Handy am Steuer ( Tödlicher Unfall ) Strafmaß?
Mal angenommen ein Autofahrer ist während der Fahrt am Handy.
Eine andere Person läuft über die Straße und wird vom Auto erfasst und Stirbt.
Der Fahrer hat die Person nicht gesehen weil er ja am Handy war.
Oder wie würde die trage bei der selben Situation aussehen wenn der Autofahrer statt einem Handy in der Hand Alkohol konsumiert hat ?
Welche Straftat hat der Autofahrer begangen ?
Welches Strafmaß erwartet den Fahrer ?
5 bis 15 Jahre für Todschlag ?
oder ist es evtl. ein minder schwerer Fall des Todschlages ( 1 bis 10 Jahre Haft ) da der Fußgänger das Auto ja auch hätte sehen müssen.
Wie würdet ihr als Richter entscheiden ?
Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen
7 Antworten
Die Frage wäre doch, ob der Autofahrer die Tötung eines anderen Menschens zumindest billigend in Kauf genommen hat. Kann ihm das nicht nachgewiesen werden, sind wir weg vom Totschlag und sind bei der fahrlässigen Tötung.
Da der Todschlag ja eine zewar tödliche aber eben gewollt gewalttätige Handlung ist, und ein Mord zusätzlich noch das Merkmal der Heimtücke enthält, und von Anfang anb auf den Tod des Opfers ausgelegt ist, sehe ich hier eher eine durchaus erhebliche fahrlässige Tötung. Wobei hier erschwerend hinzu kommt, das der Täter diesew Handlung noch bei vollem Bewustsein begangen hat.
Wird die Mitschuld des Opfers bei der Wahl der Strafe berücksichtigt ?
Stimmt, ein Gewinnstreben ist auch eines.
und dazu lebenslanges Fahrverbot und wenn es nach mir ginge: Lebenslänglich hinter schwedischen Gardinen
Ebenso würde ich auch bei diesen illegalen Rennen urteilen
Gut berechtigte Aussage.
Allerdings sollte die Mitschuld des Fußgängers nicht berücksichtigt werden ?
Wäre er nicht auf die Straße gerannt wäre der Unfall nicht entstanden.
Ja und Nein
Da könnte man nun bei den illegalten Autorennen so argumentieren: Wären sie nicht auf der Straße unterwegs gewesen, dann hätte der illegale Rennfahrer sie nicht erwischt
Ist ja aber nun einmal so... die Straße ist für Autos und nicht für Fußgänger.
Natürlich ist der Autofahrer hier vollkommen verantwortlich für den Unfall aber dieser Unfall wäre nicht entstanden wenn der Fußgänger nicht auf der Straße gelaufen wäre.
Du veränderst die Fragestellung. Das ist nicht fair. Wir wissen zu vieles nicht. Sichtverhältnisse, Geschwindigkeit des PKW, konnte das Opfer das Auto erkennen? Alles das ist für die Strafbemessung wichtig.
Das Überqueren der Straße ist ein ganz normaler Gebrauch der Straße. Oder sprichst Du von einer Autobahn? Dann mußt Du das auch sagen.
Nein ich denke einfach nur weiter.
Bei den anderen Punkten hast du schon recht all das müsste man wissen.
Da warte ich dann immer auf das Argument: Hätte seine Mutter ihn abgetrieben, wäre auch nichts passiert.
Reicht ja schon, wenn der Fußgänger blind ist und es sich um ein E-Auto handelt
Allerdings muss man sich auch dann fragen ob man jemanden alleine ( ohne Betreuer ) auf die Straße lassen kann oder ob diese Person eine Gefährdung für sich oder andere darstellt.
Juristisch muss man das einfach so sehen.
Auf meinen.
Allerdings sollte die Mitschuld des Fußgängers nicht berücksichtigt werden ?
Dann müßte die aber erst einmal nachgewiesen sein. Sie zu behaupten, reicht nicht. In Deiner <Frage war kein Hinweis, daß das so sein könnte.
Wo steht das bitte, die Strasse ist für Autos und nicht für Fußgänger?
Was ist mit den Landstrassen wo es keine Bürgersteige gibt? Sollen die Fußgänger sich in Luft auflösen oder wie die Vögel fliegen?
Sorry aber solche Aussagen gehören für mich zu einem gewissen Kreis von Menschen die der Meinung sind, die Strasse gehört ihnen und ihren dicken Kisten.
Weiterhin bekomme ich einen gewissen Brechreiz wenn ich mitbekomme, dass einem Fussgänger als Opfer eines Unfalls den er nicht Überlebt hat noch mit irgendwelchen Versuchen ihm eine Mitschuld anhängen zu wollen, obwohl der Fahrzeugführer durch die Nutzung des Handys während der Fahrt, bewusst gehandelt hat. Es warm ihm also völlig egal ob jemand zu Schaden oder gar getötet wird.
Wieder mal typisch für die deutsche Rechtsprechung. Die Töter bewirft man mit dem Wattebausch weil er sich einen sehr teuren Anwalt leisten kann und dem Opfer schiebt man dann die Schuld in die Schuhe. Das Opfer kann sich ja nicht mehr wehren.
Das ist fahrlässige Tötung, da es eine Straftat ist das Handy am Steuer zuhaben und auch eine Straftat ist betrunken am Steuer zusitzen.
Beides fahrlässige Tötung. Beim zweiten kommt noch Trunkenheit am Steuer hinzu
Also „Todschlag“ ?
Bitte schreib "Totschlag".
Totschlag ist ein andere Strafnorm (212 StGB). Hier ist es fahrlässig, der Tod ist nicht gewollt, sondern man war unaufmerksam
Der Tod ist auch bei einem Todschlag nicht gewollt bzw. geplant ansonsten wäre es Mord.
Nein, eine geplante Tötung zeichnet keinen Mord aus. Ein Mord setzt Mordmerkmale voraus, lies dir mal 211 StGB durch. Fehlt es an diesen Mordmerkmalen, dann ist es ein Totschlag (wenn der Tod gewollt ist)
Okay ich habe es grade selbst gesehen.
Das Strafmaß beträgt maximal 5 Jahre... das ist ziemlich wenig.
Nein, Todschlag ist bewusste Geewaltanwendung gegen das Opfer die tödlich endet. Man will also dem Opfer irgendwie körperlich schaden, oder nur Schmerzen zufügen.
Hier gat aber der Täter nicht das Opfer geplant in Gefahr gebracht, sondern nur einen möglichen Unfall billigend in Kauf genommen, Es ist also kein Todschlg, und erst recht kein Mord.
Noch einmal...
Okay ich habe es grade selbst gesehen.
Das Strafmaß beträgt maximal 5 Jahre... das ist ziemlich wenig.
Fehlt es an diesen Mordmerkmalen, dann ist es ein Totschlag (wenn der Tod gewollt ist)
Nicht unbedingt. Es gäbe auch Dolus eventualis oder Handeln durch Unterlassen. Will sagen, dolus directus 1. oder 2. Grades wäre nicht erforderlich.
Ich wollte es nicht zu ausführlich erklären
War auch keine Kritik, eher eine Ergänzung.
Heimtücke ist nur eines von mehreren möglichen Mordmerkmalen.