Hat jeder das Recht zu schweigen vor Gericht?

Das Ergebnis basiert auf 16 Abstimmungen

Nein 56%
Ja 44%

8 Antworten

Nein

Du hast das Recht zu schweigen wenn:

  • du selbst ANgeklagter bist
  • du vom Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen Gründen gebrauch machen kannst (in der Regel Angehörige)
  • du vom Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen gebrauch machen kannst (z.B. Berufsgruppen mit Verschwiegenheitspflicht Ärzte oder Anwälte z.B.)

Wenn du da nicht reinkommst, bist du verpflichtet eine Aussage zu machen.

Wie meinst du das also wenn der Richter den Angeklagten etwas fragt soll der einfach nix sagen? Wie verhält man sich gegenüber dem Richter oder Staatsanwalt wenn man vorne als angeklagter sitzt darf man dann auch nur schweigen?

@Kckvkxkv

Ich denke mal, da lässt man am besten den Anwalt für sich sprechen.

Nein

Nein, Zeugen müssen aussagen.

Da geht maximal ein "Ich kann mich nicht mehr erinnern"

Das läuft immer, kannst Schäuble als Präzedensfall anführen.

Zeugen können unter bestimmten Umständen das Recht zur Verweigerung der Aussage haben. § 52 StPO trägt der engen Verbindung zwischen Zeugen und Beschuldigten Rechnung. So dürfen Verlobte, Ehegatten und Angehörige die Aussage verweigern. Nahe Verwandte sind zum Beispiel Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister, Onkel oder Tante. Auch Schwager oder Schwägerin dürfen die Aussage verweigern. Bei der Verweigerung der Aussage durch die Ehefrau oder Ehemann ist nicht relevant, ob die Ehe noch besteht. Das Aussageverweigerungsrecht steht somit den Eheleuten auch noch nach der Scheidung zu. Stiefkinder haben gegenüber dem Stiefvater oder der Stiefmutter ein Zeugnisverweigerungsrecht, Stiefgeschwister untereinander haben dagegen kein Zeugnisverweigerungsrecht, da sie weder verwandt noch verschwägert sind.

https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/aussageverweigerungsrecht-und-zeugnisverweigerungsrecht/

Nein

Nur als Angeklagter. Als Zeuge nur, wenn er sich oder nahe Angehörige belasten könnte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nein

Nur der Beschuldigte und Zeugen wenn diese sich selbst durch Aussage belasten würden oder verwandt mit dem Beschuldigten sind.