Hat man durch Adoption doppelte Staatsbürgerschaft?
Habe eine Frage und finde keinen Antworten dazu, hoffe jemand hat Erfahrung oder weiß sonst Rat. :) Folgendes: Ich wurde 1999 von 2 deutschen Staatsbürgern nach DE adoptiert. Für meine Einreise nach DE wurde ein Russischer Pass ausgestellt der 2004 abgelaufen ist. Meine Frage ist ob mann durch Adoption beide Staatsangehörigkeiten besitzt oder die russische bei mir weggefallen ist? Man muss dazu sagen das ich in Russland nach russischen Recht und in Deutschland nachträglich nach deutschen Recht adoptiert wurde. Kann ich wieder einen russischen Pass beantragen ? Oder habe ich nur die deutsche Staatsbürgerschaft? Danke schon mal für alle die mir Antworten ;)
3 Antworten
"Ihr Adoptivkind erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn
Sie und/oder Ihr Ehegatte zu diesem Zeitpunkt deutsche Staatsangehörige sind,die Adoption nach deutschem Recht rechtswirksam undIhr Adoptivkind noch nicht 18 Jahre alt ist.
Hinweis: Eine Adoption nach ausländischem Recht hat den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nur zur Folge, wenn ihre Wirkungen denen einer deutschen Minderjährigenadoption zumindest gleichwertig sind.
Sie können für Ihr Adoptivkind an Ihrem Wohnort einen Kinderreisepass oder einen eigenen Reisepass beantragen. In der Regel behält Ihr Adoptivkind zusätzlich die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes."
was hat eine Adoption mit der Staatsbürgerschaft zu tun ?
zumindest war das früher so
aber am besten beim Ausländeramt informieren !
durch die Adoption hast du mit deinen Eltern keine Gemeinsamkeit mehr, das wird auch die Staatsbürgerschaft betreffen.
Du bist Deutscher Ende Aus