handy gekauft. rückgaberecht?

11 Antworten

Die von Leon gegebene Antwort ist richtig und selbstverständlich unabhängig von den AGB des Anbieters.Entscheident ist hierbei, dass der Kaufvertrag vom Verkäufer (Einzelhändler) nicht ordnungsgemäß erfüllt wurde.Der Käüfer hat hier das Recht auf Wandlung, Minderung, oder Umtausch der Ware. Bei technischen Artikeln wie bei Handys muß man dem Verkäufer das Recht auf Nachbesserung (2X)zugestehen. Sollte es dann immer noch nicht funktionieren, muß der Händler den Kaufpreis zurück erstatten.Dies gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.Bei anderen Artikeln z.B. Textilien, hat der Kunde das sofortige Recht auf Stornierung des Kaufvertrages (Wandlung)und darf sich den Betrag auszahlen lassen.Hinweise wir erstatten kein Bargeld, sondern geben Gutscheine heraus sind rechtsunwirksam und können nicht einseitig durch eine AGB aufgehoben werden, da es sich ja um kein Rechtsgeschäft zwischen Vollkaufleuten handelt.

kommt drauf an wie lange du rückgaberecht hast bei welche hast du nur 7 tage bei anderen 14 tage kommt immer drauf an wo du es gekauft hast

also gibt es keine einheitliche gesetzgebung hierzu?

@user601

ich denke mal nicht da es von laden und hädlern verscheiden ist

@Cash22

Unterschiedlich gesetzlich geregelt ist nichts, gesetzlich geregelt ist alles gleich.

@Leon97531

Soll natürlich heißen "Unterschiedlich geregelt ist nichts" :-))

Wenn du es im Versandhandel gekauft hast kannst du es 14 Tage zurückgeben. Sonst nicht. Wenn es defekt ist muß du dem Hersteller oder Verkäufer die bis zu drei Reparaturversuche zugestehen bis du es zurückgeben kannst.

gilt das echt schon in der ersten woche?

Falsch!Du hast, wenn es beschädigt ist, ein 14-tägiges Umtauschrecht.Also hingehen, kaputtes Handy abgeben, neues Handy mitnehmen.

@Anettchen2010

Es gibt kein Umtauschrecht, dies wäre eine freiwillige zusätzliche Vereinbarung oder Kulanz.

Wenn es kaputt ist, hast du sowieso 1 oder 2 jahre Garantie... online gekauft hast du mind 14. Tage Rückgabe/Widerrufsrecht. "Offline" hängt das vom Händler ab.

Erschreckend was hier für Geschichten dem Fragesteller erzählt werden.
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1.) Es gibt kein Rückgaberecht, dies wäre eine freiwilige Vereinbarung oder Kulanz.
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2.) Bei Kauf über I-Net, telefonisch oder Haustürgeschäft hast du nach dem Fernabsatzgesetz ein 14. tägiges Widerrufsrecht.

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3.) Bei Neuware greift 2 Jahre die gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung (Gewährleistung), für diese muss der Verkäufer gerade stehen. Dabei muss der Schaden oder die Ursache eines Defektes schon bei Übernahme der Ware vorliegen, in den ersten 6 Monaten wird zu Gunsten des Verbrauchers davon ausgegangen, dass dies der Fall ist. Nach 6 Monaten bist Du in der Beweispflicht.
Bei einem Gewährleistungsfall hat der Verkäufer das Recht den Schaden zu beheben oder Ersatzlieferung, bei 2 fehlgeschlagenen Reparaturversuchen des gleichen Mangels, hast Du als Käufer das Recht auf Wandlung des Kaufvertrages.

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4.) Garantie ist eine zusätzliche freiwillige Vereinbarung, dort gelten wenn gegeben die Bedingungen welche in der Garantie aufgeführt sind.
Eine freiwillige Garantie wird wenn gegeben, in den meisten Fällen vom Hersteller gegeben.