hat ein betreuer das recht rückwirkend bis 20jahre die konten bei dessen bank einzusehen?

4 Antworten

Kommt darauf an, mit welchen Rechten der Betreuer ausgestattet ist und ob es für die jetzige Situation relevant ist.

Betreuung kann rein beratend sein, bis hin zur mehr oder weniger eingeschränkten Vormundschaft (Finanzen, Wohnsitz, etc.).

Wenn der Betreuer für den aufgabenkreis vermögenssorge bestellt wurde, so hat er gegenüber der Bank die gleichen Rechte, die auch ein "normaler" Kontoinhaber hat. Er wird sich diese Mühe mit der Einsicht in 20 Jahre Bankunterlagen nur machen, wenn dies irgendeine Relevanz für die jetzige Situation hat

Der Betreuer kann das Konto ab Beginn der Betreuung mit dem Aufgabenkreis "Vermögenssorge" einsehen. Es gibt aber bei Online-Zugängen dennoch oft die Möglichkeit weiter zurück zu gucken.

Wer betreut wen und warum ? Welchen Gesamtstatus hat die betreuende Person zur betreuten Person . Wenn es zur Aufklärung dient , um Unheil vom Betreuten abzuwenden , wird es statthaft sein .