Anfahrtskosten Handwerker als Arbeitszeit abrechnen legal?
Ich hatte einen Handwerker hier, der sich 10min ein Problem angeguckt hat. Auf der Rechnung taucht nur 1 Posten auf, 0,5h Arbeitszeit. Er kommt aus der gleichen Stadt und ich habe das Gefühl, dass er die 10min Arbeitszeit einfach auf 30min aufgerundet hat. Ist es legal und normal die Anfahrtszeit hin und zurück einfach in die normale Arbeitszeit mit einzurechnen?
7 Antworten
Ist zwar legal, jedoch unhöflich dem Kunden gegenüber. Seriöse Handwerker splitten Fahrstunden und Arbeitsstunden auf und vermerken dies auf der Rechnung. Oftmals werden Reisetunden auch nach einem anderen Tarif als die Arbeitsstunden abgerechnet.
Danke für die Infos. Ich werde das nächste Mal einfach vorher bei vielen Betrieben Stundenlohn und Anfahrtskosten erfragen, damit mir das nicht wieder passiert. Ich finde es nämlich nicht gerechtfertigt, für eine Fahrt im Auto, wo keine körperliche Anstrengung oder Fachkenntnisse des Berufs gefragt sind, den gleichen Stundenlohn zu verlangen wie beim Arbeiten. Bei einem Stundenlohn von 80eu sind ja auch Posten wie Werkzeugbenutzung(Verschleiß, Neuanschaffung) und Haftung/Gewährleistung auf die erledigte Arbeit enthalten, die mit der Fahrt im Auto nichts zu tun hat. Außerdem stehle einem Handwerker ja keine Arbeit, so dass er zu einem anderen Kunden gar nicht mehr fährt, sondern gebe im zusätzlich welche.
Es gibt bestimmt noch Betriebe mit fairer Preisgestaltung, die nicht jede Minute im Auto mit 80eu/h pro Person abrechnen um auf 15.000eu/Monat Umsatz pro Handwerker zu kommen. Die möchte ich als Kunde lieber unterstützen.
Immerhin hat der Betrieb nach telefonischer Rücksprache sofort den 2. Monteur von der Rechnung genommen, der bei der Problembegutachtung nur rumstand, nichts machte und nichts sagte, aber trotzdem ebenfalls mit 0,5h auf der Rechnung stand.
Miele zb nimmt 150€ NUR Anfahrt... Ich weiß nicht ob ich da bei einer Rechnung von 0,5std nicht einfach ruhig wäre, egal was rein rechtlich richtiger wäre.
Anfahrtszeit rechnen darf er nicht. Aber: Er darf soweit ich weiß eine angefangene halbe Stunde berechnen.
"Soweit Du weißt". Also weist Du nicht. Wo steht das geschrieben wovon Du zu wissen glaubst?
Absolut legal ! ! !
Ja. Normalerweise sollte man die Posten so gut wie möglich darstellen (bzw. soweit es möglich ist).
Da hat man am Ende eine Rechnung und weiß nicht was jetzt wieviel gekostet hat.
Er kommt aus der gleichen Stadt
Wohnt aber nicht nebenan und musste auch herfahren.