Hat die Aufgabe des Brandschutzhelfers Einfluss auf das Gehalt
In unserem Unternehmen müssen Brandschutzhelfer genannt werden. Die Aufgabe droht mir zu zufallen. Muss mir der Arbeitgeber den dadurch entstandene Verantwortung auch vergüten?
2 Antworten
Nein, das ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Nur wenn durch Deine Tätigkeit Kosten entstehen sollten, übernimmt die natürlich der AG (Lehrgänge, Fahrtkosten etc)
Die Entlohnung bzw. Freistellung eines Bandschutzhelfers ist Aufgabe des Arbeitgebes bzw. der Tarifparteien oder steht im Einvernehmen mit dem Betriebs-/Personalrat. Je nach Vor- oder Ausbildung sind immer andere abweichende Vergütungen möglich.