Hartz4 Überzahlung bei Arbeitsaufnahme zum 15. des Monats

5 Antworten

Es gilt nach wie vor das Zuflussprinzip. (§ 11 Abs 2 SGB II)

Hast du im April kein Einkommen erhalten, darf für April nichts angerechnet werden, und zwar vollkommen unabhängig davon, wann du die Arbeit aufgenommen hast.

Also: erstes Gehalt im Mai bedeutet, dass eine Rückforderung nur für Mai - also den Zuflussmonat - zulässig ist.

Widerspruch gegen die Rückforderung einlegen.

Gelehrter  27.05.2011, 17:26

Aber auch nicht alles,da er noch kein voller Monat gearbeitet hat.Erst ab den Monat in dem er seinen ersten vollen Monatsgehalt bekommt,nämlich am 15.Juni hat er keinen Anspruch mehr.Also Mai müsste er noch teilweise noch ausbezahlt bekommen.Und das müsste berechnet werden.

VirtualSelf  27.05.2011, 17:54
@Gelehrter

Das, was er im Mai als Einkommen erhält, darf auf die Mai-Leistung angerechnet werden (unter Berücksichtigung der einschlägigen Freibeträge).

Kann sein, dass er noch einen Rest-Leistungsanspruch für Mai behält, kann sein, dass er auch mit einem halben April-Gehalt - was ihm im Mai zufließt - voll rausfällt; ist eine Frage der Einkommenshöhe.

also zunächst einmal, ich muss da Virtualself recht geben. Es gilt immer noch das Zuflussprinzip. In dem Monat wo das Geld auf deinem Konto eingegangen ist, ist das Gehalt anzurechnen. Das Problem an der Sache ist, du musst jeden Monat, deine Gehaltsabrechnungen in Kopie dem Jobcenter vorlegen. Dann wird berechnet.

Also das das Geld für den kompletten April zurückgefordert wird, ist nicht richtig. Es muss vom Arbeitsantritt gerechnet werden und dann Tageweise ausgerechnet werden, wieviel du für den Monat Mai zurückzahlen musst. Da spreche ich aus eigener Erfahrung! Ich hatte auch mal in einem Betrieb gearbeitet wo ich mein Gehalt, erst am 15. des Monats erhielt.

Es wäre einfacher, wenn du mal in einer "Mail" schreiben würdest in welchem Bundesland zu wohnst, denn es wird leider immer noch nach den jeweiligen Fachanweisungen in den Jobcentern gearbeitet. Das heisst, "andere Bundesländer - andere Sitten.

In meinem Bundesland wird es so gemacht :

die Obergrenzen sind hier folgende: bei Singles maximal 1200 Brutto davon hast du 100 Euro pauschal einen Freibetrag. von den restlichen 1100 Euro, wird als Berechnungsgrundlage von 0 - 800 Euro ein Freibetrag in Höhe von 20 % gewährt, von 801 - 1100 dann noch mal 10 % . Diese Summe, die dabei rauskommt, wird dir von deinem Nettogehalt abgezogen,

Beispiel: 1200 - 100 = 1100 800-20%=160 801-1100= 300-10%=30 100+160+30=290

Nun gehen wir mal davon aus.. Nettoeinkommen in der Höhe von 1200 -290=Reinnetto nach Abzug der Freibeträge 910 Euro. Deine Leistung als Single: durchschnittlich je nach Bundesland ca. 850 Euro mit Miete . 910 -850=60 ... heisst du hast 60 Euro mehr als deine Leistung wäre, somit würdest du aus dem Leistungsbezug herausfallen.

Hast du aber Familie mit Kind(er) sieht die Rechnung schon anders aus... Leistungsanspruch ca. 1600 Euro mit 2 Kindern + Mann oder Frau. Nettoeinkommen 1200-290=910 Reinnetto 1600-910=690 wäre dann noch vom Jobcenter zu tragen. + - je nachdem wieviele Kinder zu hast oder wie gesagt single bist.

DerHans  28.05.2011, 13:17

Es kommt nicht darauf an, an wie vielen Tagen gearbeitet wurde. Wichtig ist ganz allein wie viel Geld in welchem Monat geflossen ist. Der Freibetrag von 100 € gilt auch wenn man nur für einen Tag bezahlt wurde . Was darüber liegt, wird zu 80 % angerechnet. Und zwar unabhängig davon, wieviele Tage man in dem Monat gearbeitet hat.

Nein. Der April steht Dir leider nicht mehr zu, da Du ja am 1.04. schon angefangen hast.

Du kannst aber hier nochmal genauer nachlesen :

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/

Gelehrter  27.05.2011, 17:37

Du Dummerchen.Lesen kannst du auch nicht..Da steht am 15.April hat diese Person angefangen zu arbeiten.Wenn man sich nicht auskennt dann bitte schweigen.Weil das was du hier schreibst deventiv falsch ist.

kiss4roses  27.05.2011, 19:37
@Gelehrter

Oh sorry Herr Oberschlauschlau ! Dann hatte ich zu flüchtig gelesen... Für einen Gelehrten der Bibelfest ist, biste aber ganz schön agressiv ! Übr.: Definitiv schreibt man in der Mitte mit f ...

Du solltest Deine Tonart etwas zügeln...!

Gelehrter  27.05.2011, 17:40

Und wenn man schon einen Link hier reinsetzt dann sollte er auch funktionieren,wenn man darauf anklickt.

kiss4roses  27.05.2011, 20:02
@Gelehrter

...und wenn er nicht funktioniert, schon mal was von 'kopieren' gehört , Herr Gelehrter ?

Claud18  28.05.2011, 10:42
@kiss4roses

Auch wenn man sich über den Tonfall streiten kann: Bei ALG II gilt das Zuflussprinzip! Zurückgefordert werden kann das ALG II ganz oder teilweise erst für den Monat, in dem die erste Lohnzahlung gekommen ist. Der April wird nur in die Berechnung einbezogen, wenn in diesem Monat schon gezahlt wurde. Wann man mit dem Arbeiten angefangen hat, ist hierbei völlig egal. Ich würde mir auch wünschen, dass nicht ständig irgendwelcher anderslautender Unsinn gepostet würde (das passiert ja nicht zum ersten Mal).

Das ist falsch von der ARGE. Da dein Gehalt dir ja erst im Mai zugegangen ist, hast du die April-Leistung zu Recht erhalten. Lege gegen den Bescheid Widerspruch ein, und überweise die Mai-Leistung zurück.

Gelehrter  02.06.2011, 03:45

Würde ich nicht machewn,da eventuell auch Für Mai noch noch ein Teil Anspruch entstehen könnte.Das würde ich erst mit dem Rechtsanwalt abklären.Denn erst ab Mai hat er einen vollen Monat,d.h. im Juni bekommt er das erste mal den vollen Gehalt ausbezahlt.Und je nachdem was er verdient(nehme an bei Zeitarbeit,dotrt ist es üblich das erst am 15. des FolgeMonats ausbezahlt wird)wird das dann angerechnet.Aber den ganzen komlpetten Mai zurückbezahlen würde ich nicht.

JuleyJuleika  05.02.2019, 11:57

Hallo,

ich hab ein ähnliches Problem.

Meine Rückforderung beläuft sich auf ca. 2700€. Ich habe Hartz 4 von Januar bis April 2018 bezogen und begann am 16.04.2018 mein Arbeitsverhältnis. Am 17.04.2018 sendete ich den vollständigen Arbeitsvertrag per Mail (war vorher abgesprochen) an den zuständigen Sachbearbeiter und am 17.05.2018 die Gehaltsabrechnung. Trotz der Übersendung der Unterlagen wurde weiterhin die Zahlung fortgesetzt, woraufhin ich beim Jobcenter anrief und den dortigen Mitarbeiter darauf hinwies. Der Mitarbeiter am Telefon sagte, es läge ein Fehler ihrerseits vor, woraufhin die Zahlungen aufhörten. 

Ich hab jedoch zuvor Schulden "angehäuft", da ich mich nicht arbeitslos melden wollte. Dementsprechend zahl ich diese derzeit noch ab und kann die Leistung derzeit nicht auf einen Schlag leisten. Zudem beziehe ich zur Zeit Krankengeld und der Arbeitsvertrag, welcher auf ein Jahr befristet war, läuft nun auch bald aus, weshalb die finanzielle Lage sehr kritisch ist. Was kann ich jetzt machen? Mein Sachbearbeiter geht nicht an sein Telefon. Außerdem hab ich mal mitbekommen, dass das aus eigenem Verschulden des Amtes zu viel geleistete Geld nicht zurückgefordert werden kann. War zumindest beim BAB meiner Schwester der Fall...

liebe grüße

DerHans  05.02.2019, 12:01
@JuleyJuleika

Dass du dich nicht arbeitslos melden "wolltest" war ja deine eigene Entscheidung.

Natürlich zahlt der Staat deine Schulden nicht zurück. Das ist sogar ausdrücklich ausgeschlossen.

JuleyJuleika  05.02.2019, 12:16
@DerHans

Natürlich ist mir das bewusst, darum ging es in der Frage nicht. Da bin ich selbst dran Schuld, das weiß ich. Es war nur zur Verdeutlichung meiner finanziellen Situation erwähnt.

Die Frage meinerseits ist, ob die Arbeitsagentur das Geld zurückfordern kann, obwohl sie selbst den Fehler gemacht haben und ich es auch dort angegeben habe?

Für April die Leistung, wie im Hauptbeitrag beschrieben steht mir aber definitiv dann noch zu oder? Wegen den anderen Monaten bin ich mir nicht sicher, da wie gesagt, meine Schwester BAB bezogen hat, welches ihr nicht zustand und dieses auch nicht zurückzahlen musste, nachdem sie Widerspruch eingelegt hat.

Da du dienen Lohn erst am folgenden Monat also 15 des darauf folgenden Monat erhälst,hast du Anspruch auf Überrprückung.Du musst auch zur Arbeit kommen.Und sonstige kosten wie Miete sTrom etc hast du ja auch noch.Du hast am, 15.April eine Arbeitsstelle bekommen das heißt für dich der kommende Monat bekomst deu kein volles Monatsgehalt,da du noch kein ganzer Monat geasrbeitet hast.Ab dem Monat also Mai wenn du deinen volen Monatslohn erhälst,hast du klein Anspruch mehr auf HArtz IV.Allerdings steht dir.Der Monat Mai nochj zu,da dein Gehalt von Mai erst im 15 Juni du erhälst.Notfalls gehe zu Anwalt.Das Jobcenter betrügt inzwischen in großen Maße.Kein Journalist traut sich an die Sache dran.Wie es sich wirklich verhält.Da werden die kunden um ihre Leistungen betrogen und das nicht zu wenig.Beispiel sieht man ja die Sozialgerichte.Also lege Widerspruch ein, und begründe es so wie ich es dir mitgeteilt habe.Möglicherweise musst du ein Teil vom Monat Mai zurückbezahlen,,was du hoffentlich noch nicht gemacht hast (sonst gehört dir ein paar hinter die Löffel)Erst in dem Monat in dem du dein vollen Lohn erhälst hast du keinen Anspruch mehr,auf Hartz IV.

Gelehrter  27.05.2011, 17:33

Wenn du den kompletten April zurückbezaheln müsstest.So hätteset du ja 14 Tage kein Geld.also vom 1.April-14.April.da du da erst ab 15.April arbeiten würdest.Somit ist das Betrug.Du hast darauf Anspruch.Ich ko.tze langsam wie da die Kunden ausgenommen werden.Die die sich nicht auskennen,werden über das Ohr gehauen.

DerHans  28.05.2011, 10:29
@Gelehrter

Meine Güte, da arbeiten auch nur Menschen, Und Menschen dürfen auch Fehler machen. Er soll Widerspruch bzgl. der Aprilleistung einlegen, und damit hat es sich dann. Da muss man doch nicht gleich einen Aufstand machen.

VirtualSelf  28.05.2011, 12:05
@DerHans

@Hans

DH

Gelehrter  02.06.2011, 04:02
@DerHans

Menschen? Wenn die so in der freien Markwirtschaft arbeiten würden,wären sie in kürzerster Zeit bankrott.Kein Unternehmen arbeitet so.Schaue doch mal bitte die Sozialgerichte an,kann man da noch von Fehler reden? Ich lasse das nicht mehr gelten.Sorry anscheinend hast du noch nicht bemerkt wie Menschen behandelt werden.Akten gehen verloren und dann wird frech behauptet,Papier sind nicht abgegeben worden.Ich habe es satt,wie Menschen dort behandelt werden wie ein stück Vieh.Das hat Züge von Holocuast.Die Leute werden um ihre Leistungen betrogen.Keinen Aufstand machen? Ich mache aber Aufstand.Weil das Jobcenter ganz klar gegen das GG verstösst.Aber ihr schaut alle weg.Was hier in Deutschland momentan abgeht mit den Harz IV Empfenger das hat Züge von Holoucaust.Damals haben die Leute auch weggeschaut.Hier in Deutschland geschieht Menschenrechtsverletzung.Hartz IV Empfenger werden verhöhnt von Politiker,von den Medien,Von dem arbeitenden Volk und vom Jobcenter werden sie gedemütigt und wie Sklaven behandelt.So behandelt man noch nicht mal schwer Verbrecher in Deutschland.Ich habe mich lange damit auseinander gesetzt und viel recherchiert darüber.Es ist zum weinen.Mich schmerzt es tief in meiner Seele wie die Menschen behandelt werden.Obdachlosikeit ist denen schei..egal.Und dagegen werde ich auch was unternehmen.Jede Sanktion ist Verbrechen am VolkKönnte dir einigers erzählen was ich mitgekriegt habe.Da könnte ich weinen.Armes Deutschland wo bleibt deine Menschlichkeit?