Ist das erlaubt (Miete)?

7 Antworten

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Tja, die soziale Marktwirtschaft kann grausam sein.

Die einen haben immer mehr als die anderen. Auf der anderen Seite liegt der große Vorteil im Gegensatz zum Kommunismus darin, dass es ein größeres Angebot vorhanden ist und dem entsprechend hoch ist die Auswahlmöglichkeiten sind.

Der erste Fehler in deiner Beispielrechnung ist dir unterlaufen, weil du einmal von der von Brutto und Netto Miete redest, dann aber wieder nur von einer Brutto-Miete (oder Netto?).

Damit meine ich die Miete von B. 300,- EUR Brutto abzügl. der 35,- EUR = 265,- EUR netto. Soweit ist alles klar.

Bei deiner Miete sprichst du nur von einem Betrag - 270,- EUR. Wenn du bei einem die Nebenkosten abziehst, musst du das bei allen anderen natürlich auch machen.

Und du sprichst von 5 Bewohnern, die alle Duchschen (hoffentlich), Müll produzieren und die Beleuchtung im Treppenhaus benutzen. Diese Kosten, zählen zu den Nebenkosten. Natürlich auch die Heizkosten.

Da wirst du mit 35,- EUR nicht weit kommen. Um es jetzt nicht unnötig kompliziert zu machen, sollten wir mal bei der Komplettmiete bleiben

Hauptmieter B zahlt 300,- EUR für 16 m² = 18,75 €/m²

Du zahlst für 10 m² 270,- EUR = 27,00 €/m²

Und das müsstest du nun auch mit den anderen Mietern machen. Man darf aber nie vergessen, dass Küchen, Bad-Nutzung, Strom usw. inkl. sind.

Zu deiner Erklärung wer was auf welches Konto überweis, kann ich dir nur sagen, dass dies die Fakten nicht ändert. Ob über den Vater, den Sohn oder durch welche undurchsichtige Kanäle auch immer. Wenn es den Vermieter nicht interessiert, solltes es dich auch nicht interessieren.

Am 1. ist die Miete fälig - nur darum gehts.

Du wolltest noch wissen, ober der Kapitalist B. aus dem Urlaub heraus auch noch Kohle verdienen darf.  KLar, warum nicht. Ich sehe darin auch nichts verwerfliches.

Schrank 20,- , Fernseher 20,- und für das Bett 30,- EUR monatlich.

Würdest du nicht gerne 1,- EUR am Tag zahlen wollen, wenn du dafür im Bett und nicht auf der Luftmatratze pennen musst?

Wenn der Gastmieter eine gündtigere Möglichkeit gehabt hätte, und trotzdem bei euch wohnt, ist er entweder zu faul oder zu blöd.

Zum Schluss noch eine gute Nachricht. Solltest du eine Komplett-Miete zahlen, also mit Strom usw, kann Hauptmieter B. im Nachhinein keine Forderungen stellen. Er müsste demnach auch für die Nachzahlung haften.falls eine anfällt.

Bekommt er Geld zurück, braucht er dieses aber auch nicht mit dir teilen. Würde er dich zu Kasse bitten wollen, müsste er dir deinen Verbrauch berechnen. Das hat was mit den unterschiedlichen Verträgen zu tun.

Von Hauptmieter B werden für die Miete jeden Monat 300€ auf das WG-Konto überwiesen 35€ sind Nebenkosten also zahlt er gerade mal 265€ für das größte Zimmer (16qm) während ich für das kleinste Zimmer (~10qm) 270€ zahle. Mir ist klar dass er durchaus etwas weniger zahlen darf aber ist das nicht komplett Unverhältnismäßig?

Ob unverhältnismäßig oder nicht - es gilt Vertragsfreiheit und die Mietverträge anderer Leute gehen dich nichts an. Du hast für dein Zimmer den vereinbarten Mietpreis akzeptiert.

Das Geld wird auch nicht von ihm selbst überwiesen sondern kommt vom Konto seines Vaters.

Wer die Miete bezahlt, geht dich auch nichts an. Außerdem macht es keinen Unterschied.

Er hat das Zimmer jetzt wie bereits gesagt für 6Monate untervermietet
verlangt von dem Untermieter für das Zimmer aber 370€, dieses Geld
überweist der Untermieter aber nicht an unser WG Konto sondern an
Hauptmieter B direkt und dem sein Vater überweist uns weiterhin die
300€.

Na und? Der Hauptmieter B hält sich an SEINEN Mietvertrag. Dem ist er verpflichtet. Der Vermieter des Untermieters ist allein Hauptmieter B und nicht die WG. Also kann er die Miete auch wie vereinbart auf dessen Konto zahlen. Die WG hat mit dem Untermietvertrag von Hauptmieter B gar nichts zu schaffen.

Das heißt er macht im Monat 70€ Profit mit seinem Zimmer (also ingesamt 420€.

Na und? Gegenüber dem Untermieter seines Zimmers tritt er als alleiniger Vermieter auf. Der Mietvertrag mit dem Untermieter geht euch nichts an. Außerdem hat er möbliert vermietet, da ist es ganz logisch, dass er mehr vom Untermieter verlangt, als er selbst zahlt.

aber da müsste er doch Pauschalpreise verlangen die im Zusammenhang mit dem Preis der jeweiligen Gegenstände stehen.

Warum? Auf welcher Rechtsgrundlage?

Letztendlich geht euch alle der ganze Kram überhaupt nichts an. Die mit dem Hauptmieter vereinbarte Miete geht auf das Konto ein, da ist nichts zu beanstanden. Und nur die muss er zahlen. Was also soll das Gejammer?

Ich versteh dein Problem nicht es war lediglich eine Frage sind alle hier inklusive dir zu blöd normal zu Antworten. Ich habe niemandem was getan und hier fühlen sich scheimbar alle von der Frage angegriffen sorry nicht jeder hat so tiefe Einblicke in das Mietrecht wie du. 

Außerdem hat mich der andere Hauptmieter erst hinzugezogen und wollte wissen was ich davon halte was der andere Hauptmieter macht. Mich selbst hat das davor nicht interessiert ich habe mit meinem Mietvertrag kein Problem. 

Ich kenn mich halt auch nicht aus und dachte ich stell mal hier die Frage aber da war mir nicht klar dass alle hier Bescheuert sind und mir einfach ganz normal antworten können. 

Aber Hauptmieter A fühlt sich halt von Hauptmieter B verarscht weil der ohne sein Wissen für sein Zimmer weit weniger zahlt während A einen normalen Preis zahlt und außerdem B sich scheinbar noch zusätzlich Geld abgreift während A leer ausgeht obwohl er genauso Hauptmieter ist. 

@Invictu520

DU hast die Frage gestellt, nicht Hauptmieter A und auch nicht Hauptmieter B. Dir passt meine Antwort nicht in den Kram, also wirste beleidigend. Zeigt schon mal wessen Geistes Kind du bist. Es geht weder dich noch den Hauptmieter A etwas an, für welchen Preis der andere Hauptmieter sein Zimmer vermietet, noch wer seine Miete an das WG Konto zahlt!  Ihr seid nur angepisst, weil ihr euch von Hauptmieter B benachteiligt fühlt.  Ist aber nicht so. Ende der Durchsage.

@Lotta1965

Ja ich habe die Frage gestellt weil ich hier halt angemeldet bin. Was heißt hier die Antwort passt mir nicht in den Kram, der Tonfall ist was mir dabei nicht passt, mehr aber auch nicht. So wie du die Antwort formuliert hast bist du geistig dann aber auf meinem Niveau. 

Und nochmal, dass Hauptmieter B sein Zimmer vermieten darf wie èr will ist mit jetzt auch klar aber Hauptmieter A und B haben ZUSAMMEN an mich und eine weitere Person noch andere Zimmer vermietet und da darf er ja wohl nicht einfach alles in seine Tasche fliessen lassen sondern muss sich mit Hauptmieter A absprechen oder ihm zumindest bescheid geben. 

@Invictu520

Hauptmieter A und B haben ZUSAMMEN an mich und eine weitere Person noch andere Zimmer vermietet und da darf er ja wohl nicht einfach alles in seine Tasche fliessen lassen

Für die Zimmer die sie gemeinsamt vermietet haben ja - aber für sein Zimmer ist er der alleinige Vermieter. Damit hat Hauptmieter A nichts zu tun. Er erhält die vereinbarte Miete vom Hauptmieter B.

So ist der Kapitalismus. Man verlangt etwas und wenn es bezahlt wird, ist es o.k. Man muss ja nicht.

Naja ich darf jetzt auch nicht raus gehen und einfach irgendwelche Sachen auf der Straße verkaufen wenn ich keine Genehmigung hab. 

Er verkauft ja nichts auf der Straße. Er vermietet Zimmer zu Preisen, die Leute bezahlen. Das ist sein gutes Recht.

@Akka2323

Wirklich, sein gutes Recht nur weil Leute es bezahlen? Es gibt nen Paragraphen zum Thema Mietpreisüberhöhung/Wucher also ganz so viel Freiheit hat man dann auch wieder nicht. 

Außerdem gibt es (wenn du mal meine Frage genau liest) zwei Hauptmieter, die gleichgestellt sind. Aber der eine zahlt einen ganz normalen Mietpreis während sich der andere über alle Maße entlastet und wie es aussieht auch noch Profit aus den Zimmern schlägt ohne es dem anderen Hauptmieter mittzuteilen. 

@Invictu520

Von Mietwucher duerften wir hier noch sehr weit entfernt sein und eine Mieterhoehung hat es doch ueberhaupt nicht gegeben.

@Invictu520

Die Abmachung zwischen den beiden Hauptmietern kennst Du auch nicht. Vielleicht war es den beiden nur dank der kräftigen Unterstützung des Vaters des einen möglich, die Wohnung überhaupt zu bekommen. Dazu wurden dann Vereinbarungen geschlossen, die ihn bzw. seinen Sohn etwas bevorteilen. Was ist daran schlecht?

@bwhoch2

Nein es war nicht wegen der kräftigen Unterstützung von dem Vater möglich. Prinzipiell ist es absolut kein Problem dass er einen Vorteil daraus zieht immerhin hat er sich um die Wohnung gekümmert aber dass er, weit mehr Vorteile/Profit aus der gesamten Wohnung zieht als der andere Hauptmieter ist ja eigentlich schon daneben vor allem weil der es nicht mal wusste. Das Konto läuft halt auf den Hauptmieter B und Hauptmieter A hat den halt immer alles finanzielle Regeln lassen und B hat sichs dann halt ohne wissen von A gut gehen lassen obwohl die beiden ja vertraglich gleichgestellt sind.

1.Anruf beim Hauptvermieter reicht meistens aus ! Anzeige/Finanzamt/Zoll wegen Betrugs bleibt dir immer noch offen !

Der "Hauptvermieter" hat damit rein gar nichts zu tun. Den geht es schlicht nichts an, was seine Mieter A und B untereinander bzw. mit ihren Untermietern vereinbaren.

@DerCaveman

Mich als Hauptvermieter interresiert es mich schon !

@schoschi06

Was nichts daran aendert, dass es dich nichts angeht (sofern du die Untervermietung genehmigt hast).

@DerCaveman

Gewerbsmäßige Untervermietung geht mich immer was an !

@schoschi06

Finanzamt: Nicht für Betrug zuständig.

Zoll: Nicht für Vermietungen zuständig. Allenfalls für Schwarzarbeit im Zusammenhang mit Vermietung.

Polizei: Würde eine solche Anzeige nicht aufnehmen, da es sich schlicht nicht um Betrug handelt.

@shoschi06: Bist Du einer der Hauptvermieter, also der A?

Was wurde denn bei der Anmietung der Wohnung vereinbart?

Wenn Du es nicht bist, einfach Füße still halten. "Gewerbsmäßige Untervermietung" ist keine Straftat.

@schoschi06

Es handelt sich hier NICHT um gewerbsmäßige Untervermietung!

Was die aus A und B bestehende Vermietergemeinschaft untereinander oder mit einzelnen "Untermietern" vereinbart, geht die anderen "Untermieter" schlicht nichts an.

Fuer dich zaehlt also nur, was du mit A und B vereinbart hast. 

Für mich ist das ja soweit auch Okay aber Hauptmieter A zahlt jetzt z.B. eine ganz normale Miete und Hauptmieter B entlastet sich hinter dem seinem Rücken in dem er viel weniger zahlt und scheinbar noch Profit aus den Zimmern schlägt, das ist doch gegenüber Hauptmieter A schon unzulässig, ich meine du kannst jetzt auch nicht einfach ne Firma mit einer anderen Person aufmachen und die wahren Einnahmen verschweigen um dann mehr für dich abzuzweigen. 

Interessant ist auch dass auf meinem Mietvertrag keine Nebenkosten spezifiziert sind es steht drauf zu 1/4 anteilig aber ich wusste nie wie viel das ist. Ich habe mich also an einem der Hauptmieter orientiert und monatlich 316€ überwiesen (das entspricht 46€ Nebenkosten), bei dem neuen Untermieter steht dagegen 36€ Nebenkosten drin und auch dieses zu 1/4 anteilig,das heißt aber das ich jetzt ein jahr lang 10€ zu viel Nebenkosten gezahlt habe, die kann ich aber wieder zurückverlangen oder? Kontoauszüge unso habe ich. 

@Invictu520

Bei den Nebenkosten handelt es sich doch um Vorauszahlungen. Wenn dann die Jahresabrechnung kommt, bezahlst du davon ein Viertel. Darauf werden deine Vorauszahlungen angerechnet. 

Es ist also egal, ob du nun monatlich 36 Euro oder 46 Euro vorauszahlst. Unterm Strich zahlst ein Viertel der Jahresrechnung, von dem dann die Vorauszahlungen von entweder 12 x 36 Euro oder eben 12 x 46 Euro abgezogen werden.

Inwieweit der B auf eigene Rechnung untervermieten darf, ist eine Sache, die zwischen A und B zu klaeren waere und dich als deren Mieter gar nicht betrifft. 

@DerCaveman

Inwieweit der B auf eigene Rechnung untervermieten darf, ist eine Sache, die zwischen A und B zu klaeren waere

Sehe ich anders. Hauptmieter A wird der Untervermietung wohl zugestimmt haben, sonst wäre das ja nicht möglich gewesen. Der Mietvertrag zwischen Hauptmieter B und seinem Untermieter geht ihn überhaupt nichts an. Abgesehen davon hat Hauptmieter B sein Zimmer möbliert vermietet. Jeder kann sich an seinen 5 Fingern abzählen, dass möblierter Wohnraum teurer ist als ein leeres Zimmer.

@Lotta1965

Wie sich im weiteren Verlauf herausgestellt hat, scheint der hauptmieter A gar nicht so gluecklich mit der Situation zu sein. Ob er der Untervermietung in seinem innenvertraglichen Verhaeltnis mit B ueberhaupt zugestimmt hat, wurde bisher nicht beantwortet.

Beim vom B weitervermieteten Zimmer handelt es sich auch nicht um das Zimmer des B sondern lediglich um das von B bislang selbst genutzte. B ist als einer der Hauptmieter nicht Mieter des Zimmers sondern Mitmieter der ganzen Wohnung. Er darf das Zimmer nur in dem Rahmen nutzen, der zwischen ihm und dem weiteren Hauptmieter A vereinbart wurde. Dies duerfte erst einmal die eigene Nutzung zu Wohnzwecken sein. 

Ob die Vereinbarung zwischen A und B aber auch die Weitervermietung an Dritte und zulaesst, waere noch zu klaeren. Wenn ja,  waere weiterhin zu klaeren, ob Ertraege aus der Weitervermietung durch B allein an B fliessen duerfen oder ob diese nicht der aus A und B bestehenden GbR zufliessen muessen (der A also an den Ertraegen zu beteiligen waere).

So ganz ohne den A duerfte der B das wohl nicht so machen duerfen, wie er es anscheinend macht. Es ist und bleibt aber eine Angelegenheit, die allein die beide Mieter A und B betrifft und mit der die jeweiligen Untermieter absolut nichts zu tun haben.

@DerCaveman

Danke für die Antworten. Ich werde das einfach mal so übermitteln und ja die beiden Hauptmieter sind Mieter der ganzen wohnung und nicht der einzelnen zimmer, da muss dann A vllt. nochmal dem Mietvertrag den er mit der Vermieterin hat durchlesen.

@DerCaveman

Wenn ja,  waere weiterhin zu klaeren, ob Ertraege aus der
Weitervermietung durch B allein an B fliessen duerfen oder ob diese nicht der aus A und B bestehenden GbR zufliessen muessen (der A also an den Ertraegen zu beteiligen waere).

In dem Fall müsste aber auch A bzw. die GbR für den Untermieter als Vermieter auftreten. Die Miete für die Gesamtwohnung ändert sich nicht. Der vereinbarte Anteil des B geht regelmäßig auf das Konto ein. Der Kasus Knaxus aber ist, dass B das Zimmer möbliert vermietet hat. Davon ausgehend, dass die Möbel sein Eigentum sind, steht ihm durchaus die Differenz zu. Letztendlich zieht sich keiner der WG den Schuh an, wenns um seine Möbel geht. Damit hat man dann nämlich nichts zu tun.

Wenn nun aber A und der FS der Ansicht sind, B würde sich die Miete in die Tasche stecken und sich durch die Gesamtmiete bereichern, dann ist das falsch. Ob Papi die Miete auf das WG-Konto zahlt oder nicht, das kann A und den Untermietern sowieso herzlich egal sein. Der einzige, der Ansprüche stellen könnte, ist Papi.