Hartz 4 für Zweitwohnsitz?

5 Antworten

Das Amt bezahlt dir nur eine Wohnung bzw. auch Wohngeld steht dir nur für eine Wohnung zu, und zwar am Hauptwohnsitz. Die Wohnung in Berlin könntest du als Nebenwohnung behalten und untervermieten, wenn du jemanden kennst, der dort nur vorübergehend eine Bleibe braucht. Dann sieh aber zu, dass die Mietzahlungen direkt an deinen Vermieter gehen, damit sie dir nicht als Einkommen angerechnet werden. Du benötigst auch einen zuverlässigen Untermieter, denn wenn er mit der Miete in Verzug gerät, wird sich der Vermieter an dich halten.

Und auch mit deiner Freundin solltest du einen Mietvertrag machen. Das bedeutet, sie kann dich nicht von heute auf morgen auf die Straße setzen, wenn die Beziehung nicht mehr hält.

Gosh. Nö. Das kannst du wohl vergessen. ^^ Auch wenn es riskant ist, mit jem zusammenzuziehen, kannst du nicht erwarten, dass man dir eine Wohnung als Rückversicherung gratis freihält.

Wenn man mit jem zusammenziehen will, sollte man auch nicht bei ein paar Krisen schon gleich wieder die Flinte ins Korn werfen. Vermutlich hat eure Beziehung eine bessere Chance, wenn du nicht gleich abhauen kannst - es gibt immer kleine Streitereien und Dinge, über die man sich aufregen kann.

Sie hat schließlich auch keine Wohnung in der Hinterhand falls es nicht klappt. Sie hat vielleicht das haus aber es geht ums prinzip du kannst einfach abhauen und sie nicht, ist das fair?

Tipp: Statt Deine Energie in Erst- und Zweitwohnsitz zu verschwenden, setz sie für was Sinnvolles ein - den Erhalt der Beziehung.

Du kannst nicht erwarten das dir das Amt deine Wohnung weiter bezahlt, obwohl du da nicht mehr wohnst. Das ist dir doch klar oder, blöd wie das jetzt auch ist. Bekommst du denn kein Arbeitslosengeld? Gib doch an das ihr nur in einer WG wohnt und du bei ihr miete zahlen musst.

Entweder du ziehst zu ihr und gibst dein altes leben auf oder du suchst dir ne eigene wohnung in Sachsen aber entscheiden musst du dich.

Wenn du dich ummeldest,bezahlen die dir deinen Zweitwohnsitz nicht und das Einkommen von deiner Freundin wird mit einberechnet...Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft...

Erst nach einem Jahr, zuvor gilt man als WG, sofern nicht andere Dinge (z. B. ein gemeinsames Kind) dem entgegenstehen.