden ist recht schwer, besonders dann wenn Sie dies nur anmelden würden weil Sie das Haus verkaufen wollen. Wenn der Mieter Ihnen irgendwie nachweisen kann, dass sie ihn gekündigt haben und nicht darin wohnen oder innerhalb von ein paar Monaten verkaufen kann er Schadenersatz fordern.
2.) Es ist deutlich einfacher ein unvermietetes Haus zu verkaufen. Ich kenne das Haus nicht aber ich mag bezweifeln dass es sich um eine attraktive Kapitalanlage handelt.
Makler nehmen solche Aufträge an, lassen Sie sich von Ihm ausführlich über die Möglichkeiten die Ihnen offen stehen beraten.
MfG
Ihr könnt den Mietern nicht kündigen (ihr habt ja keinen Eigenbedarf und Verkaufswillen ist kein Kündigungsgrund). Allerdings, wenn der Käufer das Haus selbst nutzen will, hat er die Möglichkeit, den Mietern wegen Eigenbedarf zu kündigen.
Natürlich kann der Eigentümer kündigen, wenn er Eigenbedarf hat. Und das setzt den Willen zur Selbstnutzung wohl voraus. Wenn er das Haus nicht nutzen wollte, wäre eine Eigenbedarfskündigung wohl nichtig und auch völlig sinnlos.
@Schuhu,
es heißt Eigenbedarf nicht Eigenwille. Ihre Wortspielerein sind zu diesem Thema unangebracht.
Informieren Sie sich zu diesem Thema bitte genauer.
Habt Ihr den Mietern angeboten das Haus zu kaufen? Denke mal sonst wird es schwer denn wer kauft ein Haus wenn man es nicht allein nutzen kann?. Gut zu der Maklersache kann ich nix sagen.
"...wenn der Käufer das Haus selbst nutzen will..."
Nutzen wollen ist kein Grund für eine Eigenbedarfskündigung.