Hartz 4 Elternteil | Vergütetes Praktikum
Am 1.8 beginne ich mit meinem 1 Jährigen Praktikum für die Fachoberschule. Dieses Praktikum ist vorgeschrieben und wird auch je nach Praktikumsstelle dementsprechend vergütet. Ich bekomme für mein Praktikum im Monat 300€ und wollte jetzt Fragen ob mir dieses Geld zusteht. Ich hab mein Freund Google schon gefragt und habe nichts gefunden was auf meinen Fall zutrifft. Jedoch habe ich gelesen das man bei einem Ferienjob 100€ behalten darf und von jedem weitern Euro 80 Cent abgezogen werden.
Wie sieht das nun aber bei meinem Fall aus. (Eltern sind geschieden, beide haben Sorgerecht und wohne derzeit bei meinem Vater (Hartz 4 [weiß aber nicht welches, rede nicht gerne mit meinem Vater darüber]) und bin 16 Jahre alt.
2 Antworten
Praktikumsvergütung ist im Grundsatz bei DIR als Einkommen anrechnungsfähig.
Sofern du Alg2 beziehst, musst du dir ein Praktikum vom Jobcenter genehmigen lassen.
Gute Frage. Entschuldige, dass es nur ein Linktipp ist (s.u.) wird, ich bin gleich weg :)
Kinder können aus der Bedarfsgemeinschaft rausfallen. Ihr ggf "überschüssiges" Kindergeld kann angerechnet werden. Umfassender hier: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-einkommen-kinder-bedarfsgemeinschaft3221.php