Handwerker macht die Arbeit wegen Krankheit nicht?

4 Antworten

Jetzt hat mich bis heute 05.10.2020 hingehalten und sagt nun, dass er in 14 Tagen fit ist und dann die Arbeit machen kann

dann setz ihm eine Frist von 3 Wochen (Datum), sollte nach Fristablauf der Arbeitnehmer die Arbeit nicht angefangen haben, siehst du den Auftrag als erloschen an, und beauftragst einen anderen deiner Wahl. Die Anzahlung forderst selbstverständlich zurück.

anders kommst nicht raus, du kennst seine Situation und wann er es erledigen kann.

 Ich habe darauf hin meine Anzahlung über 2000EUR zurückverlangt, damit ich den Auftrag an einen anderen weitergeben kann.

Ein seriöses Unternehmen verlangt keine Anzahlung, sondern stellt die Rechnung nach Fertigstellung der arbeiten.

Jetzt musst du wohl den zivilen Klageweg gehen, das kann allerdings mehrere Wochen bis Monate dauern. Ich hoffe du hast mit deiner Gartenbaufirma einen schriftlichen Vertrag geschlossen in der auch deine Anzahlung steht.

Wende Dich an die Verbraucherzentrale. Ohne schriftliche Fristsetzung geht es leider nicht. Alles was besprochen wurde, hat rechtlich keinen Wert, da es keine Zeugen gibt, wie zu vermuten ist. Setze ihm schriftlich eine Frist udn drohe mit rechtlichen Konsequenzen. Das ist der erste Schritt.

Du kannst ja mal ins Blaue schießen.

Schreibe oder sage ihm, dass du das Geld bis... zurück auf deinem Konto haben möchtest, sonst würdest du einen Anwalt einschalten. Begründe das damit, dass die Arbeiten diese Woche erledigt werden müssen.

Selbst wenn du im Unrecht bist und der Handwerker das Recht hätte, erst mal den Versuch der Vertragserfüllung zu unternehmen, hast du ja nichts Unrechtes getan. Du hast ja nur gesagt, du würdest einen Anwalt einschalten, wenn das Geld nicht auf dein Konto kommt. Ob der dann auch für dich gewonnen hätte, ist ja eine andere Sache.