Hartz 4 und Ausbildung, zusammen ziehen möglich?

5 Antworten

sobald du in eine Bedarsgemeinschaft mit deinem Auserwählten lebst, werden deine Lebenshaltungskosten auch danach berechnet, was dein Mann mit in die Bedarfsgemeinschaft einbringt. das heisst weniger Ged vom Amt und auch weniger Wohngeld. Falls er was beantragt. Besser ist beim Amt alles beim alten zu lassen, solange du arbeitslos bist. Man kann ja trotzdem zusammen wohnen und noch getrennte Wohnungen bezahlt bekommen. Denn die Miete ist das erste was ihr euch dann teilt und was du weniger bekommst.

Momentan müßte ihr Sohn eigenlich Unterhaltsersatzleistungen und nicht Harz 4 bekommen.

Wenn ihr zusammenzieht, werdet ihr als eine Bedarfsgemeinschaft gerechnet. D.h. es wird der Gesamtbedarf ermittelt und die Einkommen werden entsprechend gegengerechnet. Wenn er 350€ verdiehnt dürfe es für euch nicht nachteilig sein. Von den 350€ wird der Grundfreibetrag von 100€ angerechent. Die verbleibenden 250€ liegen ohnehin unter dem Regelsatz.

Als Überschalgs rechnung ergibt sich folgender Bedarf:

Regelsatz von ihnen + Partner = 2*328€ Regelsatz von Kind = 215€

Mach 871€. Dazu kommen kosten für Unterkunft und Heizung. Kindergeld wird komplett abgezogen. Die 350€ werden ebenfalls angerechnet, es verbleiben aber 100€ Werbungskosten.

Ja das geht, dann wird aber sein Gehalt angerechnet, du bekommst weniger Geld. Die Wohnung darf etwas größer sein und mehr kosten, aber NICHT (!!!) doppelt, nur minimal.

jenny4646 
Fragesteller
 14.07.2011, 20:30

er verdient ca 350 euro in der ausbildung wir ihm dann sein miet anteil angerechnet ? also er bekommt zusätzlich noch das kindergeld in höhe von 184

ich bekomme jetz 217 euro und mein sohn auch dh. 434 für miete wäre es dann so das er zum beispiel auch 217 für die miete bezahlen muss?

ichweisnix  15.07.2011, 08:17
@jenny4646

ich bekomme jetz 217 euro und mein sohn auch dh. 434

Nein, die wohnung wird doch zusammen gerechnet. Es geht um die Miete für eine angemessene Wohnung. Heißt, sie bekommen das was die angemessene Wohnung tatäschlich kostet.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/1.html Ich hoffe es hilft dir

Im Rathaus wirst Du mehr erfahren !

miietze25  15.07.2011, 07:36

nee nicht Rathaus Jobcenter ;)