Handwerker will doppelt kassieren

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Einfach den Restbetrag ueberweisen, der noch zu zahlen ist. Die Vorschuesse einfach abziehen. Wenn er damit nicht einverstanden ist, dann muss er halt vor Gericht gehen und klagen. Ich hoffe du hast einen Zeugen, der bestaetigen kann, das du die Vorschuesse in bar geleistet hast.

die geleisteten Vorauszahlungen von den 14.000,-- € abziehen und den Restbetrag überweisen.

Hallo,

nun, vorab ist noch nichts passiert und es besteht kein Grund zur Sorge. Der Handwerker hat Dir richtiger Weise eine Rechnung über den Gesamtbetrag gestellt, die Du ja auch brauchst. Er hätte zwar beim Erstellen die Möglichkeit gehabt mögliche Teilzahlungen in Abzug zu bringen so, dass also die € 14.000,-- auf der Rechnung ausgewiesen, abzüglich der Teilzahlungen aber nur noch € xy zu bezahlen sind, müssen tut er das aber nicht.

So, nun gehts Du her und überweist die Differenz, also die Teilzahlungen von den 14.000 abziehen und fertig. Damit ist die Sache ziemlich sicher erledigt.

Etwas mehr Bedenken hätte ich, wenn es eine Firma ist die a, keiner kennt und b, von wo auch immer her kommt. Ansässige Betriebe sind in der Regel aber schon zuverlässig, sie wollen ja auch morgen noch am Ort tätig sein. Vorab also kein Grund zur Sorge.

Nun gut, wenn Ihr tatsächlich Teilzahlungen ohne schriftliche Aufforderungen gemacht habt und dann auch noch auf Quittungen für die bezahlten Summen verzichtet habt, ist das natürlich gelinde gesagt schon sehr gutgläubig.

Ich denke aber trotzdem, dass es zu keinen Problemen kommen wird.

Das ist schön, daß du ein fast freundschaftliches Verhältnis mit den Handwerkern hattest. Aber bei Geld hört doch die Freundschaft auf. Den Empfang hättest du dir sofort quittieren lassen müssen, oder du hast Zeugen und kannst das Beweisen.

Ich seh schon, ich muß mehr Kaffee trinken, wenn ich zu Geld kommen will...

Ihr antwortet ihm schriftlch, dass er das Geld nach Absprache bereits bar am.xy.yz.2014 und am er.we.2014 (und hoffentlich unter Zeugen) erhalten hat und bedankt euch bei ihm für die geleistete Arbeit.

Sollte er nicht darauf eingehen bleibt -sofern ihr die Geldübergabe per Zeugen belegen könnt- der Rechtsanwalt.

Wäre natürlich auch von Vorteil, wenn ihr einen schriftlichen Kostenvoranschlag habt oder auch hier einen Zeugen, der die Summe von 14 000€ als Kostenvoranschlag mitbekommen hat, nicht dass es heißt, 14000€ war geplant, jetzt sind es dann leider mehr geworden...