Hat dieser Vertrag eine bindende Gültigkeit?

6 Antworten

Du hast es unterschrieben, somit sind beide Parteien mit dem Vertrag einverstanden.

Ob du jetzt das Kleid tatsächlich benutzt oder im Laden lässt ist egal, du hast es gemietet, es ist für dich reserviert und dementsprechend musst du dafür den betragend Miete zahlen

Von einem Wohnungsmietvertrag kann man aber auch nicht einfach zurücktreten ohne die Kündigungsfrist einzuhalten. Selbst wenn der Tag des Einzugs in der Zukunft ist.

Ich würde versuchen, mit den Leuten zu reden, wie weit sie dir Entgegenkommen, wenn das Kleid noch nicht in deinem Besitz ist.

Vielleicht lenken sie ja ein und vermieten es anderweitig.

es wurde nur ausgesucht, angezogen uns gesagt "Das will ich haben".....

Nein, du hast gesagt ich will es und du hast einen Vertrag geschlossen. Dort war von Anfang an ausgeschlossen, dass ein absagen der Freier ein möglicher Grund ist. Je nach dem wer (und wie) die geplatzte Hochzeit zu verantworten hat, kannst du aber evtl. von deinem Verlobten Schadensersatz fordern.

Jetzt kann man spitzfindig werden. Verhinderung durch Krankheit ist dort nicht ausgeschlossen.  Evtl. reicht schon eine Krankheit über den Miettermin hinaus, da ich nicht vom Fach bin, kann ich es aber nicht garantieren. Ein Anwalt ist aber evtl. teurer als die Miete, daher lohnt es sich vermutlich nicht.

Mit einem Mietvertrag ist das nicht zu vergleichen, wobei man den ja auch im voraus für einen festen Zeitpunkt schließt. In der Regel ab "Tag X" bis "unbefristet". Ebenso ist auch bei dir eine Frist genannt. Die Miete muss man dann auch zahlen, auch wenn man sich trennt und nie als Paar einzieht. Man hat nur das Recht gemäß vertrag fristgerecht zu kündigen, kostenlos kommt man da auch nicht raus. Du hast auch jetzt kein Anrecht auf das Kleid, erst ab dem 6.9., bei einer Mietwohnung ist es also gleich. Zudem sind es rechtlich verschiedene Verträgt mit teils verschiedenen rechtlichen Grundlagen.

So kannst auch du mit dem Vermieter reden, dass du die Reinigung nicht zahlen musst, wenn du das Kleid nie abholst. Denn diese ist ja unbegründet. Damit sparst du immerhin 60€.

Da du den Vertrag unterschrieben hast ist er für beide Seiten gültig und du wirst die 612,-€ Miete zahlen müssen. Denen ist es egal ob du das Kleid dir für den Zeitraum jetzt nachhause holst oder es bei ihnen hängen lässt.

Persönlich würde ich es aber da lassen, weil du ja auch 500,-€ Kaution hinterlegen musst und wenn etwas mit dem Kleid dann wäre du u.U. deine 500,-€ auch nicht mehr siehst.

Ich hätte nie so einen Vertrag unterschrieben wo als kein wichtigen Grund eine Absage der Hochzeit genannt wird. Für mich wäre es ein wichtiger Grund... aber egal.

Der Vertrag gilt zunächst einmal in der Form und der Vermieter ist anscheinend seinen Pflichten bisher nachgekommen.
Da du den Vertrag unterschrieben hast, gilt dieser mit seinen Bestimmungen auch für dich, dazu gehört eben auch die Kündigungsklausel.

Nun hast du drei Möglichkeiten soweit ich das sehe:
1. Du bezahlst und hälst den Vertrag, auch wenn du das Kleid nicht brauchst.
2. Du suchst das Gespräch mit dem Vermieter und schaust ob ihr eine gute Einigung finden könnt. Dann könnte ggf ein neuer Vertrag zur Änderung oder Aufhebung des bisherigen Vertrages geschlossen werden.
3. Du holst rechtliche Beratung ein und lässt prüfen inwieweit der Vertrag so Legitim ist oder ob du ggf von deinem vermeintlichen Bräutigam Schadensersatz o.ä. einfordern kannst. (Sofern wegen ihm die Hochzeit nicht stattfindet)

Dabei solltest du bedenken: der Vertrag gilt zunächst einmal und wenn du nicht zahlst, wirst du Vertragsbrüchig. Dann können die Vermieter rechtlich gegen dich vorgehen.