Ab wann ist Fitnessstudio Vertrag gültig?

1 Antwort

Da Sie erstmals am 01.11.2015 die vertraglichen Leistungen des Studios in Anspruch genommen haben, ist auch erst mit diesem Zeitpunkt die maßgebliche Kündigungsfrist in Lauf gesetzt worden.

 

Dem steht nicht entgegen, dass in dem Vertrag der 01.10.2015 als Vertragsbeginn benannt ist, denn zum 01.10.2015 fanden Renovierungsarbeiten statt mit der Folge, dass Vertragsleistungen - Zurverfügungstellung der Einrichtung des Studios gegen Zahlung - noch gar nicht erfolgen konnten.

Rechtlich abzustellen ist daher als Vertragsbeginn nicht auf das Datum der Vertragsunterzeichnung, sondern auf den tatsächlichen Vertragsbeginn, also auf den 01.11.2015.

Das hat zur Folge, dass Sie form- und fristgerecht die Kündigung ausgesprochen haben:

KaterKarlo2016

Vielen Dank für Ihre schnelle und kompetente Antwort. Das erleichtert mich wirklich und ich werde morgen nochmals ein Schreiben aufsetzen in dem ich Ihrer Argumentation folge.

Mein Abend ist gerettet :)