Handy ausversehen runter gefallen wird das ersetzt?

11 Antworten

Ist das eigenverschulden?

Na sicher. Du kannst das Gerät natürlich einschicken. Dann wird es Dir kostenpflichtig ersetzt.

Lies doch bitte mal nach, was in deiner Versicherugspolizze steht. Wogegen du wortwörtlich versichert bist ... und .... das, was einen Anspruch deinerseits ausschließt.

Unter den Punkten, für welche dein Versicherungsschutz nicht greift, findest du mit 99,9%iger Sicherheit auch "Eigenverschulden".

Nachdem DIR das Handy aus deiner Jackentasche gefallen ist , liegt Eigenverschulden vor ... und ... du kannst keinen Versicherungsschutz geltend machen.

Und ... falls dir unklar ist, was unter Eigenverschulden fällt: Eigenverschulden ist

° wenn du nicht vorgesorgt hast - entweder dadurch, dass du diese Jackentasche verschlossen hast ... oder ... das Handy an einem anderen Platz verwahrt hast - sodass ein Heraus- und Hinunterfallen - egal wodurch - praktisch auszuschließen ist, dann liegt Eigenverschulden vor, auch wenn keine Absicht damit verbunden war oder ist.

Entdeckung  04.06.2014, 13:45

Ich ergänze:

auch wenn dein kleiner Bruder die Ursache gewesen ist ... kann man in diesem Fall nicht von einem Fremdverschulden sprechen.

Und ... es gibt sehr stabile Hüllen, in welche du dein Handy geben und es dadurch vor Stoß und Erschütterungen (dazu gehört auch eine bestimmte Art von Fallen) schützen kannst.

ganze 2,3 mal passiert ist ich ärgere mich wirklich sehr darüber da das Handy ja erst neu ist. Meine Frage ist nun wenn ich es einschicke wird mir das Handy ersetzt? Ist das eigenverschulden?

Bescheidene Frage, hattest Du einen Clown zum Frühstück, selten so gelacht... Du hast seit 1 1/2 Wochen ein Handy und hast das bereits drei Mal fallen gelassen... Beim ersten Mal hättest Du allerspätestens aufpassen müssen, aber nein, Handy in Jackentasche und Deinen Bruder auf den Arm genommen... Ganz ehrlich, ich fühle mich ähnlich wie Dein kleiner Bruder und wenn das kein Eigenverschulden ist, gibt es das Wort nicht mehr...

Nein, da wird natürlich NICHT ersetzt! Selbstverständlich ist das Eigenverschulden! DU Hast es doch runtergeschmissen, nicht der Laden, wo du es gekauft hast oder der Hersteller!

Ist das eigenverschulden?

JA, nur wenn eine entsprechende Versicherung mit genau diesem Fall abgeschlossen wurde, wird das ersetzt.