Hat verkäufer anrecht auf zurückgelassene gegenstände im haus?

7 Antworten

Nein er hat kein anrecht auf zahlung oder herausgebe von gegenständen im haus. Gekauft wie gesehen.

Uns ging es aber ähnlich. Wir kauften ein haus gekauft wie gesehen, und vor der schlüsselübergabe wurde es ausgeräumt von sämtlichen familienangehörigen. Erinnerungsstücke waren eigentlich das einzige was noch entnommen werden durfte bis zur übergabe. Das einzige was in diesem haus noch vorzufinden war, waren kaputte möbel, witzigerweise erinnerungsstücke wie fotos, briefe, postkarten, dias und müll. Alles was in irgendeiner form noch wert hatte (sogar brennholz und ein paar kohlen wurden mitgenommen) Wir brauchten monate um den müll im haus zu entsorgen, alleine alkoholische flaschen hatten wir 24 säcke a 240 liter voll. Wir ließen es darauf beruhen, weil es kaum sinn, wir hatten genug anderes zu tun. Baby war im anmarsch, haus musste renoviert werden. Kurz danach haben irgendwelche verwandten noch versucht in das haus zu kommen (schlösser hatten wir aber ausgetauscht) und sie des grundstücks verwiesen. Ja solche sachen kommen bei hauskäufen vor. Im nachhinein hätte ich mir das nicht bieten lassen, nur in dem moment so kurz vor der geburt wollte ich stress und streitereien vermeiden für das wohl meines kindes. 

Also lasse dir das nicht gefallen! Und wechsel deine schlösser aus falls nicht geschehen. Du weißt nicht wie viele schlüssel irgendwo noch existieren. 

Kathyli88  02.11.2016, 00:03

Des verständnisses halber, leere flaschen und lauter müll hinterließen sie. Und verwandte des verkäufers versuchten in das haus zu kommen. An einem tag bei vordereingang. Wir haben einen glasanbau bei welchem wir das schloss noch nicht tauschten und der zu diesem zeitpunkt nur von außen aufzusperren war, war sehr unlogisch eingebaut worden von den vorbesitzern. So geschah es, dass sie die türe des glasanbaus hinter sich schließ und dann feststellte dass sie nicht ins haus und beim anderen eingang wieder rausgehen konnte und war nun in unserem anbau gefangen. Ich staunte nicht schlecht als ich die türe öffnete und eine furie vor mir stand die mich anbrüllte was uns einfalle die schlösser zu tauschen und eine tür zu entfernen, sie hätte das haus erben sollen, ich verwies sie des grundstücks. 6 monate später fummelte eine andere familienangehörige an einem eingang über den garten an der zweiten haustüre und versuchte den alten schlüssel, schloss aber auch hier ausgetauscht. So versuchten sich verwandte des verkäufers zutritt zum haus zu verschaffen und wahrscheinlich dinge zu stehlen. Also als erstes immer schön schlösser tauschen. Auch in einer mietwohnung versuchte sich einmal ein ex mieter zutritt zu verschaffen der wohl einen nachgemachten schlüssel hatte. 

Was steht im Kaufvertrag? Genaue Formulierung?

Wenn keine Ablöse vereinbart war, kann er jetzt hinterher nicht plötzlich eine fordern. Entscheidend ist jedoch was im Kaufvertrag drin steht. Schließlich hat er ja alles an dich verkauft - so zumindest die Annahme von dir und auch sein Verhalten (man fordert ja nicht erst nach 6 Monaten etwas ein was man sofort hätte haben können).

Eine Küche ist z.B. dann enthalten wenn sie eben als »wesentlicher Bestandteil« besprochen wurde.



kecla 
Fragesteller
 01.11.2016, 23:51

Ich habe alles entsorgt auf meine kosten da er die sachen nicht mehr benötigte und für mich Sperrmüll war 

Du hast was im Vertrag steht, am Besten detailliert (Inventar), gekauft. Nicht mehr oder weniger.

Für das Haus und was im Vertrag steht, hast Du Belege dass es Dir gehört. Für alles anderes wahrscheinlich nicht.

kecla 
Fragesteller
 02.11.2016, 00:16

Im kv steht nix vom inventar da es ja sogut wie leer war es war nur noch spermüll alles was er nicht mehr benötigt 

Du hast nur das gekauft was auch explizit im notariellen Kaufvertrag steht. Andere Dinge musst Du herausgeben.

kecla 
Fragesteller
 02.11.2016, 00:04

Es ist ja nix mehr da zu heraus geben es 

war nur noch spermüll da alles was er nicht mehr benötigte 

Nightlover70  02.11.2016, 13:37

Das ist ja wieder ein neuer Sachverhalt.
Dann geht es hier jetzt darum was man wie lange unter welchen Bedingungen aufbewahren muss bzw. müsste.

Nein, hat er nicht. Er hätte alle 'persönlichen' Gegenstände rechtzeitig entfernen müssen. So sind sie in deinen Besitz übergegangen. Wenn Du ihm jedoch die Gegenstände aushändigen willst, antworte zunächst mit einer Lagerungsgebühr in doppelter Höhe.