Hat man durch Adoption doppelte Staatsbürgerschaft?

3 Antworten

"Ihr Adoptivkind erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn

Sie und/oder Ihr Ehegatte zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige sind,die Adoption nach deutschem Recht rechtswirksam undIhr Adoptivkind noch nicht 18 Jahre alt ist.

Hinweis: Eine Adoption nach ausländischem Recht hat den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nur zur Folge, wenn ihre Wirkungen denen einer deutschen Minderjährigenadoption zumindest gleichwertig sind.

Sie können für Ihr Adoptivkind an Ihrem Wohnort einen Kinderreisepass oder einen eigenen Reisepass beantragen. In der Regel behält Ihr Adoptivkind zusätzlich die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes."

https://www.service-bw.de/lebenslage/-/sbw/Staatsangehoerigkeit+des+Adoptivkindes-5000507-lebenslage-0

was hat eine Adoption mit der Staatsbürgerschaft zu tun ?

zumindest war das früher so

aber am besten beim Ausländeramt informieren !

durch die Adoption hast du mit deinen Eltern keine Gemeinsamkeit mehr, das wird auch die Staatsbürgerschaft betreffen. 

Du bist Deutscher Ende Aus