Kredit für Auslandsimmobilie im Wert von ca. 150.000 €?

7 Antworten

Meine Vorredner haben alle Recht! In der Praxis sieht es aber so aus: Ferienimmobilie kriegste nur schwer finanziert! Auch nur dann, wenn de in Deutschland freie Grundschulden hast. (oder sonstige Sicherheiten). Die Bank ist auch eher bereit zu finanzieren, wenn sie vor Ort im Ausland, auch vertreten ist. Dann spielt natürlich Deine Boni eine grosse Rolle!. Angestellte eher als Selbständige! Die Immobilie im Ausland wird in den meisten Fällen nicht mal bewertet!

Man rechnet bei Ferienimmobilien mit eine durchschnittlichen Vermietungszeit von 14 Wochen oder rund 100 Tagen also 3 Monate Saison plus Feiertage. Man kann diese Vermietungstage durch effektives Marketing oder mit einer Immobilie mit Saisonverlängernden Lagen bzw. Faktoren verlängern. Die Bank wir aber nur bei einem festen Mieter mit guter Bonität die Miete mit in die Berechnungen einbeziehen. Ansonsten gibt die Bank 150000 nur bei guter Bonität und in der Regel mit 30 Prozent Eigenkapital.

Manche Bausparkassen finanzieren auch Auslandsimmobilien. Solltest Du im Inland eine Immobilie besitzen, geht die Bausparkasse auch oft an die 2. Rangstelle im Grundbuch. Einfach mal anfragen bei Wüstenfuch und Co.

Einen Kredit bekommt man, wenn man eine gute Bonität vorweisen kann und ein regelmässiges Einkommen hat. Den Kredit alleine durch Mieteinnahmen zu tilgen, kannst Du für Dich planen, aber wie möchtest Du das der Bank garantieren? Das ist nicht möglich. Die Immobilie muss auch als Sicherheit interessant für die Bank sein.

Ein Kredit, der dem Schuldner für den Erwerb einer Immobilie von der Bank eingeräumt wird, entspricht einem langfristigen Realkredit, der zwischen Kreditnehmer bzw. Darlehensnehmer und dem Kredit gewährenden Institut geschlossen wird. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der jeweiligen Partei. Zu den Pflichten eines Schuldners zählt u.a. die Rückzahlung des Darlehens in Form einer Annuität, welche die Summe von Zins- und Tilgungsleistung darstellt. Der Gläubiger bzw. Kreditgeber stellt an die Auszahlung des Darlehens Voraussetzungen, die vor der Auszahlung erfüllt werden müssen. Zu diesen gehören die Eintragung einer Grundschuld in die III. Abteilung des Grundbuches und die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung gemäß § 800 ZPO. Sollte der Kreditnehmer eines Realkredites mit der Rückzahlung in Zahlungsverzug geraten (z.B. durch Scheidung, Krankheit etc.), hat das Kreditinstitut im Sinne des § 800 ZPO einen vollstreckbaren Titel. Es bedarf demnach nicht eines gerichtlichen Mahnverfahrens, um den Titel zu erwirken.

http://www.diplom.de/Diplomarbeit-l10706/Notleidende_Immobilien.html

Der Kredit wird nur bei entsprechender persönlicher Bonität gewährt werden. Viele BAnken&BAusparkassen haben im EU-Ausland Dependanzen oder Referenzbanken über die ein deutscher Kredit abgewickelt werden kann. Die Abwicklungskosten sind jedoch üppig.

Eleganter wäre es, wenn Du in DE ein unbelastetes Objekt hast und dieses als Sicherheit zr Verfügung stellst.