Bufdi-Vertrag aus wichtigem Grund kündigen?

5 Antworten

In den BFD-Verträgen heißt es zum Thema Kündigung:

"Die Vereinbarung kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden."

Ihr könnt also selbstverständlich beide kündigen, wenn ihr diese Frist einhaltet. Bei dieser (ordentlichen) Kündigung braucht ihr keinen Grund anzugeben

da das schuljahr in der regel erst nach den sommerferien beginnt, hat deine kollegin schonmal garkeinen ausreichenden grund im märz auf zu hören. du hast einen wichtigen grund - nämlich den erhalt des ausbildungsplatzes. jetzt setzt du eine schriftliche kündigung zum termin x auf und übergibst die deiner chefin zur weiterleitung an das bundesamt (natürlich erst dann wenn die ausbildung in trockenen tüchern ist). deine chefin muss sich nun mit dem bundesamt auseinander setzen um ersatz für dich zu bekommen. das ist nicht dein problem.

Nunja, bei meiner Kollegin ist es schon so, dass ihr Schuljahr im Februar beginnt. Um auf 6 Monate Freiwilligendienst zu kommen wollte sie bis März bleiben.

Ist aber auch nicht mein Brot, von daher kann und sollte es mir egal sein was das Mädel plant.

Vielen Dank, jetzt weiß ich zumindest etwas besser Bescheid wie es da aussieht.
Auch wenn es mir trotzdem vor dem Gespräch graut.

LG

da das schuljahr in der regel erst nach den sommerferien beginnt, hat deine kollegin schonmal garkeinen ausreichenden grund im märz auf zu hören.

Doch, hat sie, nämlich wenn sie rechtzeitig ordentlich kündigt.

@DarthMario72

in seinem/ihrme vertrag steht aber "verpflichten sich für die vertraglich festgelegte Dauer des Dienstes. Der Vertrag kann aus einem wichtigen Grund gekündigt..." ob so ein "ich hab jetzt keine lust mehr auf den kram" ein wichtiger grund ist, wage ich zu bezweifeln.

@Hexe121967

ob so ein "ich hab jetzt keine lust mehr auf den kram" ein wichtiger grund ist, wage ich zu bezweifeln.

Das ist selbstverständlich kein wichtiger Grund. Allerdings steht in BFD-Vereinbarungen auch etwas zur ordentlichen Kündigung - siehe meine Antwort. Und für die ordentliche Kündigung braucht man keinen Grund zu nennen.

Du hast einen wichtigen Grund. Wenn du das bereits jetzt bekannt gibst, kann sich die "Chefin" ja rechtzeitig um Ersatz kümmern.

Kündigung Freiwillige und Einsatzstelle verpflichten sich für die vertraglich festgelegte Dauer des Dienstes. Der Vertrag kann aus einem wichtigen Grund, zum Beispiel bei Erhalt eines Studien- oder Ausbildungsplatzes, gekündigt werden. Die konkreten Modalitäten sind vertraglich festgelegt. Kündigungen der Freiwilligen müssen über die Einsatzstelle schriftlich erfolgen; diese leitet die Kündigung dann an das Bundesamt weiter.

https://www.bundesfreiwilligendienst.de/der-bundesfreiwilligendienst/a-bis-z.html

Ich bin mit der Kündigung aus wichtigem Grund doch im Recht, oder?

s. oben - Ja

Oder kann meine Chefin die Kündigung verweigern weil sie uns als Freiwilligendienstler braucht?

Weiß ich leider nicht. Aber so wie ich das rauslese nein.

Du hast das recht aufgrund deines ausbildungsplatzes zum 31.03.2016 zu kündigen. Deine Kameradin jedoch nicht, da essich nur um Schule handelt.

Naja, bei mir handelt es sich auch nur um eine Schule.
Offiziell heißt es schulische Ausbildung, die dauert auch 3 Jahre. Ist allerdings keine klassische Ausbildung und ich verdiene keinen Cent, ich bekomme während der Ausbildung nur Bafög.
Die gibt es auch nur alle 1,5 Jahre, nächstes Jahr beginnt sie im Sommersemester.

Ist es dann das gleiche wie bei meiner Kollegin, oder handelt es sich bei mir trotzdem um eine Ausbildung?

Deine Kameradin jedoch nicht, da essich nur um Schule handelt.

Das ist falsch. Sie kann sehr wohl ordentlich kündigen.