Hauptmieter will Kaution nicht bezahlen und hat sich meinen Abstand eingesackt, wie kann ich vorgehen?

8 Antworten

Dein Mietvertrag könnte eventuell nicht tragfähig sein, denn du schreibst, du hättest den Mietvertrag mit einem der beiden Hauptmieter abgeschlossen.

Wenn die beiden Hauptmieter eine Mieterpartei bilden, können sie  nur mit Erlaubnis ihres Vermieters Untermietverträge nur GEMEINSAM mit Untermietern abschließen.

Aber das ist nicht Schwerpunkt, weil du den Hauptmietern selbst keine Kaution zu Beginn des MV übergeben hast. Du hast dem scheidenden Untermieter deine für den Hauptmieter (dein Vermieter) bestimmte Kaution übergeben. Der Hauptmieter verfügt also noch über die Kation deines Vormieters. Hat der Vormieter seine Kautionsrückforderung an dich rechtswirksam abgetreten? Nur dann könntest du diese Abtretung deinem Vermieter präsentieren. Es wäre auch möglich, dass der Vormieter seinerseits die Rückgabe der Kaution nun fordert. Hier müsstest du dich absichern, dass du im Falle der Rückgabe auch zu deiner "Kaution" kommst.

Eine "Abstandszahlung" zwischen 2 Mietern ist durchaus üblich, wenn der entsprechende Gegenstand der Zahlung in der Mietsache verbleibt und der Vermieter dazu sein O.K. gegeben hat. Wie kommt nun der Hauptmieter (Vermieter) in Besitz der Abstandszahlung? Für was und zwischen wem wurde der Abstand vereinbart?

Der Brief, in dem Du zur Zahlung mit Fristsetzung aufforderst ist aus erter Schritt vollkommen richtig. Den Brief mit einem Zeugen einwerfen ist okay und im Streitfall auch beweiskräftig.

Schreibe ab jetzt nicht mehr per SMS oder Whatsapp, das ist zwecklos.

Wenn er nicht zahlt, beantragst Du Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht. Dabei kann ich Dir auch helfen, wenn Du Dich per PN meldest.

Wenn er auf den Mahnbescheid oder auf den nachfolgenden Vollstreckungsbescheid Widerspruch einlegt, dann geht die Sache vor Gericht und wird dort entschieden. Die Gerichtskosten musst Du erst mal vorstrecken, aber nachdem was Du schreibst, scheint es eindeutig, dass Du Anspruch auf Zahlung hast. Dann bekommst auch die Kosten wieder zurück.

Davidmagjeder 
Fragesteller
 07.10.2016, 11:10

Besten Dank für die ausführliche Antwort!

Falls Sie auf meine Brief nicht reagiert, werde ich mich nochmal bei dir melden, bezüglich des Mahnbescheids, wenn das okay ist? :)

 Ich habe auch noch die Chatverläufe, in denen Sie mir vor 6 Wochen zugesichert hat, mir die Kaution in den nächsten Tagen zu überweisen und andere Nachrichten, in welchen der Abstand vereinbart wurde

Chatverläufe sind vor Gericht nichts wert. Hier zählt nur der gute, alte Brief.

Kannst Du die gezahlte Kaution mittels Überweisungsbeleg nachweisen? Wie sieht es mit der Abstandszahlung aus? Gibt es hierfür eine schriftliche Vereinbarung?

Das ist zwar grundsätzlich auch mündlich möglich, allerdings schwer beweisbar.

Davidmagjeder 
Fragesteller
 07.10.2016, 10:59

Also ich habe die Kaution an den damaligen Untermieter gezahlt, dann er seine Kaution einfach beim Hauptmieter gelassen, habe aber noch den Überweisungsbeleg zu Hause und ich habe den damaligen Untermieter schon informiert, er weiß also genau was Sache ist und wird im Fall der Fälle auch mit einer Aussage helfen wollen.

Über den Abstand habe ich mit ihr persönlich gesprochen, sowie per Whatsapp, was aber anscheinend leider nichts bringt..

Sie hat bereits den Abstand des damaligen Hauptmieters einkassiert und den Nachmietern erzählt, dass das Geld an sie geht...

Abstandszahlung war also schriftlich, als auch mündlich vereinbart.

ChristianLE  07.10.2016, 11:04
@Davidmagjeder

Abstandszahlung war also schriftlich

Whatsapp ist aber nicht schriftlich. Schriftlich heißt mit Original Unterschrift.

Du hast doch alles richitg gemacht - Dir ne Anwältin genommen, die hat ein Schreiben aufgesetzt und ne Frist festgelegt. Zahlt sie es immernoch nicht, dann berat dich mit der Anwältin, aber ich schätze du hast gute Chancen, auf juristischem Weg dein Geld wiederzubekommen.

Evtl is deine Anwältin auch mit einer Abtretung ihrer Kosten über den Erlös aus der Klage einverstanden - Heißt, du zahlst erstmal nix, aber wenn du erfolgreich bist, dann wird ihr Honorar von dem Geld abgezogen, was du wieder bekommst.

Geht es vor Gericht, zahlt der Verlierer bei einem Urteil oder beide 50 / 50 bei einer Einigung.

wie soll ich weiter vorgehen?

Einen Mahnbescheid beantragen, geht auch online und die Kosten halten sich in äußerst überschaubaren Grenzen. Wenn dem Mahnbescheid nicht widersprochen wird, kannst Du nach Fristablauf einen Vollstreckungsbescheid beantragen und den Gerichtsvollzieher in Marsch setzen. Wird dem Mahnbescheid widersprochen, stellst Du Dir erneut die Frage nach dem weiteren Vorgehen.

Davidmagjeder 
Fragesteller
 07.10.2016, 09:54

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Nun eine Frage zum Mahnbescheid: Wie läuft das genau ab? Also ich beantrage diesen und lasse ihn ihr zukommen, wenn Sie nicht reagiert und die Zahlung aus bleibt, soll ich einen Vollstreckungsbescheid beantragen?

Liebe Grüße

GanMar  07.10.2016, 10:28
@Davidmagjeder

Wenn einem Mahnbescheid nicht innerhalb bestimmter Frist widersprochen wird, kannst Du einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Und damit kannst Du dann vollstrecken lassen...

Wird dem Mahnbescheid widersprochen, dann kannst Du die Rechtmäßigkeit Deiner Forderung vor Gericht feststellen lassen. Das kostet dann aber schon deutlich mehr Geld - und dort wirst Du Beweise brauchen, also beispielsweise Vertragsunterlagen etc.

https://www.online-mahnantrag.de - und auf demselben Portal kannst Du dann auch einen Vollstreckungsantrag stellen.