Hartz IV und heiraten!

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Die Frau kann sich selbstverständlich abmelden, wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen will. Das passiert auch häufig, weil ja sowieso keine Leistungen kommen. Man darf aber nicht vergessen, dass die Zeit der Arbeitslosigkeit, (auch ohne Bezüge) für die eigene Rentenversicherung zählt. Um diesen Anspruch aufrecht zu erhalten, ist eine perönliche Meldung mindestens einmal im Quartal erforderlich.

DerHans  07.04.2010, 10:09

Dass die Hochzeit unverzüglich angegeben werden muss, versteht sich von selbst. Das geht bereits aus dem ersten Antrag hervor, dass ALLE Änderungen im persönlichen Umfeld gemeöldet werden müssen.

Simmie68 
Fragesteller
 07.04.2010, 12:58

Wann und wo muß ich mich einmal im Quartal melden? Meinst Du nach der Hochzeit oder wie? Und warum muß ich die Hochzeit unverzüglich angeben? Wir leben ja nicht zusammen. Jeder hat seine eigene Wohnung und auch jeder hat sein eigenes Konto etc. Wir besuchen uns nur gegenseitig und machen "Unternehmungen". Was meinst Du mit ersten Antrag?

letiki05  07.04.2010, 14:42
@Simmie68

Hallo Simmie68

Du solltest Dich einmal im Quartal arbeitssuchend melden bei der Agentur für Arbeit, nicht ARGE. Das kannst Du auch 2-3 x telefonisch machen und 1 x im Jahr persönlich vorsprechen. Wird dann bei der Rentenversichrung als Ausfallzeiten angerechnet.

Da die Leistungen im Voraus gezahlt werden, solltest Du die Hochzeit rechtzeitig angeben, damit keine Überzahlung stattfindet, die dann zurückgefordert werden muss. Nach einer Heirat ist der Ehemann unterhaltsverpflichtet, ob ihr zusammen wohnt oder nicht. Du kannst Dich ohne Weiteres aus dem Leistungsbezug abmelden, indem Du die Heirat mitteilst und gleichzeitig angibst, daß Dein Lebensunterhalt zukünftig von Deinem Ehemann sichergestellt wird. Das wars. Dein Mann muss dann garnichts einreichen.

DerHans  14.04.2010, 15:18
@Simmie68

Der erste Antrag, war der Antrag auf AlG. Da ha st du ein Merklblatt für Arbeitslsoe bekommen. Das hast du mit dem Antrag auch quittiert. Wenn du es nicht gelesen hast, interessiert das später keinen.

Wohnung kündigen, heiraten und vom JC abmelden aber als Arbeitssuchend registriert lassen. Dumm kann es aber dann laufen, wenn hinterfragt wird. Also ich würde bei Heirat davon ausgehen, dass vorher schon, trotz zweier Wohnungen, eine eheähnliche Gemeinschaft bestand und die Leistungen vom Amt ungerechtfertigt waren. Zwei Wohnungen heißt nämlich noch lange nicht getrennt von Tisch und Bett!!

VirtualSelf  07.04.2010, 12:06

Kann man zwar konstruieren, aber solange nicht gegenseitige Kontovollmacht bestand, wird da im Falle zweier getrennter Wohnungen kein Sachbearbeiter mit Verstand drangehen.

dem JC nach der Hochzeit bescheid geben, Wohnung so schnell wie möglich aufgeben (wegen der Miete), beim JC noch gemeldet bleiben wegen der Rentenanwartschaft (bringt ihr zwar keine Punkte, fällt ihr aber später nicht auf die Füße) sie kann einen 400€ Job annehmen und dem JC eine Erklärung abgeben, daß sie sich "alleinversorgt" (also keine Leistungen braucht - ist klar, bekommt sie ja eh nicht) dann braucht der Mann sich auch nicht "nackig" machen.

Also ich würde VOR der Hochzeit bescheid geben. Die Job Center könnten dir sonst vorwerfen, etwas "verschwiegen" zu haben. Wenn du abgemeldet bis, interessiert es das JC null, wieviel dein Mann verdient. Und ein 400EUR JOb kannst du während des Leistungsbezuges machen, nur bekommst du eben nicht die vollen 400EUR "raus".

die eheschliesung würde ich dort angeben,ab dem tag,wo sie wissen,wann diese stattfindet....die wohnung würde ich schon 3 monate vor der eheschliesung kündigen,damit sie bis zum ende vom amt auch bezahlt wird,denn sonst muss der mann das übernehmen,wenn sie vorher heiraten.... beim jobcenter würde ich mich dann ganz abmelden,denn sie braucht ja keine unterstützung mehr und würde auch keine mehr bekommen....400euro job ist doch gut,das geld kann sie dann mit zusteuern zu dem einkommen ihres mannes...