Handy Versicherung lehnt Schaden ab - Fall des Handys von Motorad?

6 Antworten

Hi,

die argumentieren damit, dass der Schaden nicht durch den Sturz, sondern durch das auf der Straße liegenlassen passiert ist, also z.B durch nachfolgendes Auto.

Es ist auf einer kaum befahrenen Straße zu einem kleinen Dorf herunter gefallen. Da fahren alle 2 Stunden mal ein Auto vorbei.

Und es lag als es gefunden habe im Graben, könnte demnach schlecht überfahren worden sein.

@Vike25

Du hättest die Herausforderung, dies beweisen zu müssen. Und dies wirst du nicht können. Und "im Graben" könnte es auch gelandet sein, als ein Folgefahrzeug darüber und es dorthin geflogen ist.

Ich würde die Ablehnung nicht ohne Weiteres akzeptieren. Beim Ausschluss von Schäden durch Abhandenkommen, Verlieren, etc. geht es sinngemäß um ein Schadenbild, wie "Als ich Zuhause ankam, war das Handy nicht mehr da. Ich muss es wohl irgendwo verloren haben.." Sprich: der versicherte Gegenstand ist weg.

Wenn bei Deiner Versicherung dagegen Schäden durch einen Sturz versichert sind, dann würde ich der Ablehnung widersprechen und meinen eigene Auffassung schildern.

Dazu würde ich zunächst einmal absolut sachlich mit Hilfe der Versicherungsbedingungen argumentieren und der Schadenabteilung eine angemessene Frist (z.B. zwei Wochen) sezten, um darauf zu antworten. Eventuell kannst Du bereits darauf hinweisen, dass Du Dir ansonsten rechtliche Schritte vorbehältst.

Ob das am Ergebnis etwas ändert, weiß ich natürlich nicht, aber einen Versuch ist es wert. Noch weniger als jetzt können sie ja nicht zahlen. Die Auslegung des Schadens ist meines Erachtens ein wenig subjektiv/willkürlich vom Schadensachbearbeiter. Oder anders: Kann man so und so sehen.

Den "rechtlichen Schritten" sieht der Versicherer gelassen entgegen. 

Alleine für den RA und den Kostenvorschuss für das Gericht zahlt man mindestens die Hälfte des Kaufpreises für ein TEURES Handy

@DerHans

Ist schon klar. Aber wir wissen doch aus der Praxis auch, dass im Schadenfall auch eher mal eine Kulanzleistung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" gezahlt wird, um weitere Kosten zu vermeiden. Die Schadenabteilung mag ja auch keine Kosten für unnötige Rechtsstreitigkeiten.

Dass die Versicherung hier ein Angebot macht, um denn Fall zu erledigen, ist jedenfalls nicht ausgeschlossen.

Gilt natürlich nur, wenn eine Ablehnung nicht wasserdicht ist.

@Bleistein

Die Ablehnung ist ja wasserdicht. Verloren gegangen ist nicht versichert. Was will ein Rechtsanwalt daran deuteln?

Und "Kulanz" gibt es nicht. Es gibt höchsten eine Kungelei um einen neuen Vertrag zu bekommen

Interessante Begründung ...

Ich wäre davon ausgegangen, dass die Versicherung die Regulierung wegen (grober) Fahrlässigkeit abgelehnt hätte.
Immerhin sollte klar sein, dass ein Handy auf dem Motorrad sicher verstaut gehört, also keinesfalls in der offenen Jacken- oder Hosentasche.

Du wirst der Versicherung also beweisen müssen, dass der Schaden ursächlich durch den Sturz, nicht aber durch das 'verlieren' oder ausgerechnet in der Zeit entstanden ist, in der Du das Handy nicht 'im Blick' hattest..
(Es könnte ja z.B. ein weiteres Fahrzeug darüber gefahren sein ..)

Im übrigen sind Versicherungsbedingungen selten 'logisch'.

Wieviel Geld hast Du zum 'spielen' übrig und hast Du eine Rechtsschutzversicherung ?

Du müsstest mit Kosten für einen Sachverständigen, einen Rechtsanwalt und ggf. Gerichtskosten rechnen, wobei mir der Ausgang höchst ungewiss erscheint.
Die Begründung mir der Fahrlässigkeit steht ja noch aus.

Zudem leistet die Versicherung meist nur, wenn das Handy nicht mehr benutzbar ist. Kratzer sind i.d.R. nicht versichert ....

Die Ablehnung des Versicherers ist für mich nachvollziehbar.

Man stelle sich vor bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h verliert man ein Handy und stellt den Verlust erst nach 2 km fest.

Dann grenzt dies doch schon an ein Wunder dieses Teil überhaupt wieder zu finden, nach dem es ja auch nicht mehr auf der Straße lag, sondern in einem Graben gelandet ist.

Hier stellt sich meiner Meinung auch der Verdacht ein, dass es bei der Schilderung nicht mit rechten Dingen zu gehen kann.

Auch stellt sich mir die Frage, in welcher Tasche befand sich denn das Handy überhaupt.  Bei einer Motorradkleidung sind die Taschen normalerweise geschlossen, damit nichts rausfliegen kann.

Es war auf einer kaum befahrenen Straße zu einem kleinen Dorf. Da fahren alle 2 Stunden mal ein bis zwei Autos vorbei. Es ist eine geschätzte entfernung. Am 
Dorfeingang bzw Ausfahrt die Strecke entlang gefahren am Ende kommt gleich eine Tankstelle wo den Verlust bemerkte. Sofort zurück gefahren da es nur auf dieser kaum befahrenen kurzen Strecke passieren konnte. Gefunden habe ich es schnell da die Hülle in der Nähe des Handys auf der Straße lag. Rechts und links befindet sich ein Gehweg also keine Autobahn oder sonstiges,...

Es war eine ganz normale Jeanshosein der linken Tasche, da mich mein Kolleg nur aus dem Dorf bringen sollte


@Vike25

Es war eine ganz normale Jeanshosein der linken Tasche, da mich mein Kolleg nur aus dem Dorf bringen sollte

Soll dann wohl bedeuten, dass ihr aus dem Dorf mit 100 km/h dahin gebraust seid?

Das glaubst du doch wohl selbst nicht.

Wenn ich deine Texte so lese, kommt mir der Verdacht auf Versicherungsbetrug.

natürlich nicht. es ist allerdings eine Landstraße außerorts auf der anfangs 50 kmh und nach einer Zeit 100 kmh erlaubt sind!!! war die K4917 von Vörstetten nach Gundelfingen. ich habe extra eine Premium Versicherung abgeschlossen für die viel bezahle und Ich habe das Handy und die Versicherung gerade mal etwas über einen Monat. also hör auf mir irgendwelche Schwachsinnigen Unterstellungen vorzuwerfen!!!

@Vike25

 also hör auf mir irgendwelche Schwachsinnigen Unterstellungen vorzuwerfen!!!

Sorry - aber du vergreifst dich im Ton.

Ein Tipp:  wende dich an einen Rechtsanwalt, der kann dich gegenüber der Versicherung vertreten. Kostet dafür aber einiges.

Nach deinem Text zu urteilen, handelt es sich für mich um eine erfundene Schadensschilderung.

Ende.

Auch dem Fall mit 10m hätte die Versicherung nicht gezahlt, weil du gegen die Versicherungsbestimmungen verstoßen hast. Schaue diese in den AGB,s nach, unter Haftungsausschlüsse. Du hättest das Handy nur in einer verschlossenden Tasche tranportieren müssen, weil beim Sitzen das Handy aus einer unverschlossenden Tasche rausrutschen kann, das ist eine Fahrlässigkeit.