Hat es Konsequenzen bei Zu-spät-Anmeldung in der Berufsgenossenschaft (Freiberuflicher Grafiker)?

3 Antworten

Du meldest dich bei der BG nach, die veranlagen dich und das war es. Wenn Du irgendwann mal Arbeitnehmer hast, dann musst Du das dann halt melden.

Beiträge musst du nur nachzahlen, falls du irgendwann in den letzten vier Jahren Angestellte hattest. (§ 150 SGB VII).

Ein Bußgeld könnte die BG zwar erheben, das tun die aber in der Regel nicht.

Auf Unwissenheit kannst Du dich hier leider nicht berufen.

Hoi.

Wenn die BG ETEM für dich zuständig ist(und nicht die VBG), dann wirst du Beiträge nachzahlen müssen. Das sind dann vier Jahresbeiträge. 

Bußgelder erheben die in der Regel nicht bei solchen "Verstössen" - also Ruhe bewahren.

Ciao Loki 

i,

Nichtwissenheit schützt nicht vor Strafe!

Die GB wird ein Bussgeld verhängen und Beiträge nachfordern.