Handy am Steuer ( Tödlicher Unfall ) Strafmaß?


17.03.2021, 00:53

Wie würdet ihr als Richter entscheiden ?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Todschlag 89%
Minder schwerer Todschlag 11%

7 Antworten

Die Frage wäre doch, ob der Autofahrer die Tötung eines anderen Menschens zumindest billigend in Kauf genommen hat. Kann ihm das nicht nachgewiesen werden, sind wir weg vom Totschlag und sind bei der fahrlässigen Tötung.

Da der Todschlag ja eine zewar tödliche aber eben gewollt gewalttätige Handlung ist, und ein Mord zusätzlich noch das Merkmal der Heimtücke enthält, und von Anfang anb auf den Tod des Opfers ausgelegt ist, sehe ich hier eher eine durchaus erhebliche fahrlässige Tötung. Wobei hier erschwerend hinzu kommt, das der Täter diesew Handlung noch bei vollem Bewustsein begangen hat.

Keyaann 
Fragesteller
 17.03.2021, 01:00

Wird die Mitschuld des Opfers bei der Wahl der Strafe berücksichtigt ?

brettspielfan  17.03.2021, 01:01

Heimtücke ist nur eines von mehreren möglichen Mordmerkmalen.

CATFonts  17.03.2021, 01:31
@brettspielfan

Stimmt, ein Gewinnstreben ist auch eines.

Todschlag

und dazu lebenslanges Fahrverbot und wenn es nach mir ginge: Lebenslänglich hinter schwedischen Gardinen

Ebenso würde ich auch bei diesen illegalen Rennen urteilen

Keyaann 
Fragesteller
 17.03.2021, 00:56

Gut berechtigte Aussage.

Allerdings sollte die Mitschuld des Fußgängers nicht berücksichtigt werden ?

Wäre er nicht auf die Straße gerannt wäre der Unfall nicht entstanden.

MichaelSAL74  17.03.2021, 00:59
@Keyaann

Ja und Nein

Da könnte man nun bei den illegalten Autorennen so argumentieren: Wären sie nicht auf der Straße unterwegs gewesen, dann hätte der illegale Rennfahrer sie nicht erwischt

Keyaann 
Fragesteller
 17.03.2021, 01:02
@MichaelSAL74

Ist ja aber nun einmal so... die Straße ist für Autos und nicht für Fußgänger.

Natürlich ist der Autofahrer hier vollkommen verantwortlich für den Unfall aber dieser Unfall wäre nicht entstanden wenn der Fußgänger nicht auf der Straße gelaufen wäre.

brettspielfan  17.03.2021, 01:04
@Keyaann

Du veränderst die Fragestellung. Das ist nicht fair. Wir wissen zu vieles nicht. Sichtverhältnisse, Geschwindigkeit des PKW, konnte das Opfer das Auto erkennen? Alles das ist für die Strafbemessung wichtig.

brettspielfan  17.03.2021, 01:06
@Keyaann

Das Überqueren der Straße ist ein ganz normaler Gebrauch der Straße. Oder sprichst Du von einer Autobahn? Dann mußt Du das auch sagen.

Keyaann 
Fragesteller
 17.03.2021, 01:06
@brettspielfan

Nein ich denke einfach nur weiter.

Bei den anderen Punkten hast du schon recht all das müsste man wissen.

brettspielfan  17.03.2021, 01:07
@MichaelSAL74

Da warte ich dann immer auf das Argument: Hätte seine Mutter ihn abgetrieben, wäre auch nichts passiert.

MichaelSAL74  17.03.2021, 01:08
@brettspielfan

Reicht ja schon, wenn der Fußgänger blind ist und es sich um ein E-Auto handelt

brettspielfan  17.03.2021, 01:09
@Keyaann
Nein ich denke einfach nur weiter.

Auf welchen Kommentar beziehst Du Dich da?

Keyaann 
Fragesteller
 17.03.2021, 01:10
@MichaelSAL74

Allerdings muss man sich auch dann fragen ob man jemanden alleine ( ohne Betreuer ) auf die Straße lassen kann oder ob diese Person eine Gefährdung für sich oder andere darstellt.

Juristisch muss man das einfach so sehen.

Keyaann 
Fragesteller
 17.03.2021, 01:11
@brettspielfan

Auf meinen.

Allerdings sollte die Mitschuld des Fußgängers nicht berücksichtigt werden ?

brettspielfan  17.03.2021, 01:14
@Keyaann

Dann müßte die aber erst einmal nachgewiesen sein. Sie zu behaupten, reicht nicht. In Deiner <Frage war kein Hinweis, daß das so sein könnte.

verreisterNutzer  17.03.2021, 07:04
@Keyaann

Wo steht das bitte, die Strasse ist für Autos und nicht für Fußgänger?

Was ist mit den Landstrassen wo es keine Bürgersteige gibt? Sollen die Fußgänger sich in Luft auflösen oder wie die Vögel fliegen?

Sorry aber solche Aussagen gehören für mich zu einem gewissen Kreis von Menschen die der Meinung sind, die Strasse gehört ihnen und ihren dicken Kisten.
Weiterhin bekomme ich einen gewissen Brechreiz wenn ich mitbekomme, dass einem Fussgänger als Opfer eines Unfalls den er nicht Überlebt hat noch mit irgendwelchen Versuchen ihm eine Mitschuld anhängen zu wollen, obwohl der Fahrzeugführer durch die Nutzung des Handys während der Fahrt, bewusst gehandelt hat. Es warm ihm also völlig egal ob jemand zu Schaden oder gar getötet wird.
Wieder mal typisch für die deutsche Rechtsprechung. Die Töter bewirft man mit dem Wattebausch weil er sich einen sehr teuren Anwalt leisten kann und dem Opfer schiebt man dann die Schuld in die Schuhe. Das Opfer kann sich ja nicht mehr wehren.

Todschlag

Das ist fahrlässige Tötung, da es eine Straftat ist das Handy am Steuer zuhaben und auch eine Straftat ist betrunken am Steuer zusitzen.

Beides fahrlässige Tötung. Beim zweiten kommt noch Trunkenheit am Steuer hinzu

Keyaann 
Fragesteller
 17.03.2021, 00:52

Also „Todschlag“ ?

Wilhelm225  17.03.2021, 00:53
@Keyaann

Bitte schreib "Totschlag".

Break1  17.03.2021, 00:53
@Keyaann

Totschlag ist ein andere Strafnorm (212 StGB). Hier ist es fahrlässig, der Tod ist nicht gewollt, sondern man war unaufmerksam

Keyaann 
Fragesteller
 17.03.2021, 00:55
@Break1

Der Tod ist auch bei einem Todschlag nicht gewollt bzw. geplant ansonsten wäre es Mord.

Break1  17.03.2021, 00:56
@Keyaann

Nein, eine geplante Tötung zeichnet keinen Mord aus. Ein Mord setzt Mordmerkmale voraus, lies dir mal 211 StGB durch. Fehlt es an diesen Mordmerkmalen, dann ist es ein Totschlag (wenn der Tod gewollt ist)

Keyaann 
Fragesteller
 17.03.2021, 00:59
@Break1

Okay ich habe es grade selbst gesehen.

Das Strafmaß beträgt maximal 5 Jahre... das ist ziemlich wenig.

CATFonts  17.03.2021, 01:03
@Keyaann

Nein, Todschlag ist bewusste Geewaltanwendung gegen das Opfer die tödlich endet. Man will also dem Opfer irgendwie körperlich schaden, oder nur Schmerzen zufügen.

Hier gat aber der Täter nicht das Opfer geplant in Gefahr gebracht, sondern nur einen möglichen Unfall billigend in Kauf genommen, Es ist also kein Todschlg, und erst recht kein Mord.

Keyaann 
Fragesteller
 17.03.2021, 01:04
@CATFonts

Noch einmal...

Okay ich habe es grade selbst gesehen. 

Das Strafmaß beträgt maximal 5 Jahre... das ist ziemlich wenig.

furbo  17.03.2021, 08:14
@Break1
Fehlt es an diesen Mordmerkmalen, dann ist es ein Totschlag (wenn der Tod gewollt ist)

Nicht unbedingt. Es gäbe auch Dolus eventualis oder Handeln durch Unterlassen. Will sagen, dolus directus 1. oder 2. Grades wäre nicht erforderlich.

Break1  17.03.2021, 09:08
@furbo

Ich wollte es nicht zu ausführlich erklären

furbo  17.03.2021, 09:14
@Break1

War auch keine Kritik, eher eine Ergänzung.