Dürfen Mitarbeiter vom Arbeitsamt meine Schränke durschuchen?

12 Antworten

Du hast ja schon viele ricchtige und grundlegende Antworten hier erhalten.

Ich möchte nur eins ergänzen:

Die Mitarbeiter müssen sich vorher anmelden, sonst brauchst du sie nicht herein lassen. Wie es hier schon gesagt wurde.

Und wenn sie etwas kontrollieren wollen und einsehen wollen, dann müssen sie einen BEGRÜNDETEN Verdacht nachweisen.

Eine lapidare "Begründung" wie: "Wir sind verpflichtet zu prüfen ob ihre Angaben stimmen", ist nicht ausreichend.

Zunächst haben sie deine Angaben als stimmend hin zu nehmen.

Erst wenn sie etwas gegensätzliches dazu nachweisen können, besteht auch die Berechtigung das nach zu prüfen.

Ich nenne dir dazu ein weiteres Beispiel:

Verwandte ersten Grades, also Kinder und Eltern z.B. sind gegen einander Unterhaltspflichtig.

Diese Unterhaltspflicht tritt jedoch erst ein, wenn die Kinder ein Jahreseinkommen von über 100.000,- € haben.

Werden nun die Kinder seitens des AMtes angeschrieben, dann müssen sie angeben wie ihre Verhältnisse sind. Sie müssen aber nicht alles offen legen was sie betrifft.

Das heist:

Unter Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum und Beruf können sie einfach angeben, das sie nicht die Grenze von 100.000,- € im Jahr erreichen.

Dies müssen sie nicht durch Bescheinigungen nachweisen. Sondern wenn aus der Angabe des Berufes ersichtlich ist das diese Branche keine 100.000,- € Jahreseinkommen hat, muss das Amt nachweisen aus welchem Grund das angezweifelt wird und worauf sich diese Annahme stützt.

Nein, in die Schränke schauen sie nicht soweit ich weiß.

Schau hier:

Durchsicht der Schränke

Eine routinemäßige Durchsicht der Schränke ist nicht zulässig. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann sie jedoch möglich sein, wenn eine Sachverhaltsklärung sonst nicht möglich wäre. Hierzu bedarf es jedoch der ausdrücklichen Einwilligung des Betroffenen.

http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/leitfadenaussendienstpdf1.pdf

In deinem Fall also, in dem es um die Feststellung der Abgeschlossenheit der Wohnung geht, sind die Schränke absolut tabu!

Ja, im Zweifelsfall dürfen die das. Sollten sich in Deiner Wohnung Gegenstände befinden, welche nicht Deinem persönlichen Gebrauch zuzuordnen sind, dürfen Bedenken entstehen, dass Du die Wohnung nicht alleine bewohnst.

Solltest Du eine entsprechende Überprüfung verweigern, das Recht dazu ist gegeben, muss/kann Dein Antrag zwar bewilligt, aber mit Kürzungen behaftet sein.

Ja, im Zweifelsfall dürfen die das

Schränke sind absolutes Tabu!!!

Sie dürfen unangemeldet kommen. DU musst sie jedoch erstmal nicht rein lassen.

Du kannst auf einen Termin bestehen den du dann auch wahrnehmen solltest, denn um so länger die warten, umso länger wartest du ^^ logisch oder.

Wenn sie trotzdem darauf bestehen ohne Termin in die Wohnung zu kommen, ist das Hausfriedensbruch. Dann sofort die Polizei rufen und diesen Vorfall melden. Sollte dann der Spruch kommen das das Konsequenzen hat, du musst auf den Termin verwiesen haben da du gerade jetzt einen Termin hast den du nicht verschieben kannst(wo geht keinen an), machst du auf der nächsten Polizei eine ANzeige wegen versuchter Erpressung, da dieses nicht rectens ist.

ansonsten würde ich schauen das alles vorher I.O. ist und du hast keine Probleme ^^ da sie ja nicht die Bedarfgemeinschaft sondern die Wohnlichen verhältnisse überprüfen werden sie, so lange du keine Kleider etc. beantragt hast normalerweise nicht in die Schränke, ausser dem Kühlschrank schauen.