Handy-Versicherung verweigert Schadensübernahme, was kann ich tun?

6 Antworten

Geh zum Gravis Store, bitte um Hilfe! Schreib emails mit Gravis Mitarbeitern oder sonstiges!

Chocolatlover 
Fragesteller
 10.02.2014, 16:11

Bitte aufmerksam lesen, ich habe über die Gravis-Rechtsabteilung ebenfalls Widerspruch eingelegt und stehe mit denen in Kontakt. Die sagen, sie könnten da nichts machen, das würde andauernd passieren.

Falls sie gegen den erneuten Widerspruch ebenfalls widersprechen, bleibt Dir nur der Anwalt.

Bei allen Versicherungen ist "GROBE FAHRLÄSSIGKEIT" ausgeschlossen. Die genaue Definition obliegt den Sachverständigen, bzw. den Richtern, wenn du klagen willst. Für mein persönliches Rechtsempfinden sehe ich es als unnötig an, für einige Minuten das Handy auch auf der Toilette nutzen zu müssen.

Chocolatlover 
Fragesteller
 11.02.2014, 15:48

Es ging nicht darum, das Handy auf der Toilette zu nutzen. Das Handy passt bei den engen Frauenhosen nicht vorne in die Tasche, nur in die Potasche und ich war auf dem Sprung, wollte zur Arbeit und hab mein Handy noch schnell gegriffen und wollte nur noch schnell auf Toilette. Die Eile ist hier der Schuldige....

" Androhen" einen Rechtsbeistand beizuziehen, bringt gar nichts. Dann muss du auch tatsächlich das Kostenrisiko eingehen und einen Anwalt einschalten. Der wird sich die Bedingungen anschauen, und dir dann sagen, ob es sich lohnt zu klagen.

Chocolatlover 
Fragesteller
 10.02.2014, 16:13

Eigentlich wollte ich von der Versicherung verlangen, den genauen Grund für die Ablehnung schriftlich bei mir einzureichen, damit ich das rechtlich prüfen lassen kann. Weil bisher wurde einfach nur abgelehnt und die Antwort kam zu schnell für eine wirkliche Prüfung meines Falles. Ich glaube nämlich, dass da irgendein Fuzi am PC saß und einfach, nö gesagt hat.

Bitte lies mal die Versicherungsbedingungen komplett durch. Da steht extra drinnen, dass Schäden durch "Nicht sorgsame, vorausschauende Verwahrung oder Benutzung" ausgeschlossen sind. Und darauf wird man sich hier vermutlich berufen seitens der Versicherung

Chocolatlover 
Fragesteller
 10.02.2014, 17:37

Und was ist dann bitte der Unterschied zwischen nicht sorgsamer verausschauender Verwahrung oder Benutzung und Ungeschicklichkeit? Mir ist schon klar, dass das doof war und ich besser aufpassen hätte müssen, aber eben genau deshalb habe ich doch den Hardware Schutz PRO gekauft und nicht den Hardware Schutz. Weil ich weiß, was für ein Dussel ich bin...

SaVer79  10.02.2014, 21:39
@Chocolatlover

Tja....deshalb liest man eben die Versicherungsbedingungen, bevor man so was abschließt. Und sucht sich dann halt eine Versicherung aus, die nicht so schwammige Bedingungen hat.

Chocolatlover 
Fragesteller
 11.02.2014, 15:50
@SaVer79

In den Versicherungsbedingungen habe ich aber deutlich gelesen: "Ungeschicklichkeit des VN betreffend Wasserschaden, Bruch, Schaden durch andere Flüssigkeiten etc." und bin damit davon ausgegangen, dass somit meine "Dusseligkeit" versichert ist. So schlau war ich auch.

SaVer79  11.02.2014, 18:18
@Chocolatlover

Das andere steht halt aber nun mal auch drin!